Die R+V BKK ist die Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Arbeitnehmer.
Umlage U1
Zur Umlage U1 sind alle Arbeitgeber pflichtig, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Dabei werden auch Arbeitnehmer, die nicht vollbeschäftigt sind mit den entsprechenden Faktoren kleiner als 1 berechnet. Für die Feststellung der Teilnahme am Ausgleichsverfahren ist der BKK Landesverband Mitte zuständig. Öffentliche Arbeitgeber und ähnliche Institutionen nehmen an dem Ausgleich nicht teil.
Erstattung bei Krankheit (U1)
Die Erstattung bei Krankheit (U1) gilt für alle Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte und Auszubildende).
Umlage U2
Zur Umlage U2 sind alle Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten versicherungspflichtig. Damit erfolgt eine Ausweitung der Umlage 2 auf alle Betriebe und Unternehmen sowie auf öffentliche Institutionen.
Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen
Die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen erhält der Arbeitgeber von der Krankenkasse, bei der sein Arbeitnehmer versichert ist. Demnach sind die Umlagen entsprechend der Mitgliedschaft des Arbeitnehmers oder Auszubildenden mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die zuständige Krankenkasse zu zahlen.
Beiträge zur Umlage sind für die bei der R+V BKK versicherten Arbeitnehmer an die R+V BKK abzuführen. Die Prüfung der Versicherungspflicht und die Erstattung von Leistungen führt für uns der BKK Landesverband Mitte in Magdeburg durch. Bei Fragen zur Umlage können Sie sich gerne an den Verband wenden:
BKK Landesverband Mitte
BKK-Arbeitgeberversicherung
39069 Magdeburg
Die nachfolgende Angaben benötigen wir von Ihnen, wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen.
Anmeldung zur Sozialversicherung
Hierzu benötigen Sie Ihre Betriebsnummer, die von der Betriebsnummernstelle des Arbeitsamtes vergeben wurde und die Sozialversicherungsnummer Ihres Arbeitnehmers (falls vorhanden).
Arbeitsentgelt
Unter dem Begriff Arbeitsentgelt versteht man alle Einkünfte aus einer so genannten abhängigen Beschäftigung, also Löhne und Gehälter. Diese sind mit ihrem Bruttobetrag beitragspflichtig – und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Nicht dazu gehören lediglich bestimmte pauschalbesteuerte Zuwendungen wie zum Beispiel Fahrtkostenersatz und Essenszuschüsse, denn dafür entrichtet der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer.
Die goldene Regel in diesem Zusammenhang: Beitragspflichtig ist, was auch lohnsteuerpflichtig ist. Daran ändern auch Steuerfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte nichts.
Beitragsnachweis
Die abzuführenden Beiträge sind nach Beitragsgruppen getrennt einzutragen.
SEPA-Lastschriftmandat
Durch die Abbuchung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge per SEPA-Lastschriftmandat wird die monatliche fristgerechte Zahlung sichergestellt.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2006 Meldungen und Beitragsnachweisungen nur noch elektronisch übermittelt werden dürfen.
Hilfreiche Informationen, insbesondere für neue Arbeitgeber, finden Sie auch unter www.informationsportal.de.
Seit dem 1. Januar 2006 dürfen Meldungen und Beitragsnachweise nur noch online übermittelt werden.
Mit Hilfe der Software sv.net können Sie Meldungen und Beitragsnachweise schnell und einfach online übermitteln. Die aktuelle Version finden Sie unter www.itsg.de.
Beiträge zur Sozialversicherung und Pauschalsteuer für geringfügig Beschäftigte (Mini-Jobs) werden über die Bundesknappschaft abgerechnet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Knappschaft Bahn See
Minijob-Zentrale
45115 Essen
0800 0200 504 (gebührenfrei)
0201 3849797-97
Unser kostenloses Seminarangebot:
Bei weiteren Themenwünschen sprechen Sie uns einfach an – wir konzipieren gerne individuelle Schulungsangebote für Sie!
Ihre Ansprechpartner:
Heiko Lottermann
Stabsstellenleiter ArbeitgeberPLUS
0611 99909-77428
Heike Klipper
Referentin ArbeitgeberPLUS
0611 99909-77129
Informationen
Beitragssätze, Beiträge, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragsnachweise und Zahlungstermine:
Formulare
Informationen zum Thema Entsendung ins Ausland finden Sie auf den Internetseiten der DVKA.
Einen Gleitzonenrechner finden Sie unter www.krankenkassen-direkt.de
0611 99909-991 | Telefon | |
0611 99909-77991 | Fax | |
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