Die R+V BKK ist die Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Arbeitnehmer.
Ab 2021 entfallen die Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen in Papierform. Stattdessen erhalten Arbeitgeber eine elektronische Rückmeldung.
Die Einzelheiten hierzu sind aktuell festgelegt worden.
Umlage U1
Zur Umlage U1 sind alle Arbeitgeber pflichtig, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Dabei werden auch Arbeitnehmer, die nicht vollbeschäftigt sind mit den entsprechenden Faktoren kleiner als 1 berechnet. Für die Feststellung der Teilnahme am Ausgleichsverfahren ist der BKK Landesverband Mitte zuständig. Öffentliche Arbeitgeber und ähnliche Institutionen nehmen an dem Ausgleich nicht teil.
Erstattung bei Krankheit (U1)
Die Erstattung bei Krankheit (U1) gilt für alle Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte und Auszubildende).
Umlage U2
Zur Umlage U2 sind alle Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten versicherungspflichtig. Damit erfolgt eine Ausweitung der Umlage 2 auf alle Betriebe und Unternehmen sowie auf öffentliche Institutionen.
Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen
Die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen erhält der Arbeitgeber von der Krankenkasse, bei der sein Arbeitnehmer versichert ist. Demnach sind die Umlagen entsprechend der Mitgliedschaft des Arbeitnehmers oder Auszubildenden mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die zuständige Krankenkasse zu zahlen.
Beiträge zur Umlage sind für die bei der R+V BKK versicherten Arbeitnehmer an die R+V BKK abzuführen. Die Prüfung der Versicherungspflicht und die Erstattung von Leistungen führt für uns der BKK Landesverband Mitte in Magdeburg durch. Bei Fragen zur Umlage können Sie sich gerne an den Verband wenden:
BKK Landesverband Mitte
BKK-Arbeitgeberversicherung
39069 Magdeburg
Seit dem 1. Januar 2006 dürfen Meldungen und Beitragsnachweise nur noch online übermittelt werden.
Mit Hilfe der Software sv.net können Sie Meldungen und Beitragsnachweise schnell und einfach online übermitteln. Die aktuelle Version finden Sie unter www.itsg.de.
Beiträge zur Sozialversicherung und Pauschalsteuer für geringfügig Beschäftigte (Mini-Jobs) werden über die Bundesknappschaft abgerechnet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Knappschaft Bahn See
Minijob-Zentrale
45115 Essen
0800 0200 504 (gebührenfrei)
0201 3849797-97
Informationen zum Thema Entsendung ins Ausland finden Sie auf den Internetseiten der DVKA.
Beitragssätze, Beiträge, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragsnachweise und Zahlungstermine:
0611 99909-991 | Telefon | |
0611 99909-77991 | Fax | |
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