Mit unseren Wahltarifen haben Sie die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz nach Ihren individuellen Bedürfnissen zu gestalten. Sowohl in gesundheitlicher als auch in finanzieller Hinsicht.
Wenn Sie als Mitglied der R+V BKK und Ihre mitversicherten Familienangehörigen ein Jahr lang keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen, erhalten Sie im Gegenzug eine im Wahltarif festgelegte Prämie. Die Prämienbeträge sind nach Teilnahmejahren gestaffelt. Um an diesem Tarif teilzunehmen, müssen Sie zuvor eine schriftliche Wahlerklärung bei uns einreichen. An diesen Tarif sind Sie 12 Monate gebunden.
Prämien pro Jahr
Sie erhalten eine der nachfolgenden Prämien, wenn Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen während eines kompletten Teilnahmejahres keine Leistungen in Anspruch genommen haben:
Die Prämienauszahlung dieses Tarifs erfolgt nach abgeschlossenem Teilnahmejahr plus sechs Monate.
Modalitäten
Präventions- bzw. gesetzliche Vorsorgeleistungen können Sie selbstverständlich weiterhin über Ihre Krankenversichertenkarte in Anspruch nehmen. Diese Leistungen haben keine Auswirkungen auf Ihre Prämie. Auch ambulante ärztliche und zahnärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolge sind für die Prämienzahlung nicht relevant. Mitversicherten Angehörigen unter 18 Jahren stehen unsere Leistungen ohne Auswirkung zur Verfügung.
Wer unseren Selbstbehalt-Tarif wählt, erhält von uns – sofern er gesund bleibt und keinen Arzt benötigt – eine Prämie und kann so einige hundert Euro im Jahr sparen.
Kommt es doch mal zu einem Krankheitsfall, bei dem Sie den Rat eines Arztes benötigen, übernehmen Sie die Behandlungskosten bis zum vereinbarten Selbstbehalt. Sie sind aber kein Selbstzahler. Das heißt, die R+V BKK trägt wie gewohnt die Behandlungskosten. Erst später verrechnen wir die angefallenen Behandlungskosten mit Ihrer Prämie. Ihr finanzielles Kundenrisiko bleibt dabei über die komplette Laufzeit des vereinbarten Wahltarifes überschaubar. Um an diesem Tarif teilzunehmen, müssen Sie zuvor eine schriftliche Wahlerklärung bei uns einreichen.
Selbstbehaltstufen
Wählbar sind drei unterschiedliche Selbstbehaltstufen:
Modalitäten
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der R+V BKK, die über ein bestimmtes Jahreseinkommen verfügen und ihre Beiträge zur Krankenversicherung zumindest teilweise selbst zahlen. Familienversicherten Angehörigen steht der Wahltarif Selbstbehalt nicht zur Verfügung.
Mitglieder, die bereits Kostenerstattung gewählt haben oder an besonderen Versorgungsformen (z. B. Hausarztzentrierte Versorgung, DMP) teilnehmen, können den Wahltarif Selbstbehalt leider nicht wählen. An diesen Tarif und an die Mitgliedschaft bei der R+V BKK sind Sie 36 Monate gebunden.
Als maximale Prämie können bei in Inanspruchnahme eines Wahltarifes 600 EUR pro Kalenderjahr und maximal 20 % des gezahlten Jahresbeitrages ausgezahlt werden.
Selbstverständlich können Sie die Tarife Beitragsrückzahlung und Selbstbehalt auch miteinander kombinieren. Bei Inanspruchnahme beider Wahltarife erhöht sich die maximale Prämie auf 900 EUR pro Kalenderjahr und maximal 30 % des Jahresbeitrages.
Bitte beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen zur Prämienauszahlung.
Hauptberuflich Selbstständigen bieten wir den Wahltarif Krankengeld an. Für Künstler und Publizisten gibt es einen gesonderten Wahltarif. Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit uns in Verbindung.
Die Leistungen des Wahltarifs Krankengeld entsprechen der gesetzlichen Regelleistung Krankengeld. Im Gegensatz zur Regelleistung besteht allerdings zu Beginn des Wahltarifs bei Leistungsinanspruchnahme eine sechsmonatige Wartezeit. Um an diesem Tarif teilzunehmen, müssen Sie zuvor eine schriftliche Wahlerklärung bei uns einreichen. An diesen Tarif und an die Mitgliedschaft bei der R+V BKK sind Sie 36 Monate gebunden.
Kosten
Freiwillige Versicherung zum ermäßigten Beitragssatz plus Tarif S1 (mtl. 1,2% des Arbeitsentgeltes bzw. Arbeitseinkommens).