Die Hilfsmittel-Verträge der R+V BKK können Sie in unserer Vertragssuche einsehen.
Bei Fragen zu Vertragsgestaltungen helfen Ihnen Mitarbeitende aus dem Vertragsmanagement gerne weiter:
Verena Schmidkunz
Carolin Ax
Die R+V BKK lässt zum 01.09.2023 den Vertrag zur Versorgung mit Hilfsmitteln durch Apotheken nach § 127 Absatz 1 SGB V (Apothekenhilfsmittelvertrag) des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (DAV) mit LEGS 1991U01 gegen sich gelten.
Abrechnungszentrum Emmendingen