FP

Leistungserbringer

Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die R+V BKK an den Kosten für Hygieneausrüstung während der COVID-19-Pandemie. Bitte beachten Sie dazu die Details und die Verlängerung in unserem Infoblatt.

Die Hilfsmittel-Verträge der R+V BKK können Sie in unserer Vertragssuche einsehen.

Bei Fragen zu Vertragsgestaltungen helfen Ihnen Mitarbeitende aus dem Vertragsmanagement gerne weiter:

Verena Schmidkunz

0611 99909-217

verena.schmidkunz@ruv-bkk.de

Carolin Ax

0611 99909-361

carolin.ax@ruv-bkk.de

Vertragsabsicht Enterale Ernährung

Vertragsabsicht: aufsaugende Inkontinenzhilfen

Vertragsabsicht Inkontinenzhilfen

Bitte verwenden Sie die nachfolgenden Excel-Dateien für die Aufstellung Ihres angebotenen Produktportfolios:

Anlage zum Vertrag PG15 – aufzahlungsfreie Produkte

Anlage zum Vertrag PG15 – aufzahlungspflichtige Produkte

Das Abrechnungszentrum Emmendingen übernimmt ab dem 1. Januar 2020 im Auftrag der R+V Betriebskrankenkasse und der Pflegekasse der R+V Betriebskrankenkasse die Abrechnung

  • der sonstigen Leistungserbringer nach § 302 SGB V (mit Ausnahme von Intensivfällen der Häuslichen Krankenpflege) und
  • von pflegerischen Leistungen nach § 105 SGB XI (hier: Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, Beratungseinsätze, Doppelfunktionale- und Pflegehilfsmittel).

In dem Service-Portal für Leistungserbringer stellt unser Dienstleister, das Abrechnungszentrum Emmendingen, individuelle Services digital und gebündelt bereit.