FP

Leistungserbringer

Die Hilfsmittel-Verträge der R+V BKK können Sie in unserer Vertragssuche einsehen.

Bei Fragen zu Vertragsgestaltungen helfen Ihnen Mitarbeitende aus dem Vertragsmanagement gerne weiter:

Verena Schmidkunz

0611 99909-217

verena.schmidkunz@ruv-bkk.de

Carolin Ax

0611 99909-361

carolin.ax@ruv-bkk.de

 

Die R+V BKK lässt zum 01.09.2023 den Vertrag zur Versorgung mit Hilfsmitteln durch Apotheken nach § 127 Absatz 1 SGB V (Apothekenhilfsmittelvertrag) des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (DAV) mit LEGS 1991U01 gegen sich gelten.

Abrechnungszentrum Emmendingen