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Ombudspersonen des Medizinischen Dienstes

Der Medizinische Dienst (MD) unterstützt die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen.

Jeder Medizinische Dienst bestellt eine unabhängige Ombudsperson, die bei Beschwerden über den Ablauf der Begutachtung hinzugezogen werden kann. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn es zu Unregelmäßigkeiten während der Begutachtung gekommen ist oder Sie andere Hinweise im Zusammenhang mit der Begutachtung geben möchten. Die Ombudsperson unterstützt Sie vertraulich und unparteiisch bei Ihrem Anliegen oder Ihrer Beschwerde.

An welche Ombudsperson wende ich mich?

Die Ombudspersonen sind, wie auch der Medizinische Dienst, regional tätig. Sie sind bei dem Medizinischen Dienst des jeweiligen Bundeslandes angesiedelt. Ihre Anliegen oder Beschwerden richten Sie direkt an die Ombudsperson des Bundeslandes, in der auch der Medizinische Dienst seinen Sitz hat, der das betreffende Gutachten erstellt hat. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte aus dem Ihnen vorliegenden Bescheid.

Noch hat nicht jeder Medizinische Dienst eine Ombudsperson benannt. Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesen Fällen noch keine Kontaktaufnahme möglich ist.

Übersicht der derzeit bestellten Ombudspersonen