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Kuren und Rehabilitation

Maßnahmen, die Ihnen helfen, eine drohende Erkrankung zu verhindern, oder nach einer überstandenen Krankheit wieder auf die Beine zu kommen, werden als Kur oder Rehabilitationsmaßnahme bezeichnet.

Der Begriff „Kur“ ist heutzutage in den einschlägigen Gesetzen nicht mehr zu finden. Eine Kur soll dazu genutzt werden, Vorsorge und Stärkung für die eigene Gesundheit zu betreiben, oder eine bestehende Krankheit zu lindern oder gar zu heilen. Durchgeführt wird diese meist unter Anwendung ortsspezifischer Heilmittel in anerkannten Kurorten oder Heilbäder innerhalb oder auch außerhalb Deutschlands.

Der Schwerpunkt der Rehabilitation liegt auf der möglichst umfassenden Wiederherstellung der Gesundheit, bei Berufstätigen somit auch auf der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Schwere Krankheitsverläufe, Behinderungen, Unfälle, Operationen können Auslöser für die Inanspruchnahme einer Rehabilitationsmaßnahme darstellen. Je nach Ursache können unterschiedliche Rehabilitationsträger die Kosten für eine Reha übernehmen.

Um eine Kur- bzw. Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen zu können, muss sie im Vorfeld durch Ihren behandelnden Arzt auf einem entsprechenden Formular verordnet und durch uns geprüft und genehmigt werden. Darüber hinaus müssen weitere gesetzliche Vorgaben erfüllt sein und die medizinische Notwendigkeit vorliegen, damit wir uns an den Kosten beteiligen können.

Ambulante Vorsorgemaßnahme (Badekur)

Stationäre Vorsorgemaßnahme

Mutter-Kind-/Vater-Kind-Kur

Rehabilitationsmaßnahmen

Belastungserprobung und Arbeitstherapie

Wenn Sie freiwillig etwas für Ihre Gesundheit tun möchten, aber die beschriebenen Vorgaben nicht erfüllen, bieten Ihnen unsere Gesundheitsreisen eine attraktive Alternative.