In den letzten Jahren hat die Diskussion über Korruption und Missbrauch im Gesundheitswesen zugenommen. Herzklappen- und Zahnersatzskandale, Abrechnungen für nie erbrachte Leistungen, Schwarzhandel mit Versichertenkarten und so weiter. Meist kommen nur Einzelfälle ans Licht. Und in welchem Ausmaß Schäden im Gesundheitswesen durch betrügerisches Verhalten entstehen, kann derzeit bestenfalls geschätzt werden. Sicher ist aber, dass alle Krankenversicherten mit ihren Beiträgen für die entstehenden finanziellen Folgen bezahlen müssen.
Deshalb haben wir – im Interesse unserer Versicherten und gemäß unseres gesetzlichen Auftrages in der Kranken- und Pflegeversicherung (§ 197 a SGB V bzw. § 47a SGB XI) – speziell eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet. Aufgabe des so genannten Korruptionsbeauftragten ist es, die Übeltäter zu identifizieren, die die Strukturen im Gesundheitswesen zu ihrem persönlichen Vorteil missbrauchen. Grauzonen müssen erkannt und die hierdurch entstehenden Möglichkeiten zur Manipulation abgeschafft werden.
Damit hierbei nicht pauschal bestimmte Berufsgruppen (z. B. Ärzte) unter Verdacht gestellt werden, geht der Korruptionsbeauftragte nur Hinweisen auf konkrete Sachverhalte nach. Schließlich gilt es, niemanden zu verurteilen oder falschen Verdächtigungen auszusetzen, sondern vielmehr dazu beizutragen, die Spreu vom Weizen zu trennen und damit allen, die sich korrekt verhalten, den Rücken zu stärken.
Ohne Hinweise von Seiten Dritter ist die Aufdeckung von Betrügereien oft nur erschwert möglich. Durch Ihre direkten und konkreten Hinweise können wir zeitnah und wirkungsvoll aktiv werden.
Haben Sie einen konkreten Verdacht oder glaubhafte Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen? Dann teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.
Per Post:
Korruptionsbeauftragter
R+V Betriebskrankenkasse
65215 Wiesbaden
Per Mail:
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Bereits jetzt herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!