FP

Siegel „Gesundheitsorientiertes Unternehmen“

BGM nach außen sichtbar machen

Gesundheit ist ein gutes und wichtiges Argument. Studien belegen, dass sich gesunde Mitarbeitende nicht nur stärker mit ihrem Unternehmen identifizieren und seltener den Arbeitgeber wechseln, sie sind auch zufriedener, produktiver und insgesamt leistungsfähiger. Nicht zuletzt bietet betriebliches Gesundheitsförderung einen Image-Gewinn für Ihr Unternehmen und erhöht Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

Ihr Unternehmen hat dies erkannt und ein betriebliches Gesundheitsmanagement bereits installiert und in die Praxis umgesetzt? Dann sind Sie vielleicht nur einen kleinen Schritt vom Siegel „Gesundheitsorientiertes Unternehmen“ entfernt und können sich mit noch einigen wenigen Handgriffen als Unternehmen zertifizieren lassen und somit Ihrem BGM auch einen Beleg nach außen geben.

In Zeiten von Fachkräftemangel und erhöhten Anforderungen an die Arbeitgeberattraktivität spielen Auszeichnungen und Siegel eine wichtige Rolle und werden von Bewerbern und Bewerberinnen verstärkt gesehen und in den Entscheidungsprozess eingebunden. Mit dem Siegel „Gesundheitsorientiertes Unternehmen“ zeigen Sie auch nach außen, dass Sie über ein BGM verfügen, welches belegbaren Kriterien entspricht und regelmäßig überprüft wird.

Bisher ausgezeichnete Organisationen

2024

2023

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sprechen Sie uns gerne an.

Nutzungsarten

  • Print
  • Online
  • Bewegtbild

Nutzungszeitraum

Zwei Jahre nach Erhalt des Siegels (z. B. 01.11.2022 bis 01.11.2024)

Eine Nutzung des Siegels ist innerhalb des benannten Zeitraums sowie mit den oben aufgeführten Nutzungsarten möglich.

Die Lizenzierung offizieller Siegel der R+V BKK unterliegt folgenden Bedingungen, die Sie durch Ihre Bestellung akzeptiert haben:

Die vereinbarte maximale Nutzungsdauer des Siegels beträgt vierundzwanzig Monate. Nach Ablauf dieser Lizenzlaufzeit muss das Siegel entfernt werden. Es kann Verlängerung um weitere 24 Monate vereinbart werden, wenn die R+V BKK die Voraussetzungen geprüft hat und zustimmt. Die Nutzungsrechteinräumung bezieht sich ausdrücklich nur auf das von uns vorgelegte Siegel. Es dürfen keinerlei Änderungen an dem Siegel vorgenommen werden. Die Nutzung des Siegels ist ausschließlich in Deutschland sowie in den vereinbarten Nutzungsarten gestattet. Eine darüberhinausgehende Verwendung ist ausgeschlossen. Weitergehende Nutzungsrechte sind mit der R+V BKK abzusprechen. Die R+V BKK haftet nicht für die konkrete Nutzung des Siegels, insbesondere nicht für etwaige wettbewerbsrechtliche Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit der Siegelnutzung gegen den Lizenznehmer geltend gemacht werden. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Siegel bei einer Online-Nutzung auf die Lizenzbedingungen zu verlinken, die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt werden.