FP

Auszubildende

Mit uns kannst du dich auf deine Ausbildung konzentrieren.

Wir übernehmen für dich manchen lästigen Papierkram, bieten dir als Azubi finanzielle Vorteile und ein Bonusprogramm, das gesundheitsbewusstes Verhalten finanziell belohnt.

  • Versichertenkarte
    Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bekommst du automatisch von uns zugeschickt.
  • Bestätigung der Mitgliedschaft
    Gerne bestätigen wir dem Arbeitgeber vorab deine Mitgliedschaft. Teile uns einfach mit, bei welchem Arbeitgeber du deine Ausbildung startest.
  • Sozialversicherungsausweis und Rentenversicherungsnummer
    Wir beantragen für dich den Sozialversicherungsausweis und eine Rentenversicherungsnummer. Ruf uns bitte an, falls du noch Fragen hast. Jeder, der zum ersten Mal eine Beschäftigung aufnimmt, benötigt einen Sozialversicherungsausweis. Dieser ist ein wichtiges Dokument für deine soziale Sicherheit. Bei deinem Arbeitgeber dient er als Nachweis, dass die von dir bezahlten Sozialversicherungsbeiträge auch tatsächlich für dich bestimmt sind.
  • Ansprüche im Alter
    Deine Rentenansprüche für schulische Ausbildung nach dem 17. Geburtstag melden wir für dich an. Natürlich ist das Thema für dich im Moment noch nicht so wirklich interessant. Lass uns trotzdem dafür sorgen, dass deine Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung auch wirklich richtig zugeordnet werden.
  • Gesundheitsbescheinigung
    Wir informieren dich, wo du kostenlos eine Gesundheitsbescheinigung bekommst. Wenn du unter 18 Jahre alt bist, darfst du nur beschäftigt werden, wenn du für den gewählten Beruf gesundheitlich geeignet bist.
  • Bewerbungstipps
    Erfolgreich online bewerben: Tipps und Tricks für Berufsstarter

  • Medikamente
    Keine Zuzahlung bei Medikamenten bis zum 18. Lebensjahr. Bist du schon älter, sammle die Quittungen. Ab einer persönlichen Grenze brauchst du keine Zuzahlungen mehr zu leisten.
  • Zahnersatz
    Bei Zahnersatz gibt es für Azubis besondere Regelungen. Bitte sprich uns bei Bedarf an.
  • Pille
    Die kostenlose Pille für Frauen bis zum vollendeten 22. Lebensjahr.
  • Alternative Medizin
    Finanzielle Unterstützung bei alternativ-medizinischen Behandlungen.
  • Doppelter Festzuschuss
    Doppelter Festzuschuss bei Zahnersatz, wenn eine bestimmte monatliche Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
  • Bonusprogramm
    Gute Möglichkeiten, deine Beiträge zur Krankenkasse zu senken. Denn du erhältst von uns Geld zurück, wenn du auf deine Gesundheit achtest.
  • Mitglieder werben Mitglieder
    Jede erfolgreiche Werbung honorieren wir mit einer Prämie. Alle Versicherten der R+V BKK können bei der Aktion jederzeit mitmachen. Die Belohnung erfolgt unmittelbar nach Beginn der Mitgliedschaft.
  • Wahltarife
    Mit unseren Tarifsystemen sparst du bares Geld. So erhältst du beispielsweise Geld zurück, wenn die Leistungen nicht in Anspruch genommen werden (Beitragsrückzahlung). Die Tarife sind grundsätzlich interessant, auch wenn nicht jeder Tarif für jeden nützlich ist. Ruf uns an und lass dich von unseren Mitarbeitern beraten.

Diese Checkliste zeigt dir die wichtigsten Punkte auf, die du am Anfang deiner Ausbildung geregelt haben solltest. Kleine Hilfestellungen in dieser Liste erleichtern dir die Erledigung.

  • Krankenversicherung
    Mit Beginn deiner Ausbildung musst du selbst krankenversichert sein. Dein Arbeitgeber benötigt formlos eine Information zu deiner Krankenversicherung. Wir informieren ebenfalls umgehend deinen Arbeitgeber.
  • Sozialversicherungsausweis und -nummer
    Mit dem Sozialversicherungssystem in Deutschland bist du abgesichert, wie sonst nur noch in wenigen Ländern auf der Welt. Aber du musst dich dafür anmelden. Bitte ruf uns an und wir beantragen beides für dich.
  • Girokonto
    Wer arbeitet, hat sich damit normalerweise auch was verdient. Damit das Geld von deinem Arbeitgeber tatsächlich bei dir ankommen kann, benötigst du ein Girokonto. Bei den Volks- und Raiffeisenbanken gibt es günstige Angebote für Auszubildende.
  • Vermögenswirksame Leistungen (VL)
    Extra-Geld vom Chef − und das jeden Monat. Zusätzlich zum Gehalt zahlen viele Arbeitgeber zwischen 6,45 EUR und 40 EUR zum Arbeitslohn. Auch der Staat unterstützt, indem er durch die Arbeitnehmer-Sparzulage finanzielle Anreize setzt. Lukrative Angebote bieten z. B. die Bausparkasse Schwäbisch Hall, die PSD Bank oder Fonds der Union Investment. Klar, dass du da wahrscheinlich viele Fragen hast – wende dich einfach an einen Berater deiner Volks- und Raiffeisenbank.
  • Schulzeitbescheinigung
    Wer will jetzt schon an die Rente denken? Dennoch, wer sich seine Schulausbildung bescheinigen lässt, erhält später mehr Rente. Gerade wenn du über das 17. Lebensjahr hinaus die Schule besucht hast, solltest du dir diese Zeiten von deiner Schule bestätigen lassen. Du kannst dir das entsprechende Formular hier herunterladen, oder wir senden es dir zu, leiten es später an den Rentenversicherungsträger weiter und kümmern uns darum, dass nichts verloren geht.
  • Zeugnisse
    Auch wenn du bereits einen Ausbildungsplatz hast, wird der Arbeitgeber dein Abschlusszeugnis haben wollen. Zeugniskopien müssen normalerweise beglaubigt werden. Kosten sparst du, wenn du deinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung die Kopie mit dem Original vorlegst.
  • Gesundheitsbescheinigung
    Solltest du unter 18 Jahre alt sein, ist eine Beschäftigung im gewählten Beruf nur möglich, wenn du gesundheitlich geeignet bist. Eine Gesundheitsbescheinigung ist für deinen Arbeitgeber also wichtig. Bei deiner Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder bei Einwohnermeldeämtern erhältst du einen Berechtigungsschein, mit dem du bei deinem Arzt eine kostenlose medizinische Untersuchung und die ärztliche Bescheinigung bekommst. Die Kosten werden in der Regel vom jeweiligen Bundesland getragen.
  • Hausärztin oder Hausarzt
    Bemühe dich frühzeitig um eine Hausärztin oder einen Hausarzt, selbst wenn du nicht erkrankt bist. Viele Ärztinnen oder Ärzte nehmen aufgrund fehlender Kapazitäten keine Neupatientinnen oder Neupatienten mehr auf, wenn diese beispielsweise aufgrund einer Erkältung nur eine AU-Bescheinigung benötigen.

Dein Beitrag zur Krankenversicherung berechnet sich aus deiner monatlichen Ausbildungsvergütung. Falls du nicht mehr als 325 EUR brutto im Monat verdienst, bezahlt dein Arbeitgeber deinen Krankenkassenbeitrag komplett.

Dein Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 16,0 % – der kassenindividuelle Zusatzbeitrag von 1,4 % ist darin bereits enthalten. Dieser Beitrag wird zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.

Zusätzlich zur Krankenversicherung sind auch noch Beiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,4 % und wird von dir und deinem Arbeitgeber je zur Hälfte gezahlt. Hast du das 23. Lebensjahr bereits vollendet und bist kinderlos, zahlst du einen Beitragszuschlag von 0,6 % zur Pflegeversicherung. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist übrigens bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist ab dem 01.07.2023 abhängig von der Kinderzahl, weitere Informationen kannst du hier nachlesen.

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