Besondere Personengruppen können sich von der eintretenden Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen.
Hierzu ist ein Antrag notwendig, der innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht zu stellen ist. Die Befreiung gilt dann rückwirkend vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Sonst gilt die Befreiung ab dem Folgemonat, der auf die Antragstellung folgt.
Zusätzlich müssen Sie nachweisen, dass für Sie eine anderweitige Krankenversicherung besteht.
Wichtiger Hinweis: Die Befreiung kann nicht widerrufen werden und wirkt sich auch auf die Versicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung aus.
Sie können eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen, wenn: