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Weiterversicherung in der Pflegeversicherung

Die Versicherungspflicht zur Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Dabei ist es unerheblich, ob Sie versicherungspflichtiges oder freiwilliges Mitglied der R+V BKK sind – Sie gehören automatisch der gesetzlichen Pflegeversicherung an. Dies gilt gleichzeitig für Ihre familienversicherten Angehörigen.

Wer privat krankenversichert ist, muss also eine private Pflegeversicherung abschließen.

Ein Antrag auf Weiterversicherung in der Pflegeversicherung kommt somit nur für Personen infrage, die nicht anderweitig pflegeversichert sind.

Sie können die Weiterversicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragen, wenn:

  • Ihre Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet und
  • Sie gleichzeitig wegen eines Umzugs ins Ausland oder
  • aus anderen Gründen

nicht weiter in Deutschland krankenversichert (und damit auch pflegeversichert) sind.

Ziehen Sie mit Ihrer Familie ins Ausland, so gilt die Weiterversicherung auch für die bisher familienversicherten Angehörigen. Die Weiterversicherung muss spätestens 1 Monat nach Ihrem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht beantragt werden.

Liegen andere Gründe vor und Sie sind nicht privat krankenversichert, müssen Sie zusätzlich eine Vorversicherungszeit nachweisen. Diese ist erfüllt, wenn Sie bereits gesetzlich pflegeversichert waren, entweder ununterbrochen in den vergangenen 12 Monaten oder für insgesamt mindestens 24 Monate in den vergangenen 5 Jahren.

Die Weiterversicherung muss in diesem Fall spätestens 3 Monate nach dem Ende der Versicherungspflicht bzw. Familienversicherung beantragt werden.