FP

Freiwillige Versicherung

Endet Ihre bisherige Mitgliedschaft (Pflicht- bzw. Familienversicherung) bei der R+V BKK, wird der weitere Versicherungsschutz als freiwillige Versicherung automatisch sichergestellt – Sie erhalten in diesem Fall eine entsprechende Information von uns. Diese sogenannte Anschlussversicherung wird durchgeführt, wenn Sie nicht selbst den Austritt erklären und eine anderweitige Krankenversicherung nachweisen.

Waren Sie bisher noch nicht bei der R+V BKK versichert, und besteht für Sie keine Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die freiwillige Versicherung beantragen, wenn:

  • Sie als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer erstmalig eine Beschäftigung in Deutschland beginnen und das Einkommen über der gesetzlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
  • Sie nach einem Arbeitsaufenthalt im Ausland zurückkehren.
  • Sie schwerbehindert sind (vor Vollendung des 40. Lebensjahres).
  • Sie als Spätaussiedlerin/Spätaussiedler nach Deutschland ziehen und bisher im Ausland gesetzlich versichert waren.
  • Sie als Zeitsoldatin/Zeitsoldat aus dem Dienst ausscheiden.

Der Antrag für die freiwillige Versicherung muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten gestellt werden.

Die freiwillige Versicherung können Sie beenden, indem Sie fristgerecht kündigen und eine anschließende Krankenversicherung nachweisen.