Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die ePA R+V BKK der R+V BKK.
Als Verantwortlicher für die Inhalte – im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik – sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 14.07.2025) gilt für die aktuell im Apple App Store, Google Play Store und Microsoft Store veröffentlichte App ePA R+V BKK und beruht auf einer am 14.07.2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Barrierefreiheit ist ein zentraler Bestandteil der Gestaltung der App. Dafür werden die folgenden Maßnahmen und Best Practices umgesetzt:
Die App wird unter Einhaltung der plattformspezifischen Designvorgaben (Material Design für Android, Apple Human Interface Guidelines für iOS) sowie auf Basis von Prinzipien des Interaktionsdesigns, mobilen Designs und der Ergonomie von Benutzeroberflächen gestaltet.
Die Benutzeroberfläche der App wird jeweils mithilfe nativer Technologien der jeweiligen Plattform umgesetzt. Dadurch wird eine möglichst umfassende Unterstützung der betriebssystemspezifischen Funktionen für Barrierefreiheit (z. B. Screenreader, Touch-Feedback) sichergestellt.
Jede neue Funktion, die in die App einfließt, wird von Anfang an unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit geprüft und ausgestaltet. Von der Planung bis zur Umsetzung wird auf den korrekten Einsatz alternativer Beschreibungen für Illustrationen und Symbole sowie deren eindeutige Markierung als inhaltlich oder dekorativ geachtet. Ebenso wird auf sinnvolle Fokusreihenfolgen, korrekte Leserichtung und die Unterstützung variabler Schriftgrößen Wert gelegt.
Auf iOS-Geräten ist die App mit „VoiceOver“ nutzbar, dem plattformeigenen Screenreader für iOS. Darüber hinaus können weitere Funktionen des Betriebssystems genutzt werden, sofern diese keine besonderen Anpassungen der App erfordern (z. B. Bildschirmlupe, reduzierte Animationen).
Unter Android ist die App mit „TalkBack“ nutzbar, dem auf den meisten Android-Geräten verfügbaren Screenreader von Google. Auch weitere Bedienungshilfen wie Schalterzugriff, Vergrößerung oder Kontrastmodi können genutzt werden, sofern keine spezifischen Anpassungen der App notwendig sind.
Die App wird vom Hersteller regelmäßig hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit überprüft. Dabei kommen die Prüfschritte des BITV-Tests nach EN 301 549 (App) zur Anwendung. Aus den Ergebnissen werden gezielt Anpassungen und Verbesserungen abgeleitet.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@ruv-bkk.de oder telefonisch unter der 0611 99909-0.
Ihre Anfragen werden durch unseren Support von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr bearbeitet und beantwortet. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de .
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.