FP

Krankmeldung

Können Sie aufgrund einer Erkrankung Ihre Arbeit nicht wahrnehmen, haben Sie dies Ihrem Arbeitgeber unverzüglich (z. B. telefonisch) mitzuteilen.

Nachweis der Arbeitsunfähigkeit für die Krankenkasse

Seit dem 01.10.2021 übermitteln die Vertragsarztpraxen die AU-Daten automatisch auf elektronischem Weg direkt an die Krankenkassen.

Der Patient bzw. die Patientin erhält daher nur noch einen Ausdruck der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für die eigenen Unterlagen. Der Durchschlag für die Krankenkasse entfällt.

Sollte die Übermittlung der AU-Daten von der Arztpraxis an die Krankenkasse aus technischen Gründen einmal nicht möglich sein, erhalten Sie von Ihrem Arzt einen Ausdruck der eAU für die Krankenkasse und senden diesen bitte schnellstmöglich an uns, damit wir Ihre Ansprüche zeitnah prüfen können. Dies kann per Post oder über unsere App Meine R+V BKK geschehen.

AU-Bescheinigungen von Privatärzten oder aus dem Ausland müssen weiterhin von Ihnen selbst rechtzeitig innerhalb einer Woche bei der Krankenkasse eingereicht werden, da andernfalls ein eventueller Anspruch auf Krankengeld ruht. Dies kann per Post oder über unsere App Meine R+V BKK geschehen.

Wichtig: Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit muss immer lückenlos sein, d. h. wenn eine AU-Bescheinigung bis freitags ausgestellt ist, müssen Sie spätestens am darauffolgenden Werktag (hier gesetzlich geregelt der Montag) wieder zum Arzt gehen, um sich eine Folgebescheinigung ausstellen zu lassen. Gehen Sie erst später zum Arzt, kann es in bestimmten Fällen passieren, dass Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld verlieren.

Nachweis der Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber

Arbeitnehmende sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber, z. B. per Telefon oder E-Mail, unverzüglich darüber zu informieren, dass sie krankheitsbedingt ausfallen.

Die Krankmeldung muss in der Regel ab dem dritten Kalendertag der Erkrankung (je nach Arbeitsvertrag auch früher) vom Arzt erstellt werden. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, als in der Bescheinigung des Arztes angegeben, ist eine ärztliche Folgebescheinigung erforderlich.

Ab dem 1. Januar 2023 händigen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht mehr wie bisher die AU-Bescheinigung in Papierform aus, sondern Ihr Arbeitgeber wendet sich, nachdem Sie ihn informiert haben, im nächsten Schritt an Ihre Krankenkasse und ruft die Daten elektronisch ab.

Eine Krankmeldung für Ihren Arbeitgeber erhalten Sie nur noch in Ausnahmefällen oder auf Wunsch in Papierform.

Wichtige Zusatzinformationen

AU-Bescheinigung in Papierform als Beweisstück

Ab dem 1. Januar 2023 können Sie sich weiterhin als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel (z. B. bei fehlgeschlagener Übermittlung) eine AU-Bescheinigung in Papierform ausstellen lassen – die Vorlagepflicht der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber entfällt – die Meldepflicht bleibt!

Privatärzte und -ärztinnen, Ausland

AU-Bescheinigungen von Privatärzten und -ärztinnen oder aus dem Ausland müssen Sie weiterhin selbst an Ihren Arbeitgeber weiterleiten!

Lückenloser Nachweis

Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit muss wie gehabt immer lückenlos sein, d. h., wenn eine AU-Bescheinigung bis freitags ausgestellt ist, müssen Sie spätestens am darauffolgenden Werktag (hier gesetzlich geregelt der Montag) wieder zu Arzt oder Ärztin gehen, um sich eine Folgebescheinigung ausstellen zu lassen. Gehen Sie erst später zum Arzt oder zur Ärztin, kann es in bestimmten Fällen passieren, dass Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld verlieren.

Korrekturen

Die eAU-Bescheinigung kann nur vom Arzt oder einer Ärztin in elektronischer Form korrigiert oder storniert werden. Eine manuelle Veränderung durch die Krankenkasse ist nicht möglich.

ICD-Diagnoseauskunft

Ihr Arzt ist dazu verpflichtet, Diagnosen auf Ihrer AU-Bescheinigung zu verschlüsseln. Mit Hilfe unseres ICD-Rechners können Sie sich den vollständigen Diagnosetext, dazugehörige Synonyme und die entsprechende Einordnung in die Hierarchie der internationalen ICD-Klassifikation anzeigen lassen. Umgekehrt können Sie aber auch Krankheitsbegriffe eingeben, um die dazugehörigen ICD-Codes zu finden.

Qualitätsgesicherte und patientengerechte Erklärungen von mehr als 10.000 ICD-Codes von unserem Kooperationspartner „Was hab´ ich?“ finden Sie auch auf gesund.bund.de, einem Informationsangebot des Bundesministeriums für Gesundheit.