Mit der ePA-App möchte die R+V Betriebskrankenkasse (R+V BKK) ihren Mitgliedern und Versicherten – also Ihnen – den bestmöglichen Service zur Verwaltung Ihrer Gesundheitsdaten bieten. Wenn Sie unsere ePA-App nutzen, dann verarbeiten wir bestimmte Daten von Ihnen.
Die nachfolgenden Datenschutzbestimmungen gelten für die Durchführung der Identifizierung und Authentifizierung (siehe B) und unsere ePA-App: ePA R+V BKK. Wir informieren Sie über die Art, den Umfang und Zweck der von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie über die Rechtsgrundlage aufgrund dessen wir Ihre Daten erheben und speichern dürfen. Die Datenschutzbestimmungen richten sich insbesondere nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den Sozialgesetzbüchern (SGB).
Die folgenden Angaben gelten für mehrere Betriebssysteme (ePA-App unter iOS, Android, Windows, macOS und Linux), sofern an entsprechender Stelle keine abweichenden Angaben gemacht werden. In der ePA-App können Sie zwischen folgenden Anwendungen bzw. Absprüngen wählen:
Wir sind bestrebt, unser Angebot der ePA ständig weiterzuentwickeln. Solche Weiterentwicklungen können Änderungen dieser Datenschutzhinweise erforderlich machen. Wir empfehlen Ihnen, diese Seiten in regelmäßigen Abständen zu besuchen, um auf dem aktuellen Stand zu sein.
Sollten Sie die Identifizierung und Authentifizierung für andere digitale Produkte als die ePA durchgeführt haben, finden Sie ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung und den Rechtsgrundlagen unter www.ruv-bkk.de/datenschutz. Die Erläuterungen unter B sind gleichlautend auch für andere digitale Produkte der R+V BKK anwendbar.
Zuletzt wurden diese Datenschutzhinweise am 15.12.2025 aktualisiert.
Die Vorgaben zu den Funktionen der ePA-App werden durch die Nationale Agentur für Digitale Medizin (gematik GmbH) unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erstellt.
Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt unter strengen Sicherheitsauflagen. Sowohl der Entwicklungsprozess selbst, der Programmcode als auch der Betrieb der Lösung werden durch unabhängige, zertifizierte und akkreditierte Stellen im Rahmen einer Zulassung sowie kontinuierlichen Audits geprüft.
Die ePA-App ist für die Nutzung auf mobilen Endgeräten (z. B. Smartphones) sowie auf stationären Endgeräten (z. B. PCs, Laptops) vorgesehen. Im weiteren Verlauf dieses Dokuments wird die Anwendung auf mobilen Endgeräten als mobile ePA-App und auf stationären Endgeräten als Desktop-ePA-App bezeichnet. Sofern der Begriff ePA-App ohne weitere Spezifizierung verwendet wird, bezieht sich dieser auf beide Varianten.
Die mobile ePA-App ist für die Betriebssysteme iOS und Android verfügbar. Die Desktop-ePA-App kann unter den Betriebssystemen Windows, macOS und Linux verwendet werden.
Ausführliche Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 Abs. 1 SGB V finden Sie hier.
Der Verantwortliche im Sinne von §§ 341 Abs. 4 Satz 1, 307 Abs. 4 SGB V in Verbindung mit Art. 4 Ziffer 7 der Datenschutz-Grundverordnung ist die:
R+V Betriebskrankenkasse
Jochen Gertz (Vorstandsvorsitzender)
Thomas Schaaf (Vorstand)
Kreuzberger Ring 21
65205 Wiesbaden
0611 99909-119
Postanschrift:
R+V Betriebskrankenkasse
65215 Wiesbaden
Datenschutzbeauftragte der R+V BKK
Patrizia Arnoldt
Kreuzberger Ring 21
65205 Wiesbaden
0611 99909-77969
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorferstraße 153
53117 Bonn
poststelle@bfdi.bund.de oder poststelle@bfdi.de-mail.de
0228 997799-5550
Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
poststelle@bas.bund.de oder poststelle@bas.de-mail.de
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies zur Bereitstellung bzw. Nutzung einer funktionsfähigen ePA mitsamt ihren verschiedenen Anwendungen erforderlich ist. Die Nutzung der ePA ist für Sie freiwillig. Ihnen entsteht kein Nachteil, sofern Sie sich gegen die Nutzung der ePA entscheiden.
Die ePA-App, sowie alle dazugehörigen Anwendungen (ePA, TI-Messenger, E-Rezept), wird Ihnen von der R+V BKK angeboten. Dabei arbeiten die Krankenkassen mit Industriepartnern zusammen, die die ePA-App technisch entwickeln und betreiben. Sie müssen grundlegende Vorgaben der gematik GmbH (im Folgenden: gematik) einhalten und mit der von ihnen entwickelten ePA-App und ihren entsprechenden Modulen ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen. Dies dient der Sicherheit Ihrer Daten.
Im Rahmen der Leistungserbringung kann es erforderlich sein, dass externe Auftragnehmer sowie deren Subauftragnehmer Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten. Diese werden unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen sorgfältig ausgewählt und sind verpflichtet, sämtliche einschlägigen gesetzlichen Vorgaben – insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – sowie die produktspezifischen Anforderungen der R+V BKK zu erfüllen. Zur Sicherstellung einer datenschutzkonformen Verarbeitung wird mit sämtlichen Dienstleistern eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO in Verbindung mit § 80 SGB X geschlossen. Die Verarbeitung der Daten wird im Folgenden erläutert.
Der Download der ePA-App erfolgt je nach Version über die Stores von Apple, Google und Microsoft oder über die Website epaclient.de. Beim Herunterladen der App werden notwendige Informationen an den von Ihnen gewählten Store von Apple, Google oder Microsoft übermittelt. Dabei kann es sich um personenbezogene Daten handeln. Die Verantwortung für die Datenverarbeitung liegt ausschließlich bei den jeweiligen Stores von Apple, Google oder Microsoft.
Eine Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt grundsätzlich innerhalb der europäischen Union auf deutschen Servern in Rechenzentren in Deutschland. Mögliche Abweichungen sind in den einzelnen Kapiteln separat aufgeführt.
Sie haben das Recht auf
und unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen auf
Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich entweder schriftlich oder per E-Mail an die R+V BKK wenden.
Zudem haben Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Eine Liste mit den Kontaktdaten aller Datenschutzbeauftragten in Deutschland steht Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html
Die R+V BKK setzt keine Verarbeitungsvorgänge ein, die auf einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gem. Art. 22 DSGVO beruhen.
Die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Datenverarbeitungsprozesse sind für die Nutzung der ePA und anderer digitaler Services zwingend erforderlich.
Für die Nutzung der ePA-App und anderer digitaler Services ist in der Regel eine personenbezogene Registrierung, eine sichere Identifizierung sowie eine fortlaufende Authentisierung erforderlich. Diese mehrstufigen Verfahren dienen der eindeutigen Feststellung der Identität der nutzenden Person und der Absicherung des Zugriffs auf sensible Gesundheitsdaten. Die Verarbeitung der dabei erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO in Verbindung mit den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch (SGB V), insbesondere den §§ 291a und 336 ff. SGB V, sowie unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Schutz besonders schützenswerter Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO.
Registrierung bezeichnet den ersten Schritt, bei dem Versicherte ihre persönlichen Daten angeben, um ein Benutzerkonto in der Anwendung zu erstellen. Dies umfasst typischerweise Angaben wie Name, Geburtsdatum, Krankenversichertennummer und E-Mail-Adresse. Die Registrierung ermöglicht eine individuelle Zuordnung der App-Nutzung zur jeweiligen Person und legt die Grundlage für alle weiteren Funktionen.
Identifizierung ist der Prozess der eindeutigen Feststellung der Identität des Versicherten. Dies ist besonders wichtig bei Anwendungen, die sensible Gesundheitsdaten verarbeiten. Zur sicheren Identifizierung werden gesetzlich vorgeschriebene Verfahren verwendet, beispielsweise die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte mit PIN oder die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Durch die Identifizierung wird sichergestellt, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf ihre persönlichen Gesundheitsdaten erhalten.
Über das Profil (Icon Profilbild) können Sie Ihre persönlichen Daten zu Ihrem Benutzeraccount verwalten.
Sie müssen bei der erstmaligen Registrierung als versicherte Person folgenden Dokumenten zustimmen:
Authentisierung bezeichnet die Überprüfung der Zugriffsberechtigung des Versicherten beim Anmelden bzw. Login an der Anwendung. Dabei kommen sichere Verfahren zum Einsatz, wie Passwörter, PINs, biometrische Merkmale (z. B. Fingerabdruck oder Gesichtserkennung) oder Mehr-Faktor-Authentifizierung. Die Authentisierung schützt die Daten vor unbefugtem Zugriff und gewährleistet, dass nur autorisierte Versicherte auf die geschützten Informationen zugreifen können.
Für den Zugriff auf die Anwendungen in der ePA-App (d. h. die Anmeldung) erfolgt die Authentisierung der Versicherten über die sogenannte GesundheitsID – die digitale Identität im Gesundheitswesen. Dieses Verfahren gewährleistet eine sichere und datenschutzkonforme Authentisierung im Gesundheitswesen.
Voraussetzung für die Nutzung der GesundheitsID ist die vorherige Anlage eines Benutzeraccounts durch die Registrierung und Identifizierung in der ePA-App. Dabei wird sichergestellt, dass nur berechtigte Versicherte eine digitale Identität erhalten, die anschließend für die Authentisierung genutzt werden kann.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Authentisierung via GesundheitsID dient ausschließlich dem Zweck, die berechtigte Nutzung der digitalen Gesundheitsdienste sicherzustellen. Hierdurch wird gewährleistet, dass nur rechtmäßig Versicherte Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten erhalten.
Mithilfe der GesundheitsID können Sie auf die Anwendungen innerhalb der ePA-App zugreifen. Hierzu gehören:
Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Sicherheits- und Nutzungsprozesse für den Zugriff auf die Anwendung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird neben der Authentisierung mittels GesundheitsID an der Desktop-ePA-App eine alternative Zugangsoption angeboten: die Authentisierung mittels der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der dazugehörigen persönlichen Identifikationsnummer (PIN).
Diese alternative Authentisierungsmethode erfordert keine vorherige Registrierung oder separate Identifizierung des Versicherten. Es wird kein Benutzeraccount angelegt; es handelt sich somit um einen „Gastzugang“ (Anmeldung ohne Benutzeraccount). Die Authentisierung erfolgt direkt über die Daten der elektronischen Gesundheitskarte einschließlich der PIN.
Der Funktionsumfang bei Nutzung der Authentisierung via eGK und PIN ist eingeschränkt und beschränkt sich ausschließlich auf den Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA). Die Nutzung weiterer digitaler Gesundheitsanwendungen ist über diesen Zugangsweg nicht möglich.
Im Rahmen der Authentisierung mittels eGK und PIN werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
Diese Daten werden während des Authentisierungsprozesses temporär gespeichert und ausschließlich zur Verifikation der Berechtigung zur Nutzung der ePA verwendet.
Die vorstehend genannten Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung des Zwecks der Authentisierung erforderlich ist. Nach erfolgreicher Verifikation und Wegfall des Zwecks werden die Daten unverzüglich gelöscht.
Für die Nutzung der ePA-App ist die Durchführung eines standardisierten Verfahrens zur Registrierung, Identifizierung und Authentisierung erforderlich. Ziel dieser Prozesse ist die rechtssichere Feststellung der Identität der versicherten Person sowie die Einrichtung und Verwaltung einer digitalen Identität. Nur so kann sichergestellt werden, dass ausschließlich berechtigte Personen Zugriff auf die elektronische Patientenakte und damit auf besonders schützenswerte Gesundheitsdaten erhalten.
Folgende Daten werden verarbeitet:
Hinweise zur Nutzung der Desktop-App: Die Authentifizierung des Versicherten in der Desktop-App erfolgt derzeit im Rahmen des sogenannten „Gastzugangs“. Dazu benötigen Sie ein Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 2 oder 3, um Ihre elektronische Gesundheitskarte auszulesen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden folgende Daten verarbeitet:
Beim Registrierungsverfahren werden vorstehende Daten temporär gespeichert.
Nach Verifikation der eingegebenen Daten durch die R+V BKK werden Sie als Nutzerin oder Nutzer angelegt und zur Nutzung freigeschaltet. Sie erhalten hierzu eine Bestätigung der R+V BKK.
Rechtsgrundlagen für die Registrierung, Identifizierung und Authentisierung (Anmeldung) sind § 306 Abs. 2 Nr. 2 lit. a SGB V, § 291 Abs. 8 SGB V, in Verbindung mit der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zu Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme nach § 217f Abs. 4b SGB V.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) sowie Art. 9 Abs. 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit den einschlägigen Regelungen des SGB V, insbesondere §§ 291a und 336 ff. SGB V.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Registrierung, Identifizierung und Authentisierung dient im Gesundheitswesen folgenden Zwecken:
Die im Rahmen der Registrierung, Identifizierung und Authentisierung verarbeiteten personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Zwecke erhoben und gespeichert, für die sie erforderlich sind. Die Löschung der Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere nach Maßgabe von Art. 5 Abs. 1 lit. e) DSGVO sowie den spezialgesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch (SGB V), sobald der jeweilige Verarbeitungszweck entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Die Löschung der digitalen Identität erfolgt in folgenden Fällen:
Es erfolgt eine vollständige und unwiderrufliche Löschung sämtlicher personenbezogener Daten, die in diesem Zusammenhang gespeichert sind. Eine Authentisierung mittels digitaler Identität (GesundheitsID) an der ePA-App und ihren Anwendungen ist anschließend nicht mehr möglich.
Die Deinstallation oder Löschung einzelner digitaler Anwendungen (z. B. der ePA-App) führt nicht automatisch zur Löschung der digitalen Identität. Diese bleibt bestehen, sofern keine gesonderte Löschung beauftragt wird.
Die ePA wird als Anwendung innerhalb der ePA-App unseren Versicherten zur Verfügung gestellt. Die R+V BKK legt eine individuelle und ausschließlich für Sie als Versicherte oder Versicherten verwendete ePA an, welche Sie eigenständig souverän und autonom verwalten und verwenden können. Voraussetzung für die Nutzung der Anwendung ePA ist die vorherige Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen. Sie können in Ihrer ePA eine oder mehrere vertretende Personen hinzufügen, Näheres hierzu finden Sie im Kapitel E2.
Bei der Bereitstellung der ePA werden folgende personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet:
Hinweise für Android-Geräte: Die ePA-App bietet eine Dokumentenscan-Funktion, mit der physische Dokumente per Gerätekamera erfasst und verarbeitet werden können. Unter Android basiert diese Funktion auf dem Google-Dienst ML Kit. Für die Nutzung ist daher unter Android eine gesonderte Zustimmung zu den ergänzenden Nutzungsbedingungen erforderlich. Die Verarbeitung der gescannten Inhalte erfolgt ausschließlich lokal auf Ihrem Gerät, es werden keine Dokumentinhalte an Google oder Dritte übermittelt. Google kann jedoch technische Nutzungsdaten (z. B. Geräteinformationen, Leistungsdaten) für Stabilität und Fehleranalyse erheben, ohne Bezug zu den gescannten Dokumenten.
Sie können für Ihre Patientenakte einen oder mehrere vertretende Personen berechtigen. Die vertretende Person nutzt die eigene ePA-App ihrer Krankenkasse zur Wahrnehmung der Vertretung. Bei der Einrichtung wird der Name, die E-Mail-Adresse und die Versichertennummer (KVNR) angegeben und gespeichert. Wenn die vertretende Person in der Patientenakte als Vertretung handelt, können alle technisch möglichen Aktionen an Ihrer Stelle ausgeführt werden.
Vertretende Personen können keine weiteren vertretenden Personen für die vertretene Patientenakte einrichten und auch nicht die Patientenakte für Sie insgesamt widersprechen.
Bei der Vertretung innerhalb der ePA erfolgt eine Datenverarbeitung wie in Kapitel C.1 beschrieben.
Sofern kein Widerspruch gegen die ePA vorliegt, erfolgt die Verarbeitung Iher personenbezogenen Daten auf der Grundlage der dahingehenden gesetzlichen Verpflichtung aus dem §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Die ePA wird kraft Gesetzes allen Versicherten, die nicht widersprochen haben, zur Verfügung gestellt (vgl. § 342 Abs. 1 Satz 2 SGB V).
Zweck der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung der ePA nach den gesetzlichen Vorgaben des SGB V. In diesem Zusammenhang bedarf es der Zuordnung einer konkreten ePA zu Ihnen als Versicherte oder Versicherter.
Die in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeicherten Gesundheitsdaten werden grundsätzlich lebenslang gespeichert, sofern keine gesetzlich vorgeschriebene oder vertraglich vereinbarte Löschfrist entgegensteht (§ 342 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Dies dient der kontinuierlichen medizinischen Versorgung und der Nachvollziehbarkeit medizinischer Behandlungen.
Verwaltungsdaten, die im Zusammenhang mit der Führung der ePA stehen (z. B. Zugriffsrechte, Versicherteninformationen, Logdaten), werden ebenfalls lebenslang gespeichert, soweit dies zur Erfüllung der gesetzlichen Zwecke erforderlich ist. Die Speicherung erfolgt mindestens bis:
Bestimmte Daten unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere gemäß § 309 Abs. 3 SGB V (z. B. Aktivitätenprotokolle der ePA). Nach Ablauf dieser Fristen erfolgt eine zweckgebundene Löschung der betreffenden Daten.
Sie haben im Zusammenhang mit der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) verschiedene Widerspruchsmöglichkeiten. Diese richten sich nach den Vorgaben des fünften Sozialgesetzbuches (§§ 344 und 353 SGB V) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Widerspruchsrechte im Zusammenhang mit der ePA auszuüben. Die Ausübung dieser Rechte kann entweder eigenständig über die Anwendung ePA oder mithilfe Ihrer Krankenkasse bzw. Ombudsstelle (§§ 342 Abs. 2 Nr. 1 lit. s, t und 342a SGB V) erfolgen.
Für alle Inhalte im Organspenderegister ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verantwortlich.
Für alle Inhalte auf gesund.de ist das Bundesministerium für Gesundheit verantwortlich.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen erfüllt die gesetzliche Vorgabe nach § 343 Abs. 3 SGB V zur Bereitstellung von Informationen rund um die ePA und stellt hierzu entsprechendes Informationsmaterial nach § 343 Abs. 1a SGB V zur Verfügung. Die Materialien finden Sie hier.
Sie können in der ePA-App über die Anwendung E-Rezept alle elektronischen Verordnungen, die von Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten ausgestellt wurden, über den Fachdienst E-Rezept abrufen. Der Fachdienst E-Rezept ist ein zentraler Server in der Telematikinfrastruktur der gematik zur Ausführung der Fachanwendung E-Rezept. Zusätzlich kann der Versicherte weitere Inhalte wie z. B. Medikament und Einnahmehinweise einsehen sowie mit der Apotheke kommunizieren. Voraussetzung für die Nutzung der Anwendung E-Rezept ist die vorherige Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen sowie die Einwilligung zur Datenverarbeitung.
Es werden die im Kapitel B sowie die folgenden Daten verarbeitet:
Rechtsgrundlage für die Nutzung der Anwendung E-Rezept ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO i.V.m. §§ 360 Abs. 10, 361 Abs. 2 Nr. 3, 361a Abs. 2 SGB V.
Es besteht die Möglichkeit, Mitteilungen zwischen Apotheken und Ihnen auszutauschen. Die Archivierung der Nachrichten erfolgt über den E-Rezept-Fachdienst. Die ePA-App ruft die Mitteilungen aus dem E-Rezept-Fachdienst ab und speichert sie lokal auf dem Gerät. Der Nachrichtenaustausch erfolgt zweckgebunden in Bezug auf das Einlösen eines E-Rezeptes. E-Rezepte, unabhängig davon, ob sie eingelöst wurden oder nicht, werden spätestens nach 100 Tagen im Fachdienst gelöscht. Damit erfolgt auch eine Löschung des zweckgebundenen Nachrichtenaustausches.
Bei Verwendung der Apothekensuche werden Ihre Suchkriterien (z. B. Adressen oder Standortdaten) an einen sogenannten FHIR-Verzeichnisdienst übermittelt. Der FHIR-Verzeichnisdienst ist ein technischer Dienst, der auf Basis eines standardisierten Datenformats Informationen zu Leistungserbringern wie z. B. Apotheken bereitstellt. Der FHIR-Verzeichnisdienst stellt der App daraufhin eine Liste mit den zu den Suchkriterien passenden Apotheken bereit.
Hinweis für Android-Geräte: Für die Kartenansicht nutzt die App mit Ihrer Zustimmung den Kartendienst Google Maps. Die App übergibt dann Ihren Standort (sofern Sie diesen freigegeben haben) und die Standorte der gefundenen Apotheken an eine Schnittstelle Ihres Betriebssystems (Google Maps Schnittstelle). Diese Schnittstelle ist Bestandteil der Google Play Services, die auf Ihrem Gerät bereits installiert sind. Für die Nutzung von Google Maps gelten die Nutzungsbedingungen für Google Maps/Google Earth und die Google Datenschutzerklärung.
Zweck der Datenverarbeitung ist die Nutzung der Anwendung E-Rezept durch Sie zum Abruf und zur Einlösung von ausgestellten Rezepten.
Für Sie besteht die Möglichkeit, Rezepte selbst zu löschen, ansonsten werden die Rezepte nach 100 Tagen durch den Fachdienst E-Rezept gelöscht (§ 360 Abs. 11 SGB V). Ein Aufruf der E-Rezepte über die ePA-App ist danach nicht mehr möglich.
Zugriffe auf E-Rezepte werden für drei Jahre im E-Rezept-Fachdienst protokolliert und anschließend automatisch gelöscht (§ 309 SGB V). Die Protokolldaten dienen ausschließlich der Nachvollziehbarkeit und sind über die Anwendung E-Rezept einsehbar, jedoch nicht exportierbar. Eine lokale Speicherung oder ein Download der Aktivitätenprotokolle ist derzeit nicht möglich.
Die unter diesem Abschnitt beschriebenen Datenverarbeitungen sind zur Nutzung des E-Rezept-Moduls durch Sie zwingend erforderlich. Die Erteilung der Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Entfernen des gesetzten Bestätigungshakens in der ePA-App widerrufen werden, ohne dass daraus Nachteile entstehen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Im Falle eines Widerrufs ist die Nutzung der Anwendung E-Rezept jedoch nicht mehr möglich.
Sie können, nach Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen des TI-Messengers, in der ePA-App über den TI-M mit berechtigten Akteuren (Leistungserbringer, Leistungserbringerinstitutionen, Kostenträger) kommunizieren, sofern diese ebenso einen TI-Messenger-Dienst nutzen und einer Gesprächseinladung durch Sie zustimmen. Darüber hinaus können berechtigte Akteure auch Sie kontaktieren, wenn Sie einer Kommunikation zustimmen.
Kommunikation zwischen dem TI-M in der ePA-App und anderen TI-M-Teilnehmern:
Die Kommunikation findet über den TI-M in Ihrer ePA-App statt und befähigt Sie mit anderen von der gematik zugelassenen TI-M-Diensten zu kommunizieren.
Die Kommunikation zwischen den TI-M-Diensten erfolgt Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Die Adressierung der Akteure innerhalb von TI-M erfolgt über die TI-M-Adresse. Zusätzlich zu den technischen systemseitigen Prüfungen, die im Hintergrund stattfinden, sollen Sie selbst bestimmen können, wer Sie in neue Chaträume einladen darf. Dies dient Ihnen zur eigenständigen Steuerung Ihres Chataufkommens.
Die R+V BKK erhebt und verarbeitet zur initialen Einrichtung und anschließenden Verwaltung des TI-M von Ihnen folgende personenbezogene Daten:
Rechtsgrundlagen für die Zurverfügungstellung des TI-M sind § 342 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 284 Abs. 1 Nr. 20, Abs. 3 SGB V.
Zweck der Datenverarbeitung ist Ihre Bereitstellung und freiwillige Nutzung der Anwendung TI-M zur Teilnahme an einem sicheren, interoperablen elektronischen Sofortnachrichtendienst. Es ist wichtig zu verstehen, dass jedwede Chat-Kommunikation mit anderen TI-M-Teilnehmenden eine automatische Datenverarbeitung nach sich zieht, um die Funktionsfähigkeit des Dienstes zu gewährleisten.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Für Sie besteht zudem die Möglichkeit, Ihre Daten im TI-Messenger selbst zu verwalten und zu löschen. Außerdem kann die R+V BKK eine automatische Löschfrist für inaktive Chats festlegen.
Die genauen Verfahrensweisen zum Thema Löschen kann unter Punkt 11 „Löschen in TI-M“ in den Nutzungsbedingungen nachgelesen werden.
Alle Inhalte, die Sie über die Chat-Kommunikation des TI-M austauschen – seien es Texte, Bilder, Dokumente oder Sprachnachrichten – sind durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung davor geschützt, dass Dritte, die nicht Teilnehmende des Chats sind, diese Inhalte sehen können. Dazu gehören insbesondere auch die R+V BKK und der IT-Dienstleister.
Sie sind selbst für die Inhalte verantwortlich, die Sie mit anderen Teilnehmenden einer Chat-Kommunikation teilen.
Die ePA-App enthält einen Absprung zur Website des OGR. Wechseln Sie aus der ePA-App in das OGR, werden die Daten zur GesundheitsID für die Authentisierung an das Webportal weitergeleitet, um die Anmeldung zu vereinfachen. Für alle Inhalte im Organspenderegister ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verantwortlich.
Weiterhin enthält die ePA-App einen Absprung zum Nationalen Gesundheitsportal (gesund.bund.de). Für alle Inhalte auf gesund.bund.de ist das BMG verantwortlich.
Wir benötigen die im Folgenden aufgeführten Informationen, wenn Sie einen Fehler melden und die Ursache analysiert werden muss.
Für die ePA-Apps unter iOS und Android sowie für die Desktop-Versionen unter Windows, macOS und Linux wird im Fehlerfall ein Report erstellt und dieser wird automatisch an das Business Service Management (BSM) versendet.
Diese übermittelten Daten werden ausschließlich zur Fehlerbehebung analysiert.
| Wert | Beispiel |
|---|---|
| Family | Nokia |
| Model | Nokia 4.2 (QKQ1.191008.001) |
| Architecture | arm64-v8a |
| Battery Level | 100% |
| Orientation | portrait |
| Memory | Total: 2.8 GB / Free: 1.4 GB |
| Capacity | Total: 20.2 GB / Free: 17.0 GB |
| Simulator | False |
| Boot Time | 2021-08-18T07:29:28.162Z |
| Timezone | Europe/Amsterdam |
| archs | [arm64-v8a, armeabi-v7a, armeabi] |
| battery_temperature | 31°C |
| brand | Nokia |
| charging | True |
| connection_type | wifi |
| language | de_DE |
| low_memory | False |
| manufacturer | HMD Global |
| online | True |
| screen_density | 1.875 |
| screen_dpi | 300 |
| screen_height_pixels | 1370 |
| screen_resolution | 1370x720 |
| screen_width_pixels | 720 |
| Wert | Beispiel |
|---|---|
| Start Time | 2021-08-18T07:52:25.904Z |
| Bundle ID | com.rise_world.epa.integration.debug |
| Bundle Name | ePA |
| Version | 1.2.0 |
| Build | 123070 |
| Wert | Beispiel |
|---|---|
| Name | Android |
| Version | 10 (00EEA_2_290) |
| Kernel Version | 4.9.186-perf+ |
| Rooted | no |
Für die ePA-App wird im Fehlerfall ein Report erstellt. Zusätzlich zu dem automatisiert übermittelten Report können Sie die folgenden Daten manuell an den zuständigen Dienstleister versenden.
Die folgenden Informationen können zusätzlich im Fehlerfall an den zuständigen Dienstleister übermittelt werden. Diese übermittelten Daten werden ausschließlich zur Fehlerbehebung analysiert.
USERID bezogene Daten
Die UserId ist eine UUID und wird pro App-Session neu generiert.
| Wert | Beispiel | Erläuterung |
|---|---|---|
| ID | 66cfbd07-1881-4975-bc2f-41a81f9d0907 | |
| androidSDK | 29 | Android SDK Version |
| applicationId | com.rise_world.epa.integration.debug | App bundle name |
| buildJob | epa-android/develop | Gitlab build job |
| device | Nokia 4.2 | Gerätebezeichnung |
| device.family | Nokia | Produktgruppe |
| dist | 123070 | Gitlab-Pipeline-ID |
| environment | debug | Umgebung |
| fdvSdk | 1.2.0 | Android SDK |
| fdvSdkModule | 1.2.2 | C++ SDK |
| flavor | epaIntegration | App flavor |
| gitHash | bc5853d | Git Hash |
| level | error | Loglevel |
| os Android | 10 | Android Version |
| os.name | Android | Betriebsystemname |
| os.rooted | no | Gerootetes Gerät |
| release | 1.2.0 | App Release Version |
| supportId | B88G-KDVD-YNEK | SupportID |
| user | id:66cfbd07-1881-4975-bc2f-41a81f9d0907 | UserId |
Die Speicherung umfasst die technische Beschreibung des aufgetretenen Fehlers.
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung im Fehlerfall ist §§ 342 Abs. 1 Satz 2, 344 Abs. 1 Satz 1, 2 SGB V in Verbindung mit den in diesem Dokument genannten Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitungen der einzelnen ePA-App-Anwendungen.
Zweck der Datenverarbeitung ist die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der ePA-App und ihrer Anwendungen im Fehlerfall.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Dies ist der Fall, wenn der Fehler identifiziert und behoben ist.
In der ePA ist eine Verlinkung zu den Kontaktmöglichkeiten (u. a. das Kontaktformular auf der Website) auf der Website der R+V BKK vorhanden, welches für die Kontaktaufnahme mit der R+V BKK genutzt werden kann.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da die im Rahmen der Kontaktaufnahme durchgeführten Datenverarbeitungsvorgänge für die ordnungsgemäße Abwicklung des mit Ihnen geschlossenen Nutzungsvertrags über die ePA erforderlich sind.
Die in diesem Abschnitt beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten wird durchgeführt, um Kontaktaufnahmen unserer Versicherten bearbeiten zu können und infolgedessen den Nutzungsvertrag über die ePA mit dem Nutzer durchführen zu können.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Dies ist der Fall, wenn die R+V BKK entscheidet, dass spätestens drei Jahre nach Schließung des Vorgangstickets diese Daten gelöscht werden sollen.