Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) möchte die R+V Betriebskrankenkasse (R+V BKK) ihren Mitgliedern und Versicherten – also Ihnen – den bestmöglichen Service zur Verwaltung Ihrer Gesundheitsdaten bieten. Wenn Sie unsere ePA nutzen, dann verarbeiten wir bestimmte Daten von Ihnen.
Die nachfolgenden Datenschutzbestimmungen gelten für die Durchführung der Identifizierung und Authentifizierung (siehe B) und unsere ePA: ePA R+V BKK. Wir informieren Sie über die Art, den Umfang und Zweck der von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie über die Rechtsgrundlage aufgrund dessen wir Ihre Daten erheben und speichern dürfen. Die Datenschutzbestimmungen richten sich insbesondere nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den Sozialgesetzbüchern (SGB).
Die folgenden Angaben gelten für mehrere Betriebssysteme (ePA-App unter iOS, Android, Windows, macOS und Linux), sofern an entsprechender Stelle keine abweichenden Angaben gemacht werden.
Wir sind bestrebt, unser Angebot der ePA ständig weiterzuentwickeln. Solche Weiterentwicklungen können Änderungen dieser Datenschutzhinweise erforderlich machen. Wir empfehlen Ihnen, diese Seiten in regelmäßigen Abständen zu besuchen, um auf dem aktuellen Stand zu sein.
Sollten Sie die Identifizierung und Authentifizierung für andere digitale Produkte als die ePA durchgeführt haben, finden Sie ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung und den Rechtsgrundlagen unter www.ruv-bkk.de/datenschutz. Die Erläuterungen unter B sind gleichlautend auch für andere digitale Produkte der R+V BKK anwendbar.
Zuletzt wurden diese Datenschutzhinweise am 14.07.2025 aktualisiert.
Die Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 Abs. 1 SGB V finden Sie hier.
Der Verantwortliche im Sinne von §§ 341 Abs. 4 Satz 1, 307 Abs. 4 SGB V in Verbindung mit Art. 4 Ziffer 7 der Datenschutz-Grundverordnung ist die:
R+V Betriebskrankenkasse
Jochen Gertz (Vorstandsvorsitzender)
Thomas Schaaf (Vorstand)
Kreuzberger Ring 21
65205 Wiesbaden
0611 99909-119
Postanschrift:
R+V Betriebskrankenkasse
65215 Wiesbaden
Datenschutzbeauftragte der R+V BKK
Patrizia Arnoldt
Kreuzberger Ring 21
65205 Wiesbaden
0611 99909-77969
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorferstraße 153
53117 Bonn
poststelle@bfdi.bund.de oder poststelle@bfdi.de-mail.de
0228 997799-5550
Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
poststelle@bas.bund.de oder poststelle@bas.de-mail.de
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies zur Bereitstellung bzw. Nutzung einer funktionsfähigen ePA erforderlich ist. Sofern kein Widerspruch gegen die ePA für alle vorliegt, erfolgt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund einer dahingehenden gesetzlichen Verpflichtung aus dem SGB V. Die ePA wird kraft Gesetzes allen unseren Versicherten zur Verfügung gestellt (vgl. § 342 Abs. 1 SGB V).
Die Nutzung der ePA ist für Sie freiwillig. Ihnen entsteht kein Nachteil, sofern Sie sich gegen die Nutzung der ePA entscheiden.
Die ePA, sowie alle dazugehörigen Module (TI-M, eRezept), wird Ihnen von der R+V BKK angeboten. Dabei arbeiten die Krankenkassen mit Industriepartnern zusammen, die die ePA-App technisch entwickeln und betreiben. Sie müssen grundlegende Vorgaben der gematik GmbH (im Folgenden: gematik) einhalten und mit der von ihnen entwickelten ePA-App und ihren entsprechenden Modulen ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen. Dies dient der Sicherheit Ihrer Daten.
Die R+V BKK arbeitet mit der Firma BITMARCK Unternehmensgruppe, Krupp-Straße 64, 45145 Essen, als Betreiber der ePA-App zusammen, um Ihnen die ePA-App zur Verfügung zu stellen.
Wir geben Ihre Daten grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Wir setzen verschiedene technische Dienstleister ein, um Ihnen die ePA bereitstellen zu können. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Unternehmen der BITMARCK-Unternehmensgruppe. In diesem Zusammenhang kann es vorkommen, dass ein solcher technischer Dienstleister Kenntnis von personenbezogenen Daten erhält. Wir wählen diese Dienstleister sorgfältig aus und treffen alle datenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen für eine zulässige Datenverarbeitung. Die beauftragten Dienstleister sind ebenfalls verpflichtet, alle datenschutzrechtlichen Maßnahmen einzuhalten und werden im Rahmen einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung verpflichtet.
Bitte beachten Sie: Beim Herunterladen der App werden notwendige Informationen an den von Ihnen gewählten App Store (Apple App Store, Google Play Store) übermittelt. Dazu gehören typischerweise Ihr Nutzername, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Kundenkontonummer, der Zeitpunkt des Downloads, Zahlungsinformationen und die individuelle Kennnummer Ihres Geräts. Diese Datenverarbeitung liegt ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen App Stores und entzieht sich unserem Einflussbereich.
Eine Verarbeitung Ihrer Daten außerhalb der europäischen Union findet nicht statt. Alle ePA-bezogenen Datenverarbeitungen finden ausschließlich in Deutschland statt.
Sie haben das Recht auf
und unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen auf
Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich entweder schriftlich oder per E-Mail an die R+V BKK wenden.
Zudem haben Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Ihre ePA löscht die R+V BKK grundsätzlich dann, wenn ein Widerspruch gegen die ePA vorliegt. Widersprüche, die die Versicherten über ihre ePA-App abgeben, führen zur sofortigen Löschung der gesamten Akte. Widersprüche gegen die ePA, die bei der R+V BKK eingereicht werden, können zu einer späteren Löschung der gesamten Akte führen. Der Stichtag, an dem die Akte unwiderruflich gelöscht wird, kann mit der R+V BKK individuell abgestimmt werden. Dieser Aufschub bis zur Umsetzung der vollständigen und unwiderruflichen Löschung soll Ihnen Zeit und die Möglichkeit bieten, um Ihre Dokumente herunterzuladen und zu sichern.
Die R+V BKK setzt keine Verarbeitungsvorgänge ein, die auf einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gem. Art. 22 DSGVO beruhen.
Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die R+V BKK bei einer der in Ziffer A.3. oder A.4. benannten Aufsichtsbehörden zu beschweren.
Eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung ist mit der Einführung der ePA 3.0 und abweichend von den vorherigen Versionen obsolet, weil die ePA kraft gesetzlicher Vorgabe grundsätzlich allen Versicherten zur Verfügung gestellt wird. Hierbei ist keine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung der Versicherten mehr erforderlich. Ihr Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der ePA können Sie jederzeit ausüben.
Die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Datenverarbeitungsprozesse sind für die Nutzung der ePA und anderer digitaler Services zwingend erforderlich.
Zur rechtssicheren Einrichtung und Bereitstellung der ePA und anderer digitaler Services kann es erforderlich sein, ein Verifikations-Verfahren durchzuführen, um zu überprüfen, ob die Person, die sich registriert, auch tatsächlich eine Versicherte oder ein Versicherter der R+V BKK ist. Im Rahmen des Verifikationsverfahrens werden folgende Daten verarbeitet:
Hinweise zur Nutzung der Desktop-App:
Die Authentifizierung des Versicherten in der Desktop-App erfolgt derzeit im Rahmen des sogenannten „Gastzugangs“. Dazu benötigen Sie ein Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 2 oder 3, um Ihre elektronische Gesundheitskarte auszulesen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden folgende Daten verarbeitet:
Beim Registrierungsverfahren werden vorstehende Daten temporär gespeichert.
Nach Verifikation der eingegebenen Daten durch die R+V BKK werden Sie als Nutzerin oder Nutzer der App angelegt und zur Nutzung der App freigeschaltet. Sie erhalten hierzu eine Bestätigung der R+V BKK.
Wir benötigen die im Folgenden aufgeführten Informationen, wenn Sie einen Fehler melden und die Ursache analysiert werden muss.
Für die ePA-Apps unter iOS und Android sowie für die Desktop-Versionen unter Windows, macOS und Linux wird im Fehlerfall ein Report erstellt und dieser wird automatisch an das Business Service Management (BSM) versendet.
Diese übermittelten Daten werden ausschließlich zur Fehlerbehebung analysiert.
Wert | Beispiel |
---|---|
Family | Nokia |
Model | Nokia 4.2 (QKQ1.191008.001) |
Architecture | arm64-v8a |
Battery Level | 100% |
Orientation | portrait |
Memory | Total: 2.8 GB / Free: 1.4 GB |
Capacity | Total: 20.2 GB / Free: 17.0 GB |
Simulator | False |
Boot Time | 2021-08-18T07:29:28.162Z |
Timezone | Europe/Amsterdam |
archs | [arm64-v8a, armeabi-v7a, armeabi] |
battery_temperature | 31°C |
brand | Nokia |
charging | True |
connection_type | wifi |
language | de_DE |
low_memory | False |
manufacturer | HMD Global |
online | True |
screen_density | 1.875 |
screen_dpi | 300 |
screen_height_pixels | 1370 |
screen_resolution | 1370x720 |
screen_width_pixels | 720 |
Wert | Beispiel |
---|---|
Start Time | 2021-08-18T07:52:25.904Z |
Bundle ID | com.rise_world.epa.integration.debug |
Bundle Name | ePA |
Version | 1.2.0 |
Build | 123070 |
Wert | Beispiel |
---|---|
Name | Android |
Version | 10 (00EEA_2_290) |
Kernel Version | 4.9.186-perf+ |
Rooted | no |
Für die ePA-Apps unter iOS und Android sowie die Desktop-Versionen unter Windows, macOS und Linux wird im Fehlerfall ein Report erstellt. Zusätzlich zu dem automatisiert übermittelten Report können Sie die folgenden Daten manuell an das Business Service Management (BSM) versenden.
Die folgenden Informationen können zusätzlich im Fehlerfall an das BSM übermittelt werden. Diese übermittelten Daten werden ausschließlich zur Fehlerbehebung analysiert.
USERID bezogene Daten
Die UserId ist eine UUID und wird pro App-Session neu generiert.
Wert | Beispiel | Erläuterung |
---|---|---|
ID | 66cfbd07-1881-4975-bc2f-41a81f9d0907 | |
androidSDK | 29 | Android SDK Version |
applicationId | com.rise_world.epa.integration.debug | App bundle name |
buildJob | epa-android/develop | Gitlab build job |
device | Nokia 4.2 | Gerätebezeichnung |
device.family | Nokia | Produktgruppe |
dist | 123070 | Gitlab-Pipeline-ID |
environment | debug | Umgebung |
fdvSdk | 1.2.0 | Android SDK |
fdvSdkModule | 1.2.2 | C++ SDK |
flavor | epaIntegration | App flavor |
gitHash | bc5853d | Git Hash |
level | error | Loglevel |
os Android | 10 | Android Version |
os.name | Android | Betriebsystemname |
os.rooted | no | Gerootetes Gerät |
release | 1.2.0 | App Release Version |
supportId | B88G-KDVD-YNEK | SupportID |
user | id:66cfbd07-1881-4975-bc2f-41a81f9d0907 | UserId |
Die Speicherung umfasst die technische Beschreibung des aufgetretenen Fehlers.
Rechtsgrundlagen für den IAM-Registrierungsprozess und die Authentifizierung über den sogenannten „Gastzugang“ in der ePA und die hierbei verarbeiteten Daten sind §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V für die ePA und Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO für die Nutzung anderer digitaler Services der R+V BKK.
Zweck der Datenverarbeitung ist Ihre rechtssichere Identifikation sowie die Verhinderung von Daten- und Identitätsmissbrauch.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Dies ist u. a. der Fall, wenn die ePA nicht gekündigt und final gelöscht wurde sowie die Einwilligung in weitere Anwendungen widerrufen wurde.
Für eine bestehende ePA kann der Widerspruch derzeit bei der Krankenkasse nach § 344 Abs. 3 SGB V oder in der ePA-App unter iOS und Android nach §§ 342 Abs. 2g, § 344 Abs. 3 SGB V geltend gemacht werden. Ein Widerspruch bei der R+V BKK kann zu einer sofortigen Löschung oder alternativ zu einer Löschung nach einem Zeitraum von 30 Tagen führen.
Ein Widerspruch in der App kann von Ihnen eigenständig angestoßen werden und nach Bestätigung zur Löschung wird unverzüglich Ihre ePA gelöscht.
Des Weiteren können Sie einen Widerspruch gegen das Einspielen der Abrechnungsdaten nach § 305 Abs. 1 Satz 3 SGB V bei der R+V BKK einreichen oder nach § 342 Abs. 2 SGB V in der App vornehmen.
Die ePA wird allen unseren Versicherten zur Verfügung gestellt. Die R+V BKK legt eine individuelle und ausschließlich für Sie als Versicherte oder Versicherten verwendete ePA an, welche Sie eigenständig souverän und autonom verwalten und verwenden können. Sie können in Ihrer ePA eine oder mehrere vertretende Personen hinzufügen, näheres hierzu finden Sie im Kapitel E2.
Bei der Bereitstellung der ePA werden folgende personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet:
Rechtsgrundlage für die Anlage der ePA ist §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.
Zweck der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung der ePA gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach dem SGB V. In diesem Zusammenhang bedarf es der Zuordnung einer konkreten ePA zu Ihnen als Versicherte oder Versicherter.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.
Sie können die Löschung einer bereits bestehende ePA jederzeit mit einem Widerspruch gegenüber der R+V BKK oder in der ePA-App verlangen. Sie erklären den Widerspruch entweder in der App oder gegenüber der R+V BKK.
Für alle Inhalte im Organspenderegister ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verantwortlich.
Für alle Inhalte auf gesund.de ist das Bundesministerium für Gesundheit verantwortlich.
Sie können in der ePA-App über das E-Rezept-Modul alle elektronischen Verordnungen, die von Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten ausgestellt wurden, über den Fachdienst E-Rezept abrufen.
Dabei werden die Daten wie in Kapitel C.1 beschrieben verarbeitet sowie Standortdaten und Versichertennummer.
Die Anmeldung am Fachdienst E-Rezept erfolgt über einen elektronischen Identitätsnachweis (z. B. elektronische Gesundheitskarte oder 2D-Code) welcher Versichertenstammdaten (z. B. Name und Versichertennummer) enthält.
Rezepte: Apotheken erhalten das Zugriffsrecht für das im Fachdienst E-Rezept gespeicherte E-Rezept. Eine direkte Kommunikation zwischen ePA-App und Apotheke erfolgt dabei nicht, da die ePA-App direkt mit dem Kommunikationssystem der Apotheke kommuniziert.
Mitteilungen: Die Kommunikation mit der Apotheke läuft über den Fachdienst E-Rezept, der die Mitteilungen archiviert. Die ePA-App lädt die Mitteilungen vom Fachdienst E-Rezept und speichert sie auf dem Gerät.
Rechtsgrundlage für die Nutzung des E-Rezept-Moduls ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO i.V.m. § 360 Abs. 10 SGB V.
Zweck der Datenverarbeitung ist die Nutzung der Anwendung E-Rezept durch Sie zum Abruf und zur Einlösung von ausgestellten Rezepten.
Für Sie besteht die Möglichkeit, Rezepte selbst zu löschen, ansonsten werden die Rezepte nach 100 Tagen durch den Fachdienst E-Rezept gelöscht (§ 360 Abs. 11 SGB V). Zugriffsprotokolle im Fachdienst E-Rezept werden nicht auf dem Gerät gespeichert und können nicht gelöscht werden (Automatische Löschung nach drei Jahren (§ 309 SGB V)).
Die unter diesem Abschnitt beschriebenen Datenverarbeitungen sind zur Nutzung des E-Rezept-Moduls durch den Versicherten zwingend erforderlich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des E-Rezept-Moduls erfolgt auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Die Erteilung der Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Entfernen des gesetzten Bestätigungshakens in der ePA-App widerrufen werden, ohne dass daraus Nachteile entstehen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Im Falle eines Widerrufs ist die Nutzung des E-Rezept-Moduls jedoch nicht mehr möglich.
Sie können in der ePA-App über den TI-M mit berechtigten Akteuren (Leistungserbringer, Leistungserbringerinstitutionen, Kostenträger) kommunizieren, sofern diese einer Gesprächseinladung durch Sie zustimmen. Darüber hinaus können berechtigte Akteure auch Sie kontaktieren, wenn Sie einer Kommunikation zustimmen.
Kommunikation zwischen dem TI-M in der ePA-App und anderen TI-M-Teilnehmern:
Die Kommunikation findet über den TI-M in Ihrer der ePA-App statt und befähigt Sie mit anderen von der gematik zugelassenen TI-M-Diensten zu kommunizieren.
Die Kommunikation zwischen den TI-M-Diensten erfolgt Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Die Adressierung der Akteure innerhalb von TI-M erfolgt über die TI-M-Adresse. Zusätzlich zu den technischen systemseitigen Prüfungen, die im Hintergrund stattfinden, sollen Sie selbst bestimmen können, wer Sie in neue Chaträume einladen darf. Dies dient Ihnen zur eigenständigen Steuerung Ihres Chataufkommens.
Die R+V BKK erhebt und verarbeitet zur initialen Einrichtung und anschließenden Verwaltung des TI-M personenbezogene von Ihnen folgende Daten:
Rechtsgrundlagen für die Zurverfügungstellung des TI-M sind §§ 342 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 284 Abs. 1 Nr. 20, Abs. 3 SGB V.
Zweck der Datenverarbeitung ist Ihre Bereitstellung und freiwillige Nutzung der Anwendung TI-M zur Teilnahme an einem sicheren, interoperablen elektronischen Sofortnachrichtendienst. Es ist wichtig zu verstehen, dass jedwede Chat-Kommunikation mit anderen TI-M-Teilnehmenden eine automatische Datenverarbeitung nach sich zieht, um die Funktionsfähigkeit des Dienstes zu gewährleisten.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Für Sie besteht zudem die Möglichkeit, Ihre Daten im TI-Messenger selbst zu verwalten und löschen.
Die genauen Verfahrensweisen zum Thema Löschen kann unter Punkt 11 „Löschen in TI-M“ in den Nutzungsbedingungen nachgelesen werden.
Alle Inhalte, die Sie über die Chat-Kommunikation des TI-M austauschen – seien es Texte, Bilder, Dokumente oder Sprachnachrichten – sind durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung davor geschützt, dass Dritte, die nicht Teilnehmende des Chats sind, diese Inhalte sehen können. Dazu gehören insbesondere auch die R+V BKK und der IT-Dienstleister.
Sie sind selbst für die Inhalte verantwortlich, die Sie mit anderen Teilnehmenden einer Chat-Kommunikation teilen.
Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zur Ausübung Ihrer Rechte gemäß der DSGVO wenden Sie sich bitte direkt an die R+V BKK. Diese ist die datenschutzrechtlich Verantwortliche und somit für die Bearbeitung Ihrer Anliegen zuständig. Weiterführende Informationen gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie unter Punkt A.10 dieser Datenschutzhinweise.
Weiterführende Informationen zu Ihrem Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde kann unter Punkt A.13 nachgelesen werden.
Sie starten die ePA-App nach erfolgter Registrierung und Identifizierung. Zuerst erscheint die Login Maske, in die Sie Ihre Zugangsdaten eingeben.
Alternativ können, unter bestimmten Voraussetzungen, auch biometrische Verfahren (z. B. Fingerabdruck oder Gesichtserkennung) für die Anmeldung in der ePA-App genutzt werden.
Beim ersten Start der ePA-Akte erhalten Sie einen ersten Überblick über die Nutzungsmöglichkeiten Ihrer ePA.
Beim regulären Start können Sie zwischen den folgenden Anwendungen wählen:
Diese Anwendungen können unabhängig voneinander genutzt werden. Die Anmeldeinformationen werden dabei in die jeweilige Anwendung übernommen.
Über das Profilbild können Sie Ihre Patientenakte aufrufen und Ihre persönlichen Daten verwalten.
Es werden die Daten gespeichert, die Sie in Ihre digitale Patientenakte einstellen bzw. die von Dritten dorthin hochgeladen werden. Hierbei kann es sich auch um Gesundheitsdaten nach Artikel 9 der DSGVO handeln.
Sie können in der ePA-App über das E-Rezept-Modul alle elektronischen Verordnungen, die von Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten ausgestellt wurden, über den Fachdienst E-Rezept abrufen. Zusätzlich können Sie weitere Inhalte wie z. B. Medikamente und Einnahmehinweise einsehen sowie mit der Apotheke kommunizieren.
Die ePA-App enthält einen Absprung zur Website des OGR. Wechseln Sie aus der ePA-App in das OGR, wird die Gesundheits-ID zur Authentisierung an das Webportal weitergeleitet, um die Anmeldung zu vereinfachen.
Sie haben das Recht,
Diese Rechte sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Artikel 13 bis 21 geregelt. Die Preisgabe persönlicher Informationen wird folglich durch Sie selbst kontrolliert und gesteuert.
Zusätzlich steht die Information zur aktuell genutzten App-Version bereit.
Sie können für Ihre Patientenakte einen oder mehrere vertretende Personen berechtigen. Die vertretende Person nutzt die eigene ePA-App ihrer Krankenkasse zur Wahrnehmung der Vertretung. Bei der Einrichtung wird der Name, die E-Mail-Adresse und die Versichertennummer (KVNr) angegeben und gespeichert. Wenn die vertretende Person in der Patientenakte als Vertretung handelt, können alle technisch möglichen Aktionen anstelle von Ihnen ausgeführt werden.
Vertretende Personen können keine weiteren vertretenden Personen für die vertretene Patientenakte einrichten und auch nicht Ihre Patientenakte insgesamt löschen.
Bei der Vertretung innerhalb der ePA erfolgt eine Datenverarbeitung wie in Kapitel D1 beschrieben.
Rechtsgrundlage für die Speicherung personenbezogener Daten in der ePA ist §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.
Zweck der Datenverarbeitung ist die Nutzung der ePA durch Sie zur Archivierung und Verwendung Ihrer individuellen Gesundheitsinformationen.
Die Daten werden durch Sie gelöscht, wenn Sie entscheiden, dass die von Ihnen in der ePA gespeicherten Daten nicht mehr benötigt werden.
Zudem werden sämtliche Inhaltsdaten gelöscht, wenn Sie Ihrer ePA widersprechen.
In der ePA ist eine Verlinkung zu dem Kontaktformular auf der Website der R+V BKK vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme mit der R+V BKK genutzt werden kann.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da die im Rahmen der Kontaktaufnahme durchgeführten Datenverarbeitungsvorgänge für die ordnungsgemäße Abwicklung des mit Ihnen geschlossenen Nutzungsvertrags über die ePA erforderlich sind.
Die in diesem Abschnitt beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten wird durchgeführt, um Kontaktaufnahmen unserer Versicherten bearbeiten zu können und infolgedessen den Nutzungsvertrag über die ePA mit dem Nutzer durchführen zu können.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Dies ist der Fall, wenn die R+V BKK entscheidet, dass spätestens drei Jahre nach Schließung des Vorgangstickets diese Daten gelöscht werden sollen.
BITMARCK Service GmbH, Rechenzentrum Essen:
BITMARCK Technik GmbH, Rechenzentrum Hamburg: