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Leistungen, Service und Informationen im Überblick
Sie vermissen eine bestimmte Leistung? Rufen Sie uns an!
Gebührenfrei unter 0800 255 7880.
Adipositas (Versorgungsprogramme)
Aktionsbündnis gegen Darmkrebs
Apoplex (Versorgungsprogramme)
Wir übernehmen die Kosten für Ihre ärztlich verordneten erstattungsfähigen Arzneimittel und Verbandmittel. Ihre Zuzahlung richtet sich nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Gilt für ein Medikament ein Festbetrag, übernehmen wir die Kosten bis zur Höhe dieses Betrages.
Befreit von Zuzahlungen sind: Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Versicherte, die die Zuzahlungs-Belastungsgrenze überschreiten.
Siehe auch:
Sie können unter allen niedergelassenen Kassenärzten den Arzt Ihres Vertrauens auswählen. Im Rahmen der Gebührenordnung trägt die R+V BKK die Behandlungskosten. Es genügt, dem Arzt die Krankenversichertenkarte vorzulegen. Für Sie und Ihre Familienangehörigen ist die ärztliche Behandlung zeitlich unbegrenzt.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Atherosklerose (Versorgungsprogramme)
Behindertenhilfe (Versorgungsprogramme)
Betriebliche Gesundheitsförderung
Bewegungskurse (Primärprävention)
BKK Lebenshilfe (Online-Beratungsstellen)
Brachytherapie (Versorgungsprogramme)
Die Verordnung einer Sehhilfe erfolgt grundsätzlich durch einen Facharzt/in für Augenheilkunde. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen wir die Gläser der neuen Brille* gemäß bundeseinheitlichen Festbeträgen. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres besteht ein Anspruch auf Neuversorgung nur, wenn sich die Refraktionswerte um mindestens 0,5 Dioptrien verändert haben.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres übernehmen wir die Kosten für eine Sehhilfe* in Höhe der Festbeträge, wenn:
- bei bestmöglicher Brillenkorrektur auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung der Stufe 1 (Visus ≤ 0,3) nach ICD 10-GM 2017 gegeben ist
- aufgrund eines Refraktionsfehlers von mehr als 6 Dioptrien bei Myopie oder Hyperopie oder mehr als 4 Dioptrien bei Astigmatismus vorhanden ist und ein Fern-Korrekturausgleich verordnet wird.
Therapeutische Sehhilfen können verordnet werden, wenn diese der Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen dienen.
* Es erfolgt ein Festzuschuss auf die Gläser. Das Brillengestellt stellt weiterhin keine Leistung der Krankenkasse dar.
Übrigens: Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann – ohne vorherige Prüfung durch die BKK – eine direkte Abrechnung durch den Optiker mit der BKK erfolgen.
Darmkrebs (Versorgungsprogramme)
Darmkrebsvorsorge (Aktionsbündnis)
Datenbank für Präventionskurse
Diabetologie (Versorgungsprogramme)
Disease-Management-Programme (DMP)
Elektronische Gesundheitskarte
Endoprothetik (Versorgungsprogramme)
Entspannungskurse (Primärprävention)
Erinnerungsservice Kinder-Vorsorgeuntersuchungen
Ernährungskurse (Primärprävention)
Essstörungen (Versorgungsprogramme)
Wir übernehmen die Fahrkosten für die Hin- und Rückfahrt zu stationären Behandlungen. In besonderen Fällen übernehmen wir auch die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung und ambulanten Operation. Bei der Wahl des geeigneten Transportmittels ist neben der medizinischen Indikation auch die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Können Sie aus medizinischen Gründen nicht allein reisen, übernehmen wir auch die Fahrkosten für eine Begleitperson. Bei der Kostenübernahme ist eine Eigenbeteiligung bzw. die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung zu berücksichtigen.
Bitte stimmen Sie sich vorher mit uns ab.
Zu unseren Leistungen gehört auch die Übernahme der Kosten für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Empfängnisregelung, bei durch Krankheit erforderlicher Sterilisation oder Schwangerschaftsabbruch, sofern diese deutscher Rechtsprechung entsprechen.
Notwendige Krankenhausaufenthalte im Zusammenhang mit einem rechtlich zulässigen Schwangerschaftsabbruch gehören ebenso zum Leistungskatalog wie die ärztliche Beratung über Erhaltung oder Abbruch der Schwangerschaft.
Die Kosten für Pille und Spirale übernehmen wir für versicherte Frauen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres. Die Kosten für ärztliche Beratung, Untersuchung und Verordnung empfängnisregelnder Mittel übernehmen wir ebenfalls.
Siehe auch:
Fit & Vital (ambulante Vorsorgemaßnahme)
Früherkennungsuntersuchungen für Kinder
Wir übernehmen fallbezogen ganz oder teilweise die Kosten für die Geburt im Kreißsaal eines Krankenhauses oder in einem Geburtshaus Ihrer Wahl. Wählen Sie ein Geburtshaus, ist ebenfalls ein Eigenanteil für die Hebamme zu berücksichtigen.
Siehe auch:
Geburtsvorbereitungskurse für Väter
Gesundheits- und Stillberatung für Eltern
Gewichtsreduktion (myWEIGHTcoach & my HEALTHcoach)
Gynäkologie (Versorgungsprogramme)
Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)
Sollte eine notwendige Krankenhausbehandlung nicht möglich sein oder ein wichtiger Grund dafür vorliegen, den Erkrankten in seinem Haushalt oder seiner Familie zu belassen, übernehmen wir die Kosten für eine häusliche Krankenpflege bei Notwendigkeit auch über die gesetzlichen vier Wochen hinaus. Berücksichtigt wird dabei der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil. Die vom Arzt verordnete häusliche Krankenpflege wird von geeigneten Personen (Krankenpflegern, -schwestern oder Mitarbeitern von Sozialstationen) durchgeführt.
Schwerkranken oder Sterbenden ermöglichen wir die stationäre und teilstationäre Versorgung in einem Hospiz (auch mit Sterbebegleitung) und übernehmen den größten Teil der Kosten.
Siehe auch:
Ihren Zähnen zuliebe (viele Extraleistungen zum Vorzugspreis)
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Kardiochirurgie (Versorgungsprogramme)
Kardiologie (Versorgungsprogramme)
Kieferorthopädische Behandlung
Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen
Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen (Versorgungsprogramme)
Kindervorsorgeuntersuchungen (Versorgungsprogramme)
Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
Krankengeld für Selbstständige
Müssen Sie stationär in einem Krankenhaus oder einer Spezialklinik versorgt werden, übernehmen wir die Kosten für medizinische, ärztliche und pflegerische Behandlung, Diagnostik, Operationen sowie Unterkunft und Verpflegung in Höhe der Vertragssätze. Der Gesetzgeber sieht eine Eigenbeteiligung vor. Innerhalb eines Kalenderjahres leisten Sie für längstens 28 Tage eine Zuzahlung. Für Versicherte unter 18 Jahren werden die Kosten komplett übernommen.
Onkologie (Versorgungsprogramme)
Operationen (Versorgungsprogramme)
Ophthalmologie (Versorgungsprogramme)
Organspende / Organspendeausweis
Orthopädie (Versorgungsprogramme)
Osteoporose (Versorgungsprogramme)
Pädiatrie (Versorgungsprogramme)
Palliativmedizin (Versorgungsprogramme)
Palliativversorgung – SAPV (Versorgungsprogramme)
Pflegedienst (Versorgungsprogramme)
Pflegeeinrichtungssuche (BKK PflegeFinder)
Pflegende Angehörige (Internet-Portal)
Phlebologie (Versorgungsprogramme)
Pneumologie (Versorgungsprogramme)
Private Krankenzusatzversicherung
Proktologie (Versorgungsprogramme)
Psychiatrie (Versorgungsprogramme)
Psychotherapeutische Behandlung
Versicherte unserer BKK können direkt einen zugelassenen Psychotherapeuten aufsuchen. Möchten Sie über Therapieformen informiert werden, beraten wir Sie gerne.
Siehe auch:
Säuglingsvorsorgeuntersuchungen
Säuglingsvorsorgeuntersuchungen (Versorgungsprogramme)
Schmerztherapie (Versorgungsprogramme)
Selbstständige (Mitgliedschaft)
Sonderprogramme (Versorgungsprogramme)
Sprach- und Beschäftigungstherapie (Heilmittel)
Zahngesundheitsprogramm (Ihren Zähnen zuliebe)
Zahnvorsorgeuntersuchungen für Erwachsene
Zahnvorsorgeuntersuchungen für Kinder