Pflegeversicherung

Mit der Wahl Ihrer Krankenkasse entscheiden Sie sich automatisch für die Versicherung bei der zugehörigen Pflegekasse. Für Sie sind also wir als R+V BKK Pflegekasse zuständig.

Wir unterstützen im Falle der Pflegebedürftigkeit auch finanziell und berücksichtigen dabei, welche notwendigen Hilfen wir leisten können. Das gilt für Betroffene und für Angehörige. Von vielfältigen ambulanten Leistungen im eigenen Zuhause bis zur stationären Versorgung.

Wissenswertes

Sollte es zu einer Pflegesituation kommen, wünschen sich Betroffene und Angehörige möglichst unkomplizierte Hilfe. Dessen sind wir uns bewusst. Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten, einen Pflegeantrag zu stellen:

Pflegeleistungen online beantragen

Sie haben die Möglichkeit, Pflegeleistungen über unsere Formularseite online zu beantragen. Um auf die Online-Formulare zugreifen zu können, wird ein sicherer Zugang benötigt. Hierfür können Sie Ihre Zugangsdaten zur Online-Geschäftsstelle Meine R+V BKK oder den digitalen Zugang Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen.

Wenn Sie weder einen Zugang zur Online-Geschäftsstelle noch zur ePA haben, können Sie direkt auf der Anmeldeseite des Online-Formulars ein neues Benutzerkonto (engl. Account) über die Option „Registrieren“ anlegen.

Pflegeleistungen schriftlich beantragen

Alternativ können Sie Ihre Pflegeanträge auf unserer Formularseite auch als PDF-Dokumente herunterladen.

Diese Anträge können Sie per E-Mail an Team-PV@ruv-bkk.de, über die Online-Geschäftsstelle Meine R+V BKK oder per Post an uns zurücksenden.

Unsere Postadresse lautet:

R+V Betriebskrankenkasse
65215 Wiesbaden

Pflegeleistungen telefonisch beantragen

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, uns anzurufen, um einen formlosen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten unter der Telefonnummer 0611 99909-960.

Im Anschluss senden wir Ihnen den Antrag, und Sie schicken ihn bitte ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Gut zu wissen: Der Auftrag zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) wird schon parallel in die Wege geleitet.

Sobald Sie bei uns Ihren Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben, beauftragen wir den Medizinischen Dienst, eine Begutachtung bei Ihnen durchzuführen. Bei Erstanträgen handelt es sich hierbei meistens um Begutachtungen im eigenen Zuhause. Anschließend erhalten wir das Ergebnis des Medizinischen Dienstes. Auf Basis dessen können wir Ihren Pflegegrad feststellen und uns bei Ihnen zurückmelden.

Der Medizinische Dienst beantwortet auf seinen Internetseiten Fragen rund um das Thema Begutachtung. Damit können Sie sich leichter auf den Termin vorbereiten.

Wussten Sie schon?

Die Pflegeversicherung hat sich bei der Antragsbearbeitung an Fristen zu halten. Bei dem normalen Antragsverfahren haben wir 25 Arbeitstage Zeit, um den Antrag zu bearbeiten. Sollte es aus Gründen, die die Pflegekasse zu verschulden hat, bis zur Entscheidung länger dauern, leisten wir automatisch für jede angefangene Woche eine Zahlung von 70 EUR.

Weitere Informationen zu Fristen im Antrags- und Begutachtungsverfahren

Oftmals möchten sich Pflegebedürftige im Eigenheim pflegen lassen. Welche Form der Pflege die beste Wahl ist, ist situationsabhängig. Sie kann durch Angehörige, durch einen Pflegedienst, einem Mix aus beidem oder durch die Pflege in einer Einrichtung sichergestellt werden.

Hierzu können Sie sich gerne im Rahmen einer Pflegeberatung informieren und beraten lassen. Angebote erhalten Sie entweder bei einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe, oder über unseren Vertragspartner SpectrumK. Sie benötigen dazu einen Beratungsgutschein. Fragen Sie gerne bei uns nach, dann können wir Ihnen einen solchen Gutschein ausstellen.

Wenn Sie sich von Mitarbeitenden eines Pflegestützpunkt beraten lassen möchten, können Sie über den BKK PflegeFinder nach Kontakten und Adressen in Ihrer Nähe suchen.

Über den BKK PflegeFinder können Sie gezielt nach Anbietern in Ihrer näheren Umgebung suchen. Hier sind Pflegedienste, Pflegeeinrichtungen, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen und weitere Unterstützungsangebote hinterlegt.

Je nach Schwere des Hilfebedarfs wird bei der Begutachtung ein individueller Pflegegrad festgelegt. Hierbei steht Pflegegrad 1 für einen eher geringen Pflegebedarf und Pflegegrad 5 für einen sehr intensiven und hohen Pflegebedarf. Je nach Höhe des Pflegegrades werden verschiedene Leistungen gewährt. Die Höhe der finanziellen Leistungen variiert dementsprechend auch nach Höhe des Pflegegrads.

Bitte beachten Sie, dass diese Leistungen grundsätzlich nur gewährt werden, wenn die sogenannte „Vorversicherungszeit“ erfüllt ist. Das trifft zu, wenn Sie in den letzten 10 Jahren vor der Antragsstellung mindestens zwei Jahre Mitglied und/oder familienversichert bei einer gesetzlichen Krankenkasse waren.

Fristen im Antrags- und Begutachtungsverfahren

Einzelleistungen der Pflegeversicherung

Antragsformulare

Welche Leistungen können in Anspruch genommen werden?

Pflege im eigenen Zuhause

Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung

Leistungen für pflegende Angehörige

Leistungen und Leistungshöhen nach Pflegegraden

Leistungen bei Pflegegrad 1

Leistungen bei Pflegegrad 2

Leistungen bei Pflegegrad 3

Leistungen bei Pflegegrad 4

Leistungen bei Pflegegrad 5

Haben Sie weitere Fragen?

Gerne beraten Sie unsere Pflegespezialisten auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-960 zu unseren Servicezeiten.

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