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/Newsletter 2021/03

Der digitale Impfnachweis – immer schnell zur Hand

Es ist soweit: die Sommerferien sind da. Am 21. Juni hat in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern als den ersten Bundesländern die unterrichtsfreie Zeit begonnen. Nach der langen Lockdown-Phase sind Urlaubsreisen in Deutschland und vielen EU-Ländern wieder möglich.

Wer seinen Urlaub in einem anderen EU-Land verbringen möchte, sollte sich jedoch vor der Reise informieren, welche coronabedingten Einreiseregelungen für das Urlaubsland gelten. Bei der Einreise nach Italien etwa muss man – egal, ob geimpft oder nicht – einen negativen Coronatest vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Und man muss sich vor Reisebeginn in einem Online-Dokument anmelden. Auch bei der Durchreise durch ein EU-Land kann es sein, dass besondere Regeln zu beachten sind. Das Auswärtige Amt und die Bundesregierung informieren hierzu ausführlich im Internet.

Eine Erleichterung gerade auf Reisen bringt vollständig Geimpften die neue CovPass-App des Robert Koch-Instituts. Mit der seit Mitte Juni erhältlichen App können Sie Ihr Impfzertifikat kostenlos und auf freiwilliger Basis auf dem Smartphone speichern. So lässt sich schnell und bequem beim Shoppen oder Besuch im Restaurant der Impfstatus nachweisen. Ab Ende Juni sollen auch Nachweise über eine überstandene COVID-19-Erkrankung oder ein negatives Testergebnis digital auf der App gespeichert werden können. Als Nachweis für eine Genesung gilt ein positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Die Digitalisierung der Nachweise ist übrigens auch mit dem neusten Update der Corona-Warn-App möglich. Beide Digitalangebote sind eine Ergänzung zum papierhaften gelben Impfpass, der seine Gültigkeit behält.

Einfach App herunterladen und Impfzertifikat scannen

Die CovPass-App steht in den App-Stores zur Verfügung. Auch auf der Website www.digitaler-impfnachweis-app.de des Robert Koch-Instituts können Sie sie herunterladen und sich über alle mit der Nutzung der App verbundenen Aspekte informieren. Und so funktioniert sie: Vollständig Geimpfte erhalten im Impfzentrum oder in der Arztpraxis ein Impfzertifikat in Form eines fälschungssicheren QR-Codes. Dieser enthält den Impfstatus sowie Name, Vorname und Geburtsdatum der geimpften Person. Mit der CovPass-App scannen Sie den QR-Code und speichern so den Impfnachweis digital auf Ihrem Smartphone. Zurzeit verfügen allerdings noch nicht alle Arztpraxen über die entsprechende Software, um ein Impfzertifikat ausstellen zu können.

Wenn Sie Ihren Impfnachweis vorzeigen, etwa bei der Einreise in ein anderes Land, scannt die prüfende Person mittels einer speziellen App den QR-Code vom Smartphone-Display und kann dann die Informationen des Impfzertifikates einsehen und mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass abgleichen. Wichtig: Der volle Corona-Impfschutz ist erst 14 Tage nach der letzten erforderlichen Impfung erreicht. Der QR-Code als Nachweis für den kompletten Impfschutz ist daher erst ab Tag 15 nach der vollständigen Corona-Impfung gültig.

Apotheken stellen Impfzertifikate aus

Wer kein Impfzertifikat mit QR-Code hat, etwa weil der vollständige Impfschutz bereits vor Einführung des digitalen Impfnachweises bestand, kann seit dem 14. Juni in vielen Apotheken kostenlos ein solches Zertifikat bekommen. Hierfür müssen Sie in der Apotheke Ihre vollständigen Impfnachweise vorzeigen, also den gelben Impfpass oder eine separate Impfbescheinigung, wie zum Beispiel von einem Impfzentrum. Zusätzlich müssen Sie einen Identitätsnachweis, beispielsweise den Personalausweis oder den Reisepass, mitbringen. Laut einer Handlungshilfe für Apotheker, die die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände herausgegeben hat, sollen zudem die Apotheken Impfzertifikate nur für Personen ausstellen, die in räumlicher Nähe zur jeweiligen Apotheke geimpft wurden. Ausnahmen hiervon seien nur im begründeten Einzelfall möglich.

Welche Apotheken in Ihrer Nähe Impfzertifikate ausstellen, erfahren Sie auf dem Portal www.mein-apothekenmanager.de.

Daten sind ausschließlich auf dem Smartphone gespeichert

Um den QR-Code in der CovPass-App anzuzeigen, ist keine Internetverbindung nötig. Er ist ausschließlich lokal auf dem Smartphone gespeichert, ein zentrales Impfregister gibt es nicht. Wenn Sie die App mit dem digitalen Impfnachweis löschen, ist er weg. Es empfiehlt sich daher, das gedruckte Impfzertifikat mit dem personalisierten fälschungssicheren QR-Code sicher aufzubewahren. So können Sie, auch für den Fall, dass Sie Ihr Smartphone verlieren, es jederzeit wieder mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App scannen und so einen digitalen Impfnachweis erzeugen.

Wichtiges auf einen Blick

  • Die Nutzung des digitalen Impfnachweises mittels der CovPass-App bzw. der neusten Version der Corona-Warn-App ist freiwillig und kostenlos. Er ist lediglich eine zusätzliche Möglichkeit zum gelben Impfpass oder dem gedruckten Corona-Impfzertifikat, um seinen Impfstatus nachzuweisen.
  • Mit der CovPass-App setzt Deutschland das europäische Zertifikat um. Deutschland ist auch bereits an den sogenannten europäischen Gateway-Server angeschlossen. Damit können die Impfzertifikate grenzüberschreitend innerhalb der EU genutzt werden.
  • Corona-Impfzertifikate dürfen nur von autorisierten Personen ausgestellt werden. Die Zertifikate sind mittels einer kryptografischen Signatur vor Manipulation und Fälschung gesichert. Wird Ihr Corona-Impfstatus überprüft, müssen Sie ergänzend ein Ausweisdokument mit Lichtbild vorlegen (z. B. Personalausweis oder Reisepass).
  • Ihr digitaler Impfnachweis wird im Impfprotokollierungssystem erstellt und dort anschließend sofort wieder gelöscht. Dauerhaft gespeichert ist er ausschließlich dezentral auf Ihrem Smartphone. Sie haben also die alleinige Verfügungsgewalt über Ihre Daten.
  • Auf einem Smartphone können mehrere digitale Impfnachweise, etwa von den eigenen Kindern oder dem Lebenspartner, gespeichert werden.