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/Newsletter 2022/06

Endgültiger Abschied vom „gelben Schein“:
Ab 2023 entfällt die Vorlagepflicht der AU-Bescheinigung beim Arbeitgeber

Darauf haben sicherlich viele gesetzlich versicherte Arbeitnehmende gewartet – ab dem nächsten Jahr brauchen sie ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) nicht mehr in Papierform bei ihrem Arbeitgeber einzureichen. Denn ab 2023 stellen die Krankenkassen den Arbeitgebern die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch zum Abruf zur Verfügung.

Wichtig: Mitarbeitende haben weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen!

eAU-Bescheinigung Schritt für Schritt

Schritt 1: Arzt oder Ärztin meldet an die Krankenkasse

Im ersten Schritt stellt der Arzt oder die Ärztin Ihre Arbeitsunfähigkeit fest und übermittelt die notwendigen Daten, die sich bisher auch auf der herkömmlichen AU-Bescheinigung befunden haben, elektronisch an Ihre Krankenkasse.

Schritt 2: Arbeitnehmende informieren Arbeitgeber

Sie müssen Ihren Arbeitgeber über die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit unterrichten. Allerdings händigen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht mehr die Bescheinigung in Papierform aus, sondern Ihr Arbeitgeber wendet sich, nachdem Sie Ihn informiert haben, im nächsten Schritt an Ihre Krankenkasse und ruft die Daten elektronisch ab.

Schritt 3: Datenabruf des Arbeitgebers bei Ihrer Krankenkasse

Nachdem Sie Ihren Arbeitgeber also über Ihre Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis gesetzt haben, ruft er die Daten bei Ihrer Krankenkasse ab. Die abrufbaren Daten umfassen:

  • Ihren Namen
  • Beginn und Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit
  • Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
  • Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung
  • Angabe, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Arbeitsunfähigkeit auf einem Arbeitsunfall oder sonstigen Unfall oder auf den Folgen eines Arbeitsunfalls oder sonstigen Unfalls beruht

Wichtige Zusatzinformationen

AU-Bescheinigung in Papierform als Beweisstück

Ab dem 1. Januar 2023 können Sie sich weiterhin als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel (z. B. bei fehlgeschlagener Übermittlung) eine AU-Bescheinigung in Papierform ausstellen lassen – die Vorlagepflicht der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber entfällt – die Meldepflicht bleibt!

Privatärzte und -ärztinnen, Ausland

AU-Bescheinigungen von Privatärzten und -ärztinnen oder aus dem Ausland müssen Sie weiterhin selbst an Ihren Arbeitgeber weiterleiten!

Lückenloser Nachweis

Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit muss wie gehabt immer lückenlos sein, d. h., wenn eine AU-Bescheinigung bis freitags ausgestellt ist, müssen Sie spätestens am darauffolgenden Werktag (hier gesetzlich geregelt der Montag) wieder zu Arzt oder Ärztin gehen, um sich eine Folgebescheinigung ausstellen zu lassen. Gehen Sie erst später zum Arzt oder zur Ärztin, kann es in bestimmten Fällen passieren, dass Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld verlieren.

Korrekturen

Die eAU-Bescheinigung kann nur vom Arzt oder einer Ärztin in elektronischer Form korrigiert oder storniert werden. Eine manuelle Veränderung durch die Krankenkasse ist nicht möglich.