Darauf haben sicherlich viele gesetzlich versicherte Arbeitnehmende gewartet – ab dem nächsten Jahr brauchen sie ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) nicht mehr in Papierform bei ihrem Arbeitgeber einzureichen. Denn ab 2023 stellen die Krankenkassen den Arbeitgebern die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch zum Abruf zur Verfügung.
Wichtig: Mitarbeitende haben weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen!
Schritt 1: Arzt oder Ärztin meldet an die Krankenkasse
Im ersten Schritt stellt der Arzt oder die Ärztin Ihre Arbeitsunfähigkeit fest und übermittelt die notwendigen Daten, die sich bisher auch auf der herkömmlichen AU-Bescheinigung befunden haben, elektronisch an Ihre Krankenkasse.
Schritt 2: Arbeitnehmende informieren Arbeitgeber
Sie müssen Ihren Arbeitgeber über die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit unterrichten. Allerdings händigen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht mehr die Bescheinigung in Papierform aus, sondern Ihr Arbeitgeber wendet sich, nachdem Sie Ihn informiert haben, im nächsten Schritt an Ihre Krankenkasse und ruft die Daten elektronisch ab.
Schritt 3: Datenabruf des Arbeitgebers bei Ihrer Krankenkasse
Nachdem Sie Ihren Arbeitgeber also über Ihre Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis gesetzt haben, ruft er die Daten bei Ihrer Krankenkasse ab. Die abrufbaren Daten umfassen:
AU-Bescheinigung in Papierform als Beweisstück
Ab dem 1. Januar 2023 können Sie sich weiterhin als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel (z. B. bei fehlgeschlagener Übermittlung) eine AU-Bescheinigung in Papierform ausstellen lassen – die Vorlagepflicht der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber entfällt – die Meldepflicht bleibt!
Privatärzte und -ärztinnen, Ausland
AU-Bescheinigungen von Privatärzten und -ärztinnen oder aus dem Ausland müssen Sie weiterhin selbst an Ihren Arbeitgeber weiterleiten!
Lückenloser Nachweis
Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit muss wie gehabt immer lückenlos sein, d. h., wenn eine AU-Bescheinigung bis freitags ausgestellt ist, müssen Sie spätestens am darauffolgenden Werktag (hier gesetzlich geregelt der Montag) wieder zu Arzt oder Ärztin gehen, um sich eine Folgebescheinigung ausstellen zu lassen. Gehen Sie erst später zum Arzt oder zur Ärztin, kann es in bestimmten Fällen passieren, dass Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld verlieren.
Korrekturen
Die eAU-Bescheinigung kann nur vom Arzt oder einer Ärztin in elektronischer Form korrigiert oder storniert werden. Eine manuelle Veränderung durch die Krankenkasse ist nicht möglich.