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Teilhabe

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Dieser im Grundgesetz verankerte Gleichheitsgrundsatz zeigt auf, um was es beim Thema Teilhabe geht.

Menschen mit Behinderung oder Menschen die von einer Behinderung bedroht sind, haben ein Recht darauf, an den verschiedenen Facetten des Lebens teilhaben zu können und dabei nicht benachteiligt zu werden.

Durch die Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ab dem 1. Januar 2018 wird dieses Recht vom Gesetzgeber gestärkt. Den Rehabilitationsträgern kommt hierbei eine besondere Rolle zu. Durch eine zielgerichtete Beratung und die Erbringung erforderlicher Leistungen sollen Benachteiligungen gemindert und behoben werden. Für die trägerübergreifende Beratung steht Ihnen unser Teilhabeteam zur Verfügung.

Ansprechstellen für von Behinderung betroffene oder bedrohte Menschen:

Die R+V BKK ist Rehabilitationsträger im Sinne des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX). Damit wir Sie im Bedarfsfall umfassend beraten und informieren können, haben wir eine Ansprechstelle für Sie eingerichtet (vgl. § 12 SGB IX). Diese dient als Auskunfts- und Kontaktstelle zur Informationsvermittlung der Leistungen zur Teilhabe.

Mit dem Beratungsangebot unserer Ansprechstelle tragen wir dazu bei, einen möglichen individuellen Rehabilitationsbedarf frühzeitig zu erkennen und – sofern erforderlich – die nächsten Schritte zielgerecht einzuleiten. Damit tragen wir dazu bei die Lebenssituation von Menschen, die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind zu verbessern.

Darüber hinaus unterstützen wir z. B. bei der Antragstellung, oder koordinieren bei bestehendem Rehabilitationsbedarf die Zusammenarbeit mit weiteren Rehabilitationsträgern.

R+V BKK

65215 Wiesbaden

0611 99909-880

0611 99907-77880

teilhabe@ruv-bkk.de

Die EUTB stellt ein niederschwelliges, kostenfreies, zeit- und möglichst wohnortnahes Beratungsangebot für alle Menschen mit einer (drohenden) Behinderung und deren Angehörigen dar. Auch hier werden alle Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe beantwortet.

Der Ratsuchende soll durch gezielte Informationen befähigt werden, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen. Besonders Augenmerk liegt auf der Beratung von Betroffenen für Betroffene. Die Beratung erfolgt unabhängig von Trägern, die die Leistung erbringen.

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie, auch in leichter oder Gebärdensprache, unter www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb

Publikationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: