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Akupunktur

Seit dem 1. Januar 2007 gehört die Akupunkturbehandlung chronischer Schmerzen der Lendenwirbelsäule und der Kniegelenke zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Abgerechnet wird über Ihre Krankenversichertenkarte.

Wichtig: Um Akupunktur als Heilungsmethode in Anspruch nehmen zu können, sind eine besondere Qualifikation des behandelnden Arztes sowie eine der nachfolgend beschriebenen Indikationen erforderlich:

Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule

  • Die Schmerzen bestehen seit mindestens sechs Monaten und strahlen ggf. nicht-segmental bis maximal zum Kniegelenk aus (pseudoradikulärer Schmerz).
  • Die Behandlung erfolgt in bis zu 10 Sitzungen, in begründeten Ausnahmefällen in bis zu 15 Sitzungen.
  • Eine Sitzung dauert 20 bis 30 Minuten.

Chronische Schmerzen in einem oder beiden Kniegelenken

  • Die Schmerzen bestehen seit mindestens sechs Monaten und sind Folge einer Gonarthrose.
  • Die Behandlung erfolgt in bis zu 10 Sitzungen, in begründeten Ausnahmefällen in bis zu 15 Sitzungen.

Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.