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Blutgerinnungsmessgeräte / Coagu-Chek

Blutgerinnungsmessgeräte, auch unter dem Namen Coagu-Chek bekannt, werden bei Patienten verordnet, deren Blutgerinnung überwacht werden muss. Die Überwachung ist besonders wichtig bei Patienten, die blutverdünnende Medikamente einnehmen.

Legen Sie die ärztliche Verordnung einem unserer Vertragspartner vor. Der Vertragspartner tritt mit uns in Kontakt und händigt Ihnen das Gerät aus, sobald wir die Genehmigung erteilt haben.

Über unsere Vertragspartnersuche finden Sie schnell und einfach alle Vertragspartner in unmittelbarer Nähe.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Nutzung des Geräts direkt an den Vertragspartner. Dieser steht Ihnen gerne mit fachlicher Kompetenz zur Verfügung. Bei medizinischen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Arzt.

Sie haben ausschließlich die gesetzlich verpflichtende Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises, jedoch minimal 5 EUR und maximal 10 EUR, zu leisten. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit.

Wählen Sie einen Leistungserbringer, der nicht zu unseren Vertragspartnern zählt, können Mehrkosten anfallen.

Wenn Sie Ihr Blutgerinnungsmessgerät nicht mehr benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Vertragspartner in Verbindung, um eine Rücksendung zu vereinbaren.

In einigen Fällen kann es sein, dass unser Vertragspartner Sie darauf hinweist, dass sie das Blutgerinnungsmessgerät behalten können. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne beraten Sie unsere Experten zu Ihrem Anliegen auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-978 zu unseren Servicezeiten .