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CyberKnife

Neben der Chirurgie und Chemotherapie ist die Strahlentherapie eine der drei wichtigsten Säulen der Krebstherapie.

CyberKnife ist ein robotergestütztes System für die Präzisionsbestrahlung. Mit einer Genauigkeit im Submillimeterbereich können hohe Strahlendosen konzentriert im Tumor gebündelt werden. Angrenzendes gesundes Gewebe wird dadurch geschont.

Die R+V BKK hat einen Vertrag mit verschiedenen Cyberknife-Zentren in Deutschland geschlossen. Die Liste finden Sie am Ende des Beitrags.

  • Untersuchung und Erörterung der spezifischen Krankheitssituation durch radiochirurgisch erfahrene Strahlentherapeuten, Radiologen, Neurochirurgen und ggf. Nuklearmediziner sowie weitere Fachärzte je nach Kranheitsbild (Indikationsstellung).
  • Information und Aufklärung des Patienten über die verschiedenen Therapieverfahren, die zur Behandlung der Tumorerkrankung zur Verfügung stehen. Die Therapieentscheidung wird nach interdisziplinärer Leitlinie und auf Basis der interdisziplinären „Tumorkonferenz“ getroffen. Als Tumorkonferenz bezeichnet man die Behandlungsplanung bei bösartigen Erkrankungen, bei dem eine Reihe von Ärztinnen und Ärzten, die Experten in verschiedenen medizinischen Fachrichtungen sind, den medizinischen Zustand und die Behandlungsmöglichkeiten eines Patienten prüfen und diskutieren. Falls bereits durch eine externe Tumorkonferenz eine Indikation zur CyberKnife-Behandlung gestellt wurde, wird sie als Empfehlung am Zentrum geprüft und ggf. übernommen bzw. modifiziert.
  • Zur Planung der radiochirurgischen Therapie erfolgt zuvor eine hochauflösende Bildgebung mittels CT/Kernspintomografie und ggf. weiteren bildgebenden Verfahren.
  • Bestimmung der Abgrenzung des Tumors, Bildgebung sowie Planung zur Vorbereitung des radiochirurgischen Eingriffs.
  • Plandokumentation gemäß Strahlenschutzverordnung, Qualitätssicherung nach Herstellerempfehlungen, Erstellung der Datei, die anschließend den Roboter steuert, Datentransfer und Planfreigabe durch einen fachkundigen Facharzt für Strahlentherapie/Neurochirurgie und Medizinphysikexperten.
  • Behandlung mit dem CyberKnife einschließlich Lagerungskontrolle.
  • Abschlussgespräch und Abschlussuntersuchung durch die behandelnden Ärzte.
  • Krankheits- und Befundbericht, einschließlich Dokumentation.

Sie haben durch eine vorangegangene Diagnostik ein begründetes Krankheitsbild (Indikation). Die Behandlung mit dem CyberKnife wird von Ärztinnen oder Ärzten empfohlen.

Die Teilnahme an dem Vertrag ist für Sie freiwillig.

Sie erklären Ihre freiwillige Teilnahme an dem Vertrag bei einem der teilnehmenden Zentren durch eine schriftliche oder elektronische Teilnahmeerklärung in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die Teilnahmeerklärung regelt zusammen mit der Versicherteninformation alle Details zur Teilnahme. Hiervon umfasst sind insbesondere Regelungen zur zeitlichen Bindung an die Teilnahme, zur Bindung an die vertraglich gebundenen Leistungserbringer und zu den Folgen bei Pflichtverstößen. Außerdem, soweit die Abrechnung nicht direkt über den Leistungserbringer erfolgt, die Angabe der Abrechnungsdienstleister sowie ggf. eine Information über den beabsichtigten Austausch von Teilnehmerlisten für Abrechnungszwecke zwischen der R+V BKK und dem Leistungserbringer bzw. dem Abrechnungsdienstleister.

Leistungen nach diesem Vertrag dürfen ausschließlich gegenüber den Versicherten erbracht werden, die ihre Teilnahme an dem Vertrag gemäß Absatz 2 schriftlich erklärt haben.