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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Millionen Menschen in Deutschland nutzen Fitness- oder Entspannungs-Apps zur Steigerung des körperlichen und seelischen Wohlbefindens. Das Netz ist voller medizinischer Digitalhelfer.

Unter bestimmten Voraussetzungen können digitale Gesundheitsanwendungen – also Webanwendungen oder Apps – die Behandlung unterstützen und von der R+V BKK bezahlt werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Neben der ärztlichen Indikation ist eine weitere Voraussetzung, dass die DiGAs im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind. Denn nur dann erfüllen die Gesundheitsanwendungen die Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit und auch der positive Versorgungseffekt ist durch Studien belegt.

Welche digitalen Gesundheitsanwendungen gibt es, und wie erhalte ich diese?

Es befinden sich ausschließlich zertifizierte Gesundheitsanwendungen auf der Liste des BfArM, die helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu heilen. Das kann zum Beispiel eine Tinnitus-App oder auch eine digitale Gesundheitsanwendung sein, die Patienten mit einer psychischen Erkrankung unterstützen. Das Verzeichnis wird sukzessive wachsen.

Um eine Gesundheitsanwendung aus der Liste des BfArM zu nutzen, reichen Sie uns einfach Ihr Rezept ein. Nach unserer Prüfung bekommen Sie auf postalischem Weg oder auch über unsere Online-Geschäftsstelle Meine R+V BKK einen Freischaltcode für die entsprechende Gesundheitsanwendung. Kosten entstehen Ihnen hierbei keine. Alternativ zu einer Verordnung durch Ihren Arzt ist es auch möglich, eine digitale Gesundheitsanwendung auf Antrag zu erhalten. Diagnosen und Kontraindikationen werden mit den vorliegenden Diagnosen abgeglichen. Eine Zuzahlung, wie man sie von Medikamenten kennt, ist nicht erforderlich.

Falls Sie jedoch eine Gesundheitsanwendung selbst ohne Rezept kaufen oder zusätzliche Funktionen einer Gesundheitsanwendung buchen, die nicht Teil der ärztlichen Verordnung sind, übernehmen wir in beiden Fällen diese Kosten nicht.

Was tun, wenn technische Störungen auftreten?

Gibt es Störungen oder funktioniert eine Gesundheitsanwendung nicht, ist der Anbieter selbst zu kontaktieren. Die Kontaktdaten finden sich im DiGA-Verzeichnis. Dieser stellt bei Bedarf kostenlose Hilfe zur Verfügung.