Im Zusammenhang mit Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt die R+V BKK Fahr- und Transportkosten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und ärztlich verordnet wurden.
Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt oder von der Ärztin entschieden.
Die Fahrten können zum Beispiel mit einem
erfolgen.
Mobilitätseingeschränkte Versicherte brauchen für Fahrten zur ambulanten Behandlung in bestimmten Fällen keine Vorabgenehmigung – die Fahrt gilt automatisch als genehmigt.
Wichtig: Die Verordnung bleibt Voraussetzung für die Erstattung – auch bei automatischer Genehmigung.
Damit wir Ihre Fahrkosten übernehmen können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung und – falls erforderlich – eine vorherige Genehmigung der R+V BKK. Die Erstattung erfolgt in der Regel für Fahrten zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungseinrichtung.