FPZ NeuroTherapie

Bewegungstherapie bei neurodegenerativen Erkrankungen

Erkrankungen des Nervensystems wie Alzheimer, Parkinson, Multiple Sklerose, Polyneuropathien oder Demenzen gehören zu den größten medizinischen Herausforderungen. Millionen Menschen in Deutschland sind betroffen, und ihre Zahl steigt mit der älter werdenden Bevölkerung weiter an. Diese Krankheiten schränken Denken, Bewegung und soziale Fähigkeiten zunehmend ein und belasten auch die Angehörigen.

Das Programm zielt darauf ab, die Versorgung zu verbessern und eine Betreuung nach medizinischen Standards zu sichern. Spezielle Trainings, die Körper und Geist fördern, sollen Selbstständigkeit und Lebensqualität möglichst lange erhalten und Pflegebedürftigkeit hinauszögern.

Anspruch auf Leistungen nach diesem Vertrag haben Versicherte der R+V BKK mit mindestens einer der nachfolgenden, gesicherten Diagnosen:

Alzheimer/Demenz

  • Demenz bei Alzheimer-Krankheit (F00.-*)
  • Vaskuläre Demenz (F01.-)
  • Nicht näher bezeichnete Demenz (F03)
  • Leichte kognitive Störung (MCI) (F06.7)
  • Alzheimer-Krankheit (G30.-†)
  • Sonstige näher bezeichnete degenerative Krankheiten des Nervensystems (G31.8-)

Multiple Sklerose

  • Multiple Sklerose (G35.-)

Parkinson

  • Primäres Parkinson-Syndrom (G20.-)
  • Sekundäres Parkinson-Syndrom (G21.-)

Polyneuropathie

  • Hereditäre und idiopathische Neuropathie (G60.-)
  • Sonstige Polyneuropathien (G62.-)
  • Polyneuropathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten (G63.-*)
  • Sonstige Krankheiten des peripheren Nervensystems (G64)

Schlaganfall

  • Hirninfarkt (ischämischer Schlaganfall) (I63.-)
  • Schlaganfall, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet (I64)

Die FPZ NeuroTherapie ist bundesweit verfügbar und besteht aus folgenden Modulen:

  • Beratung durch eine niedergelassene, ärztliche Fachkraft vor Ort.
  • Eingangs-Assessment (Dauer: 90 Minuten) durch eine am Vertrag teilnehmende FPZ-NeuroTherapie-Fachperson.
    • Das physiotherapeutische Eingangs-Assessment zur FPZ NeuroTherapie findet nach ärztlicher Verordnung im FPZ-Therapiezentrum statt.
  • Hybrides Therapieprogramm bestehend aus 32 Präsenzterminen im FPZ-Therapiezentrum à 60 Minuten sowie zwölf Monaten Online-Heimtraining.
  • Zur Unterstützung der Präsenztherapie erhalten versicherte Personen Zugang zu speziellen indikationsbezogenen Heimtrainingsprogrammen. Die Inhalte bestehen aus Kräftigungsübungen der großen Muskelgruppen sowie aus Koordinationsübungen.
  • Abschluss-Assessment (Dauer: 60 Minuten) durch eine am Vertrag teilnehmende FPZ-NeuroTherapie-Fachperson.
  • Digitale Informationen für Versicherte zu den Themen „Neurodegenerative Erkrankungen“, Themenvorträge durch medizinische und therapeutische Fachkräfte, Psychologen und Psychologinnen, Mentoring-Online-Gruppe, Chat-Community sowie eine Lotsenfunktion für Patientinnen und Patienten über den gesamten Behandlungszeitraum.
  • Stärkere Einbindung der versicherten Personen in die Behandlung durch gezielte Aufklärung und Information. Angehörige sowie kontinuierlich betreuende Personen werden einbezogen, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

  • Wenden Sie sich zur Durchführung einer ärztlichen Beratung an eine niedergelassene Arztpraxis.
  • Die Einschreibung in den Vertrag ist nur möglich, wenn der Arzt oder die Ärztin zuvor überprüft hat, ob sich in Ihrem Wohn- oder Einzugsbereich ein FPZ-Zentrum für die FPZ NeuroTherapie befindet und Sie dazu bereit sind, die damit verbundenen Fahrtzeiten in Kauf zu nehmen.
  • Die ärztliche Beratung dient zur Eignungsprüfung der geplanten Therapie. Dabei überprüft die Ärztin oder der Arzt, ob Sie über die notwendige Übungs- bzw. Trainingsstabilität sowie eine ausreichende psychische und körperliche Motivation und Verfassung zur Teilnahme verfügen. Falls dies auf Sie nicht zutrifft oder gesundheitliche Risiken dagegensprechen, kann die FPZ NeuroTherapie nicht verordnet werden.
  • Ohne eine ärztliche Verordnung können Sie nicht an der FPZ NeuroTherapie teilnehmen.

Im Rahmen der FPZ NeuroTherapie zahlen Sie pro durchgeführte Therapieeinheit im FPZ-Therapiezentrum einen Eigenanteil in Höhe von 10 EUR. Insgesamt beträgt Ihr Eigenanteil somit max. 320 EUR.

Die Teilnahme- und Einwilligungserklärung kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift gegenüber der R+V BKK widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn die R+V BKK Ihnen eine Belehrung über Ihr Widerrufsrecht schriftlich oder elektronisch mitgeteilt hat, frühestens jedoch mit der Abgabe der Teilnahme- und Einwilligungserklärung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die R+V BKK.

Ihre Teilnahme endet:

  • Mit dem Widerruf der Teilnahme- und Einwilligungserklärung zur Behandlung im Rahmen der FPZ NeuroTherapie.
  • Mit dem Widerruf der Einwilligungserklärung zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Rahmen der FPZ NeuroTherapie.
  • Bei Kündigung aus wichtigem Grund, z. B. gestörtes Therapeuten-/Versichertenverhältnis, Wohnortwechsel.
  • Mit dem Ende des Versicherungsverhältnisses bei der R+V BKK.
  • Bei einem Wechsel zu einem FPZ-Zentrum, das nicht an diesem Vertrag teilnimmt.
  • Automatisch nach in der Regel einem Jahr.
  • Mit dem Ende des Vertrages FPZ NeuroTherapie.
  • Mit Ihrer Ausschreibung durch die R+V BKK bei Verstößen gegen Ihre vertraglichen Pflichten.

Ausführliche Informationen zur FPZ NeuroTherapie erhalten Sie unter https://fpz.de.