Eine ausgesuchte Gruppe von Frauen hat genetisch bedingt ein deutlich höheres Erkrankungsrisiko für Brust- oder Eierstockkrebs als der Rest der weiblichen Bevölkerung. Für die am häufigsten mutierten Hochrisikogene BRCA1 und BRCA2 betrifft dies rund fünf Prozent der an Brust- und rund zehn Prozent der an Eierstockkrebs erkrankten Frauen sowie rund fünf Promille der Allgemeinbevölkerung.
Anhand von Selektivverträgen von speziell geeigneten Universitätskliniken werden Frauen mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brust- oder Eierstockkrebs durch eine Familienanamnese identifiziert. Das Erkrankungsrisiko kann durch eine spezielle molekulargenetische Diagnostik konkretisiert werden. Aufgrund des außerordentlich hohen Erkrankungsrisikos benötigen Frauen mit genetisch bedingtem Risiko umfangreichere Maßnahmen der Früherkennung, weil das reguläre Brustkrebs-Screening aufgrund des frühen Erkrankungsalters nicht ausreichend ist. Durch eine strukturierte Früherkennung, welche bereits in jungen Jahren beginnt, können vermehrt Frühformen des Brust- oder Eierstockkrebses diagnostiziert werden. Diese erlauben in der Regel eine weniger intensive Therapie.
Die Ausführungen, die sich auf Brustkrebserkrankungen beziehen, gelten in entsprechender Anwendung auch für Männer.
Voraussetzung für eine Teilnahme unserer Versicherten und ihrer Angehörigen ist der Nachweis eines erhöhten Erkrankungsrisikos für Brust- oder Eierstockkrebs, ausgedrückt durch das Vorkommen von mindestens einer der nachfolgenden Familienkonstellationen oder durch das Vorliegen einer der nachfolgend aufgeführten Erkrankungen.
Bereits an Brustkrebs erkrankte Versicherte können teilnehmen, sofern eine Risikofeststellung bezüglich der familiären Belastung für Brust- oder Eierstockkrebs angezeigt ist.
Die Teilnahme an dem Vertrag ist für Sie freiwillig.
Sie erklären Ihre freiwillige Teilnahme an dem Vertrag bei einer der teilnehmenden Klinik durch eine schriftliche Teilnahmeerklärung in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die Teilnahmeerklärung regelt zusammen mit der Versicherteninformation zur Teilnahmeerklärung das Nähere zur Durchführung der Teilnahme. Hiervon umfasst sind insbesondere Regelungen zur zeitlichen Bindung an der Teilnahme, zur Bindung an die vertraglich gebundenen Leistungserbringer und zu den Folgen bei Pflichtverstößen; soweit die Abrechnung nicht direkt über den Leistungserbringer erfolgt, die Angabe der Abrechnungsdienstleister sowie ggf. eine Information über den beabsichtigten Austausch von Teilnehmerlisten für Abrechnungszwecke zwischen der R+V Betriebskrankenkasse und dem Leistungserbringer bzw. dem Abrechnungsdienstleister.
Ansprüche von Ihnen werden unmittelbar und mittelbar durch den Vertrag nicht begründet. Leistungen nach diesem Vertrag dürfen ausschließlich gegenüber den Versicherten erbracht werden, die ihre Teilnahme an dem Vertrag gemäß Absatz 2 schriftlich erklärt haben.
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