Hausnotrufsysteme bieten eine wichtige Unterstützung für Menschen, die alleine leben und auf schnelle Hilfe angewiesen sind. Sie ermöglichen eine sofortige Verbindung zu Notfalldiensten oder Angehörigen und tragen so zur Sicherheit und Unabhängigkeit der betroffenen Personen bei.
Sie haben Anspruch auf ein Hausnotrufsystem, wenn Sie mindestens Pflegegrad 1 haben. Zudem muss der Hausnotruf für Sie notwendig sein. Das bedeutet, dass es für Sie nicht möglich ist, mit einem handelsüblichen Telefon in einer Notsituation einen Hilferuf abzusetzen.
Sie beantragen ein Hausnotrufsystem und reichen einen Kostenvoranschlag von einem Sozialdienst bei uns ein. Über unsere Vertragspartnersuche können Sie schnell und einfach einen geeigneten Vertragspartner für Ihren Hausnotruf finden.
Senden Sie uns dann bitte die Unterlagen zu, gerne auch über „Meine R+V BKK“.
Wir bezuschussen Hausnotrufsysteme in der Regel mit 25,50 EUR im Monat. Der Anbieter rechnet diese direkt mit uns ab. Die Leistungen für Hausnotrufsysteme sind für Sie zuzahlungsfrei. Zusätzliche Funktionen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, werden von uns nicht bezuschusst und müssen von Ihnen selbst getragen werden.
Wenn Sie Ihren Hausnotruf nicht mehr benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Vertragspartner in Verbindung, um eine Abholung zu vereinbaren.
Grundsätzlich übernehmen wir auch die Kosten für die Hausnotrufsysteme, die von Bewohnern einer betreuten Wohnanlage genutzt werden. Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben, rufen Sie uns gerne an.
Gerne beraten Sie unsere Experten zu Ihrem Anliegen auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-960 zu unseren Servicezeiten .