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Hörhilfen

Unter Hörhilfen versteht man technische Geräte, die Defizite des menschlichen Gehörs ausgleichen. Sie erleichtern Betroffenen die Kommunikation im Alltag.

Bitte lassen Sie sich zunächst die medizinische Notwendigkeit des Hörgerätes von Ihrem Hals-Nasen-Ohren-Arzt auf einer Verordnung bescheinigen.

Im Anschluss können Sie einen zu unseren Vertragspartnern zählenden Hörgeräteakustiker aufsuchen, um eine Erprobung des Hörgeräts durchzuführen. Der Vertragspartner setzt sich mit uns in Verbindung und regelt alle weiteren Angelegenheiten für Sie.

Über unsere Vertragspartnersuche finden Sie schnell und einfach alle Vertragspartner in unmittelbarer Nähe.

Bitte setzen Sie sich direkt mit dem Hörgeräteakustiker in Verbindung, von dem Sie das Hörgerät erhalten haben. Er kann Sie kompetent beraten und wird, sofern notwendig, alle erforderlichen Schritte zur Reparatur einleiten.

Die Reparatur durch den zuständigen Hörgeräteakustiker ist für Sie kostenlos.

Sie haben ausschließlich die gesetzlich verpflichtende Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises, jedoch minimal 5 EUR und maximal 10 EUR, zu leisten. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit. Bitte beachten Sie, dass dies separat für jedes Hörgerät – und somit Ohr – gilt.

Bei einer höherwertigen Versorgung können Mehrkosten entstehen, die wir Ihnen leider nicht erstatten dürfen. Jedoch sind unsere Vertragspartner dazu verpflichtet, Ihnen mindestens eine aufzahlungsfreie Versorgung anzubieten.

Sie brauchen Ihre Hörgeräte nicht zurückzugeben.

Alle sechs Jahre haben Sie Anspruch auf ein neues Hörgerät. Eine neue Verordnung vom Hals-Nasen-Ohren-Arzt ist nicht erforderlich. Sollten Sie sich vor Ablauf dieser sechs Jahre ein neues Hörgerät kaufen, können wir uns leider nicht an den Kosten beteiligen.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne beraten Sie unsere Experten zu Ihrem Anliegen auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-978 zu unseren Servicezeiten .