Homöopathie

Immer mehr Menschen vertrauen auf alternative Heilmethoden. Um diesem wachsenden Bedürfnis Rechnung zu tragen, haben wir mit dem DZVhÄ und dem DAV einen Vertrag zur Behandlung mit klassischer Homöopathie geschlossen.

Dieser Vertrag ermöglicht es Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen, klassisch-homöopathische Behandlungen als Kassenleistung in Anspruch zu nehmen.

Änderung der gesetzlichen Vorgaben

Die Homöopathie und anthroposophische Medizin gehören ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb darf auch die R+V BKK diese Leistungen ab diesem Zeitpunkt weder über die Satzung noch im Rahmen besonderer Versorgungsverträge anbieten oder bezuschussen.

Falls Sie diese Leistungen weiter nutzen möchten, empfehlen wir Ihnen, eine passende private Zusatzversicherung abzuschließen. Die R+V Krankenversicherung AG bietet dafür z. B. den Tarif NaturMedizin (N1U) an.

Welche homöopathischen Leistungen werden übernommen?

  • Homöopathische Erstanamnese (max. 1x pro Krankheitsfall)
  • Homöopathische Folgeanamnese (max. 1-2x pro Quartal, abhängig v. d. Beratungsdauer)
  • Homöopathische Analyse (max. 2x jährlich)
  • Arzneiauswahl/Repertorisation (max. 2x jährlich)
  • Homöopathische Beratung (max. 5x pro Quartal)

Verordnete homöopathische Arzneimittel dürfen hingegen nicht von uns gezahlt werden.

Welche Ärzte können Sie aufsuchen?

Wer sich homöopathisch behandeln lassen möchte, muss sich an einen am Vertrag teilnehmenden Kassenarzt wenden, der die Zusatzbezeichnung Homöopathie führt oder Inhaber des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ ist. Die Beratung bzw. Behandlung erfolgt gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte und der schriftlichen Bestätigung Ihrer Teilnahme.

Wie finden Sie teilnehmende Ärzte?

Teilnehmende Ärzte aus Ihrem PLZ-Bereich finden Sie auf den Internetseiten des DZVhÄ.

Wir informieren Sie auch gerne telefonisch unter 0611 99909-0.