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Molekulare Diagnostik für Lungenkrebspatienten

Lungenkrebs, auch Bronchialkarzinom genannt, ist eine der am häufigsten auftretenden Krebsarten. Jährlich erkranken in Deutschland über 50.000 Menschen. Als Vertragspartner des „nationalen Netzwerks Genomische Medizin“ (nNGM) bieten wir unseren an Lungenkrebs erkrankten Versicherten einen Zugang zu molekularer Diagnostik und personalisierter Medizin.

Auf der Grundlage dieser Methode ist es möglich, eine auf die Patientin oder den Patienten individuell zugeschnittene Therapie zu entwickeln, die häufig höhere Ansprechraten bei besserer Verträglichkeit erzielt.

Das „nationale Netzwerk Genomische Medizin“ (nNGM) bietet im Rahmen der personalisierten Medizin die Möglichkeit einer individuellen und gezielten Tumortherapie an. Voraussetzung für die zielgerichtete Therapie ist der Nachweis spezifischer molekularer Veränderungen (Marker) im Tumorgewebe oder Blut. Molekulare Veränderungen beim Lungenkrebs finden sich vor allem in den Tumorzellen und werden nicht vererbt. Im Rahmen einer sogenannten molekularpathologischen Diagnostik, einer Untersuchung auf diese spezifischen Marker, ist es möglich, solche Veränderungen (Mutationen) in den Zellen nachzuweisen. Werden diese nachgewiesen, können Patientinnen und Patienten zunehmend neuartige Therapien erhalten, die häufig höhere Ansprechraten bei besserer Verträglichkeit und weniger Nebenwirkungen als unter der normalen Chemotherapie zeigen und so ein längeres Überleben ermöglichen. Ein Teil dieser Therapien ist bereits zugelassen, für andere kann die Behandlung im Rahmen klinischer Studien erfolgen.

In Zusammenarbeit mit mehr als 380 interdisziplinären Zentren in Krankenhäusern und Facharztpraxen (nNGM-Netzwerkpartner) sollen die modernste molekulare Tumordiagnostik und die innovativsten neuen Therapien allen Patientinnen und Patienten in Deutschland zur Verfügung gestellt werden. Die molekulare Diagnostik erfolgt in den Diagnostikzentren des nNGM-Verbunds, die auch die Befunde beurteilen und die Therapie empfehlen. Die anschließende Behandlung erfolgt möglichst heimatnah beim betreuenden Arzt.

Die Behandlung von Lungenkrebs erfordert meist die Kooperation und das Wissen mehrerer Ärzte und Experten aus unterschiedlichen Fachrichtungen. Durch die enge Zusammenarbeit und den stetigen Austausch der teilnehmenden Zentren und ihrer Netzwerkpartner im Verbund, können Ergebnisse molekularer Befunde umfangreich und interdisziplinär hinsichtlich bestmöglicher Therapieoptionen für den Patienten beurteilt werden.

Durch Ihre Teilnahme an der Forschung und die Weitergabe Ihrer krankheitsbezogenen Daten (z. B. Ergebnisse der molekularpathologischen Diagnostik) zu Forschungszwecken, tragen Sie dazu bei, neue Forschungserkenntnisse zu erlangen. Auf diese Weise erhöhen Sie nicht nur Ihre Chance auf eine bessere Therapie, sondern helfen auch mit, die medizinische Versorgung für alle Lungenkrebspatientinnen und -patienten weiter zu verbessern.

Teilnahmeberechtigt sind Versicherten der R+V BKK mit einer bösartigen Neubildung der Bronchien und der Lunge.

Zusätzliche Kriterien

  • Histologischer Nachweis eines nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms.
  • Nicht kurativ behandelbares Lungenkarzinom, festgestellt durch ein Tumorboard mit Einschluss eines Thoraxchirurgen (Facharzt oder Fachärztin für Thoraxchirurgie oder vergleichbare Qualifikation).

Ausschlusskriterien

  • Erkrankungen und Verhaltensweisen, die die Compliance beeinträchtigen (z. B. Demenz, Suchterkrankungen).
  • Schwerstgradig eingeschränkter Allgemeinzustand, der eine Therapie des Lungenkarzinoms nicht mehr zulässt.

Die Teilnahme an dem Vertrag ist für Sie freiwillig.

Sie erklären Ihre Teilnahme schriftlich oder elektronisch bei einer der Vertragskliniken. Die Teilnahmeerklärung regelt zusammen mit der Versicherteninformation das Nähere zur Durchführung der Teilnahme. Dies betrifft insbesondere die Regelungen:

  • zur zeitlichen Bindung an die Teilnahme,
  • zur Bindung an die vertraglichen Leistungserbringer,
  • zu den Folgen bei Pflichtverstößen,
  • zur Angabe der Abrechnungsdienstleister, soweit die Abrechnung nicht direkt über den Leistungserbringer erfolgt,
  • sowie ggf. zur Information über den beabsichtigten Austausch von Teilnehmerlisten für Abrechnungszwecke zwischen der R+V BKK und dem Leistungserbringer bzw. dem Abrechnungsdienstleister.

Ansprüche von Ihnen werden unmittelbar und mittelbar durch den Vertrag nicht begründet. Leistungen nach diesem Vertrag dürfen ausschließlich gegenüber den Versicherten erbracht werden, die ihre Teilnahme an dem Vertrag gemäß Absatz 2 schriftlich erklärt haben.

Am Vertrag teilnehmende Netzwerkpartner finden Sie unter:
www.nngm.de/arztsuche/