FP

Makuladegeneration

REGIONALES ANGEBOT

IVOM-Behandlung von Netzhauterkrankungen durch den BDOC

Makuladegeneration ist der Oberbegriff für eine Gruppe von Augenerkrankungen, bei denen der zentrale Bereich der Netzhaut angegriffen wird. Dieser zentrale Bereich, der auch als „Macula lutea“ oder „Gelber Fleck“ bezeichnet wird, ist für das Sehvermögen von großer Bedeutung, da er der Punkt des schärfsten Sehens ist.

Bei Menschen, die an einer Makuladegeneration leiden, kommt es im Verlauf der Krankheit zu einem fortschreitenden Verlust des Sehvermögens im zentralen Gesichtsfeld, schlimmstenfalls zu einer Erblindung. Als erste Symptome treten eine verschwommene und verzerrte Wahrnehmung in der Mitte des Gesichtsfeldes auf.

Durch unsere Kooperation mit dem Bundesverband Deutscher OphthalmoChirurgen (BDOC) ermöglichen wir Ihnen eine besonders qualifizierte Diagnostik und Behandlung einer Makuladegeneration.

Das Angebot richtet sich an Versicherte,

  • die zur Behandlung einer Makuladegeneration eine Medikamenteninjektion (IVOM) in den Glaskörper des Auges benötigen.

Versicherte aus den Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe können leider nicht teilnehmen.

  • Durch unsere Kooperation mit dem BDOC ermöglichen wir unseren Versicherten eine intravitreale operative Medikamentengabe (IVOM). Hierbei wird ein Medikament in den hinteren Teil des Auges gespritzt, um eine Makuladegeneration wirksam und zielgerichtet zu behandeln.

Das Angebot umfasst die Diagnostik und Behandlung

  • der feuchten, altersabhängigen Makuladegeneration (AMD)
  • des diabetischen Makulaödems (DMÖ)
  • von Makulaödemen nach retinalen Venenverschlüssen (RVV)
  • der akuten posterioren Uveitis
  • der choroidalen Neovaskularisation (CNV) aufgrund einer pathologischen Myopie (PM)

  • Die Einschreibung in den Vertrag erfolgt direkt bei teilnehmenden BDOC-Ärztinnen oder -Ärzten.
  • Die Teilnahme ist freiwillig, kostenfrei und beginnt mit Ihrer Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung.

Versicherte aus den Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe können leider nicht teilnehmen.

Sie können die Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der R+V BKK ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die R+V BKK. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn die R+V BKK Ihnen eine Belehrung über Ihr Widerrufsrecht schriftlich oder elektronisch mitgeteilt hat, frühestens jedoch mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung.

Nach Ablauf der Widerrufsfrist sind Sie für die Dauer der Behandlung, längstens jedoch für 12 Monate, an den Vertrag gebunden.

Ausführliche Informationen zum BDOC erhalten Sie unter https://bdoc.info.