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Milchpumpen

Nach der Geburt von Kindern kann es aus verschiedensten Gründen zu Stillschwierigkeiten kommen. Milchpumpen erzeugen einen Unterdruck und pumpen die Muttermilch aus der Brust in ein Sammelgefäß, wenn ein normales Stillen nicht möglich ist. Die elektrischen Milchpumpen bestehen aus einer Saugpumpe und einem Abpump-Set mit den dazugehörigen Hygieneartikeln.

Bitte lassen Sie sich zunächst die medizinische Notwendigkeit der Milchpumpe von Ihrem Arzt auf einer Verordnung bescheinigen.

Legen Sie die ärztliche Verordnung einem unserer Vertragspartner vor. Der Vertragspartner tritt mit uns in Kontakt und händigt Ihnen das Gerät aus, sobald wir die Genehmigung erteilt haben.

Über unsere Vertragspartnersuche finden Sie schnell und einfach alle Vertragspartner in unmittelbarer Nähe.

Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass die ärztliche Verordnung auf die Person ausgestellt wird, durch welche die Stillschwierigkeiten entstehen. So muss diese auf die Mutter ausgestellt werden, wenn beispielsweise Milchstau besteht. Bei Stillproblemen wie einer Trinkschwäche, die durch das Kind entstehen, muss die Verordnung auf den Namen des Kindes ausgestellt sein.

Grundsätzlich werden Milchpumpen zunächst für einen Zeitraum von einem Monat verordnet. Sollte weiterhin Bedarf bestehen, können Sie sich von Ihrem Arzt eine neue Verordnung für weitere Monate ausstellen lassen. Nach der Nutzung ist das Gerät an den Versorgungspartner zurückzugeben.

Die Pump-Sets hingegen brauchen Sie aus hygienischen Gründen nicht zurückzugeben.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Nutzung der Milchpumpe direkt an den Vertragspartner. Er steht Ihnen gerne mit fachlicher Kompetenz zur Verfügung.

Bei einer Milchpumpe fällt keine gesetzliche Zuzahlung für Sie an.

Wählen Sie einen Leistungserbringer, der nicht zu unseren Vertragspartnern zählt, können Mehrkosten anfallen.

Wenn Sie Ihre Milchpumpe nicht mehr benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Vertragspartner in Verbindung, um sie zurückzugeben.

Bitte achten Sie darauf, dass vom Arzt auf der Verordnung immer ein Versorgungszeitraum angegeben ist und die Milchpumpe auf einem Kassenrezept verordnet wird.

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf eine Versorgung mit einer Milchpumpe bis Ihr Kind sechs Monate alt ist.

Die Kosten eines Doppelpumpsets werden ausschließlich bei einer Mehrlingsgeburt übernommen.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne beraten Sie unsere Experten zu Ihrem Anliegen auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-978 zu unseren Servicezeiten .