Osteoporose

Starkes Versorgungsmodell für starke Knochen

Osteoporose (Knochenschwund) ist weit verbreitet: Ab 50 Jahren erleidet etwa jede dritte Frau und jeder fünfte Mann einen Knochenbruch, der durch Osteoporose verursacht wird. Viele Betroffene werden jedoch nicht ausreichend behandelt.

Dieses Versorgungsangebot sorgt für eine bessere, gut abgestimmte Behandlung. Ziel ist es, Knochenbrüche zu vermeiden, Wartezeiten zu verkürzen und die Therapie langfristig zu unterstützen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, die Erkrankung frühzeitig zu erkennen. Dadurch können Krankenhausaufenthalte vermieden oder verkürzt und Medikamente gezielter eingesetzt werden.

Sie können teilnehmen, wenn bei Ihnen Osteoporose festgestellt wurde (mit oder ohne Knochenbruch) und Sie eine spezielle Osteoporose-Therapie erhalten (z. B. bestimmte Medikamente wie Bisphosphonate, Denosumab, Raloxifen, Teriparatid, Abaloparatid, Romosozumab).

Eine Teilnahme ist nicht möglich, wenn nur Calcium und Vitamin D eingenommen werden oder ausschließlich allgemeine Maßnahmen wie Sturzvermeidung erfolgen.

  • Behandlung nach aktuellen medizinischen Leitlinien durch spezialisierte Ärztinnen und Ärzte.
  • Ein individueller Behandlungsplan, der auf Ihre persönliche Situation abgestimmt ist.
  • Persönliche Beratung und verständliche Informationen zur Erkrankung.
  • Gute Abstimmung und Überwachung Ihrer Medikamente.
  • Hohe Behandlungsqualität durch festgelegte Standards.
  • Kürzere Wartezeiten und besser organisierte Abläufe.
  • Vorbeugung von Knochenbrüchen und Folgebehandlungen.
  • Verbesserung der Lebensqualität durch eine umfassende Betreuung.

  • Die Teilnahme erfolgt über teilnehmende Ärztinnen und Ärzte (bis zum Seitenende scrollen).
  • Die Teilnahme beginnt mit Ihrer Anmeldung und ist zeitlich nicht begrenzt.
  • Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie.

Sie können die Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der R+V BKK ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die R+V BKK. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn die R+V BKK Ihnen eine Belehrung über Ihr Widerrufsrecht schriftlich oder elektronisch mitgeteilt hat, frühestens jedoch mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung.

Ihre Teilnahme endet:

  • im Regelfall mit dem Ende der Behandlung
  • mit dem Widerruf der Teilnahme- und Einwilligungserklärung zur Behandlung im Rahmen der vertraglichen Therapie
  • mit dem Widerruf der Einwilligungserklärung zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Rahmen der Teilnahme an der vertraglichen Therapie
  • bei Kündigung aus wichtigem Grund, z. B. gestörtes Verhältnis zu Arzt bzw. Ärztin, Wohnortwechsel
  • mit dem Ende des Versicherungsverhältnisses bei der R+V BKK
  • bei einem Wechsel zu einer Praxis, die nicht an diesem Vertrag teilnimmt
  • mit dem Ende dieses Vertrages
  • mit Ihrer Ausschreibung durch die R+V BKK bei Verstößen gegen Ihre vertraglichen Pflichten
  • mit Beendigung der Teilnahme der R+V BKK an diesem Vertrag