Osteoporose (Knochenschwund) ist weit verbreitet: Ab 50 Jahren erleidet etwa jede dritte Frau und jeder fünfte Mann einen Knochenbruch, der durch Osteoporose verursacht wird. Viele Betroffene werden jedoch nicht ausreichend behandelt.
Dieses Versorgungsangebot sorgt für eine bessere, gut abgestimmte Behandlung. Ziel ist es, Knochenbrüche zu vermeiden, Wartezeiten zu verkürzen und die Therapie langfristig zu unterstützen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, die Erkrankung frühzeitig zu erkennen. Dadurch können Krankenhausaufenthalte vermieden oder verkürzt und Medikamente gezielter eingesetzt werden.
Sie können teilnehmen, wenn bei Ihnen Osteoporose festgestellt wurde (mit oder ohne Knochenbruch) und Sie eine spezielle Osteoporose-Therapie erhalten (z. B. bestimmte Medikamente wie Bisphosphonate, Denosumab, Raloxifen, Teriparatid, Abaloparatid, Romosozumab).
Eine Teilnahme ist nicht möglich, wenn nur Calcium und Vitamin D eingenommen werden oder ausschließlich allgemeine Maßnahmen wie Sturzvermeidung erfolgen.
Sie können die Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der R+V BKK ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die R+V BKK. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn die R+V BKK Ihnen eine Belehrung über Ihr Widerrufsrecht schriftlich oder elektronisch mitgeteilt hat, frühestens jedoch mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung.
Ihre Teilnahme endet: