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Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag von pflegebedürftigen Personen. Es handelt sich meist um Hilfsmittel zur Körperpflege und zur Linderung von Beschwerden. Gängige, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Händedesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen. Wir können uns an den Kosten für Ihre Pflegehilfsmittel mit einer monatlichen Pauschale in Höhe von 40 EUR beteiligen.

Damit wir uns an den Kosten für Pflegehilfsmittel beteiligen können, benötigen Sie einen nachweisbaren Pflegegrad.

Bitte lassen Sie sich zunächst die medizinische Notwendigkeit der Pflegehilfsmittel von Ihrem Arzt auf einer Verordnung bescheinigen.

Im Anschluss lassen Sie uns bitte diese Verordnung zukommen, gerne auch über Meine R+V BKK.

Unser Vertragspartner sendet die Pflegehilfsmittel auf direktem Weg zu Ihnen nach Hause. Vorab setzt er sich mit Ihnen in Verbindung, um Details zu der Versorgung zu besprechen und ein Testpaket zusammenzustellen.

Sollte es darüber hinaus Fragen oder Probleme geben, werden Sie selbstverständlich zügig vom Vertragspartner kontaktiert.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Nutzung der Artikel direkt an den Vertragspartner. Er steht Ihnen gerne mit fachlicher Kompetenz zur Verfügung.

Wir können uns an den Kosten für Ihre zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel mit einer monatlichen Pauschale in Höhe von 40 EUR beteiligen. Dazu zählen u. a. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Schutzschürzen.

Für Ihre zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel müssen Sie keine gesetzlichen Zuzahlungen zu leisten.

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne beraten Sie unsere Experten zu Ihrem Anliegen auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-978 zu unseren Servicezeiten .