Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) können die Rolle eines wertvollen „digitalen Helfers“ im Alltag einnehmen. Beispielsweise kann die Interaktionen zwischen Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen und weiteren Personen in der Pflegesituation gefördert werden.
Momentan sind noch keine DiPA zugelassen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass Hersteller an der Zulassung arbeiten. Federführend zuständig ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Es prüft die Anwendungen und erteilt die Zulassungen.
Sobald es DiPA am Markt gibt, informieren wir Sie an dieser Stelle über Art und Möglichkeiten.
Gerne beraten Sie unsere Pflegespezialisten auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-960 zu unseren Servicezeiten.