Pflegesituationen stellen Pflegebedürftige und Angehörige vor viele neue Herausforderungen. Um alltäglichen Aufgaben wie das Einkaufen oder die Haushaltsführung zu unterstützen, stellt die R+V BKK Pflegekasse einen Betrag von bis zu 131 EUR im Monat für sogenannte Entlastungsleistungen zur Verfügung.
Voraussetzung ist, dass der Anbieter, der Sie unterstützt, zertifiziert ist. Darunter fallen auch zertifizierte ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer, die z. B. bei Behördengängen oder Arztbesuchen unterstützen.
Anbieter für Entlastungsleistungen können registrierte Unternehmen wie Sozialstationen oder Pflegedienste sein. Außerdem: Privatpersonen mit einer Zertifizierung als Nachbarschaftshelfer.
Mit unserem BKK PflegeFinder können Sie zertifizierte Anbieter in Ihrer Nähe finden. Darüber hinaus halten einige Bundesländer Listen von zertifizierten Nachbarschaftshelfern auf der jeweiligen Webseite bereit.
Die Entlastungsleistungen stehen für folgende Angebote zur Verfügung:
Nein, grundsätzlich ist kein Antrag notwendig. Sofern Sie einen Pflegegrad haben und es sich um einen zertifizierten Anbieter handelt, können die Rechnungen eingereicht werden. Bitte geben Sie für die Erstattung Ihre Bankverbindung an. Wenn der Leistungserbringer direkt mit uns abrechnen soll, können Sie sich mit ihm abstimmen und uns eine Abtretungserklärung einreichen.
Nachbarschaftshilfe bezeichnet die Unterstützung bei der Haushaltsführung oder auch Betreuung im Alltag durch eine zertifizierte ehrenamtliche Privatperson. Im Zuge dessen können wir eine Aufwandsentschädigung zahlen. Die Voraussetzungen zur Zertifizierung sind je nach Bundesland verschieden.
Für eine Zertifizierung ist es notwendig, einen Antrag bei der zuständigen Stelle zu stellen. Das variiert von Bundesland zu Bundesland. Die folgende Übersicht beschreibt die Zuständigkeiten. Bitte wenden Sie sich an die jeweiligen Stellen.
Gilt für:
Gilt für:
Gerne beraten Sie unsere Pflegespezialisten auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-960 zu unseren Servicezeiten.