Entlastungsleistungen

Unterstützung im Alltag

Pflegesituationen stellen Pflegebedürftige und Angehörige vor viele neue Herausforderungen. Um alltäglichen Aufgaben wie das Einkaufen oder die Haushaltsführung zu unterstützen, stellt die R+V BKK Pflegekasse einen Betrag von bis zu 131 EUR im Monat für sogenannte Entlastungsleistungen zur Verfügung.

Voraussetzung ist, dass der Anbieter, der Sie unterstützt, zertifiziert ist. Darunter fallen auch zertifizierte ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer, die z. B. bei Behördengängen oder Arztbesuchen unterstützen.

  • Es liegt mindestens Pflegegrad 1 vor.
  • Sie wohnen im eigenen Zuhause und nicht in einer stationären Pflegeeinrichtung.

Anbieter für Entlastungsleistungen können registrierte Unternehmen wie Sozialstationen oder Pflegedienste sein. Außerdem: Privatpersonen mit einer Zertifizierung als Nachbarschaftshelfer.

Mit unserem BKK PflegeFinder können Sie zertifizierte Anbieter in Ihrer Nähe finden. Darüber hinaus halten einige Bundesländer Listen von zertifizierten Nachbarschaftshelfern auf der jeweiligen Webseite bereit.

Die Entlastungsleistungen stehen für folgende Angebote zur Verfügung:

  • Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (Hausarbeit, Einkauf etc.). Hierzu zählt auch die Nachbarschaftshilfe.
  • Leistungen der Tages- und Nachtpflege.
  • Leistungen der Kurzzeitpflege.
  • Bei Vorliegen von Pflegegrad 1: Leistungen der körperbezogenen Pflege durch ambulante Pflegedienste.
  • Leistungen der Haushaltsführung oder Betreuung durch ambulante Pflegedienste.

Nein, grundsätzlich ist kein Antrag notwendig. Sofern Sie einen Pflegegrad haben und es sich um einen zertifizierten Anbieter handelt, können die Rechnungen eingereicht werden. Bitte geben Sie für die Erstattung Ihre Bankverbindung an. Wenn der Leistungserbringer direkt mit uns abrechnen soll, können Sie sich mit ihm abstimmen und uns eine Abtretungserklärung einreichen.

Nachbarschaftshilfe bezeichnet die Unterstützung bei der Haushaltsführung oder auch Betreuung im Alltag durch eine zertifizierte ehrenamtliche Privatperson. Im Zuge dessen können wir eine Aufwandsentschädigung zahlen. Die Voraussetzungen zur Zertifizierung sind je nach Bundesland verschieden.

Für eine Zertifizierung ist es notwendig, einen Antrag bei der zuständigen Stelle zu stellen. Das variiert von Bundesland zu Bundesland. Die folgende Übersicht beschreibt die Zuständigkeiten. Bitte wenden Sie sich an die jeweiligen Stellen.

Zuständige Stelle ist die Pflegekasse des Pflegebedürftigen

Gilt für:

  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Nordrhein-Westfalen

Zuständige Stelle ist die Pflegekasse des Nachbarschaftshelfenden

Gilt für:

  • Sachsen
  • Thüringen

Zuständige Stellen für Zertifizierungen in anderen Bundesländern

  • Bayern: Fachstellen für Demenz und Pflege für den Regierungsbezirk, in dem die Nachbarschaftshilfe geleistet wird
  • Hamburg: Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg
  • Hessen: Je nach Wohnort verschieden. Einzusehen über das Portal Pflege in Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern: Über die Pflegestützpunkte des Bundeslandes
  • Niedersachsen: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
  • Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinlandpfalz
  • Saarland: Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe Saarland
  • Sachsen-Anhalt: Regionaler Servicepunkt Nachbarschaftshilfe
  • Schleswig-Holstein: Landesamt für soziale Dienste

Bundesländer, in denen derzeit keine Nachbarschaftshilfe in Anspruch genommen werden kann

  • Brandenburg
  • Bremen

Haben Sie weitere Fragen?

Gerne beraten Sie unsere Pflegespezialisten auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-960 zu unseren Servicezeiten.