Die Pflege zuhause kann je nach Intensität des Pflegebedarfs auch bei professioneller Hilfe herausfordernd sein. Um die Beteiligten zu entlasten, können Pflegebedürftige eine sogenannte teilstationäre Pflege in Anspruch nehmen.
Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Die teilstationäre Pflege kann als Tages- oder Nachtpflege in einer Pflegeeinrichtung stattfinden.
Tages- oder Nachtpflege meint, dass die pflegebedürftige Person teilweise in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht ist. Sie wird aber weiterhin im eigenen Zuhause ambulant gepflegt.
Findet diese Unterbringung tagsüber statt, dann handelt es sich um Tagespflege. Bei der Nachtpflege ist es dementsprechend so, dass die Pflege im eigenen Zuhause während der Nacht nicht sichergestellt werden kann.
Ambulant betreute Pflegebedürftige – ab dem Pflegegrad 2 – haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen für die teilstationäre Pflege. Es kann verschiedene Gründe geben, die eine teilstationäre Pflege erforderlich machen:
Das monatliche Budget für die Tages- und Nachtpflege ist vom Pflegegrad abhängig.
Pflegegrad | Höhe des monatlichen Betrages für die teilstationäre Pflege |
---|---|
2 | 721 EUR |
3 | 1.357 EUR |
4 | 1.685 EUR |
5 | 2.085 EUR |
Mit dem BKK PflegeFinder finden Sie Pflegeeinrichtungen, die auch Plätze für die Tages- oder Nachtpflege bereitstellen. Die Auflistungen sind mit den jeweiligen Kontaktdaten versehen, und Sie können sich von Mitarbeitenden der Einrichtung beraten lassen.
Ja. Dazu gibt es ein Online-Antragsformular. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn wir Ihnen stattdessen den Antrag zusenden sollen.
Gerne beraten Sie unsere Pflegespezialisten auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-960 zu unseren Servicezeiten.