Pflege im eigenen Zuhause

Welche Leistungen können in Anspruch genommen werden?

Betroffene wünschen sich in den meisten Fällen, in der bekannten häuslichen Umgebung zu bleiben. Um die Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen bestmöglich zu unterstützen, springen wir als Pflegeversicherung ein. Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die möglichen Leistungen:

Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag für Alltagshilfen. Dieser beläuft sich auf 131 EUR monatlich und kann entweder durch einen Anbieter oder unter bestimmten Voraussetzungen auch durch Privatpersonen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe sichergestellt werden. Sie können über diesen Betrag auch Leistungen der Tages- und Nachtpflege oder eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege finanzieren.

Weitere Informationen zum Entlastungsbetrag

Tritt eine Pflegesituation im privaten Umfeld ein, stellen sich viele Fragen. Damit Sie sich orientieren und informieren können, empfehlen wir eine Pflegeberatung. Die Kosten übernehmen wir. In der Beratung werden Fragen zum Thema Pflege beantwortet. Individuell abgestimmt auf Ihre Situation.

Die R+V Versicherung AG hat mit dem digitalen PflegeBerater ein nützliches Tool geschaffen, das auch online praktische Hilfen bietet.

Großer Vorteil: Die intuitive Beratung ist auf die persönliche Situation des Pflegenden oder Pflegebedürftigen zugeschnitten. Außerdem können alle Interessierten das Angebot kostenlos nutzen, ohne R+V-Kundin oder Kunde zu sein.

Weitere Informationen zur Pflegeberatung

Können Angehörige die Pflege im Zuhause nicht leisten, gibt es ab Pflegegrad 2 die Möglichkeit, einen professionellen Pflege-, Betreuungsdienst oder eine Sozialstation für die Pflege in den eigenen vier Wänden zu beauftragen. Diese Form der Betreuung wird auch Pflegesachleistung genannt.

Die Pflegekräfte kommen zu Ihnen nach Hause. Die Kosten werden je nach Pflegegrad bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstsatz von uns übernommen.

Weitere Informationen zu Pflegesachleistungen

Bei Ihnen liegt mindestens Pflegegrad 2 vor und Sie haben Angehörige, die die Pflege eigenständig durchführen können? In diesem Fall können Sie ein monatliches Pflegegeld beantragen.

Weitere Informationen zum Pflegegeld

Die Pflege zu Hause soll durch Angehörige sichergestellt werden? Der volle Pflegeumfang kann aber durch Angehörige nicht übernommen werden? Dann haben Sie die Option einer Kombination aus anteiligen Pflegesachleistungen und anteiligem Pflegegeld.

Weitere Informationen zur Kombination der beiden Leistungsarten

Für einen begrenzten Zeitraum besteht die Möglichkeit einer stationären Kurzzeitpflege. Das kommt in Frage, wenn Pflegebedürftige zu Hause vorübergehend nicht ausreichend versorgt werden können. Sie können kalenderjährlich für längstens 56 Tage einen Betrag von bis zu 3.539 EUR abrufen. Dieser Betrag gilt gemeinsam für Leistungen der Verhinderungs- und Leistungen der Kurzzeitpflege.

Weitere Informationen zur Kurzzeitpflege

Sollte die Pflege im eigenen Zuhause am Tag oder während der Nacht nicht ohne Weiteres möglich sein, dann stellen wir Ihnen je nach Pflegegrad ein Budget für die Tages- oder Nachtpflege zur Verfügung. Gerade wenn eine dauerhaft vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung nicht in Frage kommt, könnte das für Sie eine Option sein.

Weitere Informationen zur teilstationären Pflege

Ist die Pflegeperson abwesend, z. B. wegen eines Urlaubs oder Krankheit, haben Sie im Kalenderjahr für längstens 56 Kalendertage Anspruch auf bis zu 3.539 EUR für eine Verhinderungspflege. Dieser Betrag gilt gemeinsam für Leistungen der Verhinderungs- und Leistungen der Kurzzeitpflege.

Die Verhinderungspflege meint eine Vertretung der Pflegeperson, auch Ersatzkraft genannt. Diese organisieren Sie privat, damit sie die Pflege im eigenen Zuhause ersatzweise durchführt.

Weitere Informationen zur Verhinderungspflege

Das Leben in einer Pflege-Wohngemeinschaft stellt für einige Pflegebedürftige eine gute Möglichkeit dar, den eigenen Pflegealltag zu koordinieren und gleichzeitig nicht alleine wohnen zu müssen. Informieren Sie sich bitte vorab über die Voraussetzungen. Die Unterstützung erfolgt in Form eines monatlichen Zuschlags durch Ihre R+V BKK Pflegekasse.

Weitere Informationen zum Wohngruppenzuschlag

Sollte das eigene Zuhause nicht barrierefrei sein, dann gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, für häusliche Veränderungen einen Zuschuss von der R+V BKK Pflegekasse zu erhalten. Dazu gehören z. B. Türrahmenvergrößerungen oder Badumbauten. Genehmigen wir Ihren Antrag, dann steht Ihnen ein Zuschuss von bis zu 4.180 EUR für diese Maßnahme zu.

Weitere Informationen zu Wohnumfeldverbesserungen

Haben Sie weitere Fragen?

Gerne beraten Sie unsere Pflegespezialisten auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-960 zu unseren Servicezeiten.