Leistungen bei Pflegegrad 1

Bereits im Pflegegrad 1 haben Hilfen für die Alltagsbewältigung der Betroffenen bereits eine große Bedeutung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle Leistungen, die Sie über die R+V BKK Pflegekasse beanspruchen können, wenn bei Ihnen Pflegegrad 1 vorliegt.

Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen entnehmen Sie bitte unserer Übersichtsseite zum Thema Pflegeversicherung.

Art der Leistung Anspruch
EntlastungsbetragBis zu 131 EUR monatlich
Pflegehilfsmittel zum VerbrauchBis zu 42 EUR monatlich
Weitere technische PflegehilfsmittelJa
Hausnotruf Ja
WohnraumverbesserungBis zu 4.180 EUR je Maßnahme
PflegeberatungJa
Digitale Pflegeanwendungen Bis zu 53 EUR monatlich
Wohngruppenzuschuss224 EUR monatlich
Vollstationäre Pflege im HeimBis zu 131 EUR monatlich
PflegeunterstützungsgeldJa
Pflegekurse für AngehörigeJa

Auf die folgenden Leistungen besteht bei Pflegegrad 1 hingegen grundsätzlich kein Anspruch:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Verhinderungspflege
  • Tages- oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege

Sie können Ihren Entlastungsbetrag von 131 EUR allerdings nicht nur für Alltagshilfen, sondern auch für Leistungen der ambulanten Pflege, Leistungen der Kurzzeitpflege oder Leistungen der Tages- und Nachtpflege einsetzen.

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können einmal halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen. Kontaktieren Sie dazu einen Pflegedienst. Geschulte Mitarbeitende beantworten Ihre Fragen und beurteilen Ihre persönliche Situation.

Gut zu wissen

Der Entlastungsbetrag muss nicht jeden Monat voll ausgeschöpft werden. Die Ansprüche sammeln sich im Laufe eines Kalenderjahres und können bis zum 30.06. des Folgejahres aufgebraucht werden. So können Sie auch Beträge geltend machen, die 131 EUR übersteigen. Dies ist immer dann möglich, wenn noch Budget aus den Vormonaten verblieben ist.

Haben Sie weitere Fragen?

Gerne beraten Sie unsere Pflegespezialisten auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-960 zu unseren Servicezeiten.