Bereits im Pflegegrad 1 haben Hilfen für die Alltagsbewältigung der Betroffenen bereits eine große Bedeutung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle Leistungen, die Sie über die R+V BKK Pflegekasse beanspruchen können, wenn bei Ihnen Pflegegrad 1 vorliegt.
Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen entnehmen Sie bitte unserer Übersichtsseite zum Thema Pflegeversicherung.
Art der Leistung | Anspruch |
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Entlastungsbetrag | Bis zu 131 EUR monatlich |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Bis zu 42 EUR monatlich |
Weitere technische Pflegehilfsmittel | Ja |
Hausnotruf | Ja |
Wohnraumverbesserung | Bis zu 4.180 EUR je Maßnahme |
Pflegeberatung | Ja |
Digitale Pflegeanwendungen | Bis zu 53 EUR monatlich |
Wohngruppenzuschuss | 224 EUR monatlich |
Vollstationäre Pflege im Heim | Bis zu 131 EUR monatlich |
Pflegeunterstützungsgeld | Ja |
Pflegekurse für Angehörige | Ja |
Auf die folgenden Leistungen besteht bei Pflegegrad 1 hingegen grundsätzlich kein Anspruch:
Sie können Ihren Entlastungsbetrag von 131 EUR allerdings nicht nur für Alltagshilfen, sondern auch für Leistungen der ambulanten Pflege, Leistungen der Kurzzeitpflege oder Leistungen der Tages- und Nachtpflege einsetzen.
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können einmal halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen. Kontaktieren Sie dazu einen Pflegedienst. Geschulte Mitarbeitende beantworten Ihre Fragen und beurteilen Ihre persönliche Situation.
Der Entlastungsbetrag muss nicht jeden Monat voll ausgeschöpft werden. Die Ansprüche sammeln sich im Laufe eines Kalenderjahres und können bis zum 30.06. des Folgejahres aufgebraucht werden. So können Sie auch Beträge geltend machen, die 131 EUR übersteigen. Dies ist immer dann möglich, wenn noch Budget aus den Vormonaten verblieben ist.
Gerne beraten Sie unsere Pflegespezialisten auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-960 zu unseren Servicezeiten.