Bei Vorliegen von Pflegegrad 2 besteht bereits ein gesteigerter Hilfebedarf. Daher können Sie ab diesem Pflegegrad umfangreichere Leistungen von uns erhalten. Folgende Leistungen stehen Menschen im Pflegegrad 2 zu.
Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen entnehmen Sie bitte unserer Übersichtsseite zum Thema Pflegeversicherung.
Art der Leistung | Anspruch |
---|---|
Pflegegeld | 347 EUR monatlich |
Pflegesachleistungen | Bis zu 796 EUR monatlich |
Kombinationsleistungen | Bei der Kombination aus Pflegegeld- und Sachleistungen werden diese anteilig gezahlt. Beispielberechnung für Kombinationsleistungen |
Tages- und/oder Nachtpflege | Bis zu 721 EUR monatlich |
Verhinderungspflege | Bis zu 3.539 EUR je Kalenderjahr für bis zu 56 Kalendertage.* |
Kurzzeitpflege | Bis zu 3.539 EUR je Kalenderjahr für bis zu 56 Kalendertage.* |
Entlastungsbetrag | Bis zu 131 EUR monatlich |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Bis zu 42 EUR monatlich |
Weitere technische Pflegehilfsmittel | Ja |
Hausnotruf | Ja |
Wohnraumverbesserung | Bis zu 4.180 EUR je Maßnahme |
Pflegeberatung | Ja |
Digitale Pflegeanwendungen | Bis zu 53 EUR monatlich |
Wohngruppenzuschuss | 224 EUR monatlich |
Vollstationäre Pflege im Heim | 805 EUR monatlich |
Pflegeunterstützungsgeld | Ja |
Pflegekurse für Angehörige | Ja |
*Bei den 3.539 EUR handelt es sich um ein gemeinsames kalenderjährliches Budget für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Es kann flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden. Insgesamt können Sie allerdings für diese Leistungen gemeinsam maximal 3.539 EUR erhalten.
Gerne beraten Sie unsere Pflegespezialisten auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-960 zu unseren Servicezeiten.