Können Angehörige die Pflege im Zuhause Pflegebedürftiger nicht leisten, gibt es ab Pflegegrad 2 die Möglichkeit, einen professionellen Pflege-, Betreuungsdienst oder eine Sozialstation für die Pflege zu beauftragen.
Diese Form der Betreuung wird auch Pflegesachleistung genannt. Die Kosten werden je nach Pflegegrad bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstsatz übernommen.
Die Höhe der Pflegesachleistungen variiert je nach Pflegegrad. Wir leisten monatlich die folgenden Höchstbeträge für die Leistungen des Pflegedienstes, abhängig vom Pflegegrad:
Pflegegrad | Höhe des maximalen monatlichen Pflegesachleistungsbetrags |
---|---|
2 | 796 EUR |
3 | 1.497 EUR |
4 | 1.859 EUR |
5 | 2.299 EUR |
Der gewählte Pflegedienst rechnet direkt mit uns ab.
Erste Voraussetzung: Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor. Außerdem muss der Leistungserbringer gesetzlich zugelassen sein. Pflege- oder Betreuungsdienste und Sozialstationen haben diese Zulassung zuvor über die Landesverbände der Pflegekassen erhalten.
Sollte bei Ihnen Pflegegrad 1 vorliegen, haben Sie trotzdem die Möglichkeit, ein Budget im Rahmen sogenannter Entlastungsleistungen von 131 EUR monatlich für Hilfen im Haushalt einzusetzen.
Weitere Informationen zu Entlastungsleistungen
Weitere Informationen zu Leistungshöhen im Pflegegrad 1
Mit dem BKK PflegeFinder finden Sie Pflegedienste in Ihrer näheren Umgebung. Die Auflistungen sind mit den jeweiligen Kontaktdaten versehen und Sie können sich von Mitarbeitenden der Einrichtung beraten lassen.
Ja, die Pflegesachleistungen werden in der Regel mit dem Erst- oder Höherstufungsantrag ausgewählt. Sollten Sie bereits Pflegegeld oder Kombinationsleistungen beziehen und auf Pflegesachleistungen umstellen wollen, können Sie über unseren Änderungsantrag auf den Bezug von Pflegesachleistungen wechseln.
Gerne beraten Sie unsere Pflegespezialisten auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-960 zu unseren Servicezeiten.