Das Pflegeunterstützungsgeld soll pflegende Angehörige finanziell entlasten und die akute Pflegeorganisation erleichtern. Sofern Sie beschäftigt sind, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz zu beantragen.
Dieses kann bei Erfüllung der Voraussetzungen je Pflegesituation für bis zu 10 Arbeitstage im Kalenderjahr beansprucht werden.
Entscheidend ist die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Sie prüft Ihren Antrag und zahlt das Pflegeunterstützungsgeld aus.
Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes wird anhand Ihres Gehalts berechnet. Berücksichtigt wird auch, ob Sie in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) erhalten haben.
Das Pflegeunterstützungsgeld beläuft sich somit auf die folgenden prozentualen Anteile Ihres Gehalts:
Zu den nahen Angehörigen zählen:
Es ist möglich, dass mehrere Personen gleichzeitig Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Der Anspruch auf 10 Arbeitstage (kalenderjährlich) wird dann allerdings auf diese Personen aufgeteilt.
Rufen Sie uns bitte an, oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder über unsere Online-Geschäftsstelle. Wir senden Ihnen den Antrag zu.
Gerne beraten Sie unsere Pflegespezialisten auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-960 zu unseren Servicezeiten.