Pflegeunterstützungsgeld

Bei einer akuten Veränderung in der Pflegesituation

Das Pflegeunterstützungsgeld soll pflegende Angehörige finanziell entlasten und die akute Pflegeorganisation erleichtern. Sofern Sie beschäftigt sind, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz zu beantragen.

Dieses kann bei Erfüllung der Voraussetzungen je Pflegesituation für bis zu 10 Arbeitstage im Kalenderjahr beansprucht werden.

  • Es liegt eine akute, unvorhersehbare und ungeplante Pflegesituation vor.
  • Die pflegebedürftige Person zählt zu den nahen Angehörigen.
  • Der Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld ist unmittelbar nach Eintreten der Pflegesituation bzw. nach der akuten Veränderung der Pflegesituation gestellt worden.
  • Es liegt eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit vor.
  • Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber kein Gehalt während dieser Freistellung.

Entscheidend ist die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Sie prüft Ihren Antrag und zahlt das Pflegeunterstützungsgeld aus.

Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes wird anhand Ihres Gehalts berechnet. Berücksichtigt wird auch, ob Sie in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) erhalten haben.

Das Pflegeunterstützungsgeld beläuft sich somit auf die folgenden prozentualen Anteile Ihres Gehalts:

  • 90 Prozent des tatsächlich ausgefallenen Nettoentgeltes, sofern Sie keine Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten erhalten haben.
  • 100 Prozent des tatsächlich ausgefallenen Nettoentgeltes, sofern Sie in den letzten 12 Monaten von Ihrem Arbeitgeber Einmalzahlungen erhalten haben.

Zu den nahen Angehörigen zählen:

  • Ehe- bzw. Lebenspartner / Ehe- bzw. Lebenspartnerin
  • Eltern, Großeltern sowie Schwiegereltern und Stiefeltern
  • Geschwister, Schwager und Schwägerin
  • Kinder sowie Adoptiv- und Pflegekinder oder Schwieger- und Enkelkinder
  • Kinder sowie Adoptiv- und Pflegekinder oder Schwieger- und Enkelkinder des Ehe- bzw. Lebenspartners / der Ehe- bzw. Lebenspartnerin

Es ist möglich, dass mehrere Personen gleichzeitig Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Der Anspruch auf 10 Arbeitstage (kalenderjährlich) wird dann allerdings auf diese Personen aufgeteilt.

Rufen Sie uns bitte an, oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder über unsere Online-Geschäftsstelle. Wir senden Ihnen den Antrag zu.

Haben Sie weitere Fragen?

Gerne beraten Sie unsere Pflegespezialisten auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-960 zu unseren Servicezeiten.