Aktuell sind größere Veränderungen im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung im Rahmen des sogenannten „Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung“ (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) geplant.
Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die finanzielle Stabilität der sozialen Pflegeversicherung zu verbessern und die pflegerische Versorgung langfristig sicherzustellen. Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Gesetz am 30. September 2026 beschlossen. Da das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren noch aussteht, handelt es sich bislang um geplante Änderungen, die im weiteren Verlauf noch angepasst werden können. Über alle weiteren Entwicklungen und Neuerungen werden wir Sie an dieser Stelle zeitnah informieren.