Sollten Sie sich für das Leben in einer Pflege-WG entscheiden, können wir unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Wohngruppenzuschlag zahlen. Neben den Leistungen in der ambulanten Pflege, z. B. dem monatlichen Pflegegeld oder den monatlichen Pflegesachleistungen, kommt dieser Betrag hinzu.
Es gelten folgende Voraussetzungen:
Ja, der Wohngruppenzuschlag kann nur auf Antrag genehmigt werden. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir Sie beraten können. Den Antrag senden wir Ihnen gerne zu. Zusätzlich zum Antrag benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
Der Wohngruppenzuschlag beträgt 224 EUR monatlich und gilt pro pflegebedürftige Person. Die Höhe des Pflegegrads spielt keine Rolle. Der Zuschlag wird zusätzlich zu anderen ambulanten Leistungen (z. B. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen) gezahlt.
Gerne beraten Sie unsere Pflegespezialisten auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-960 zu unseren Servicezeiten.