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Psychiatrievereinbarung

Regionales Angebot

Persönlicher Berater bei psychischen Krisen

Menschen mit psychischen Problemen bleibt in Krisensituationen oft nur der Weg in eine Klinik. Eine Situation, die sehr viel Stress verursachen und die Krankheit verschlimmern kann. Hier bieten wir mit der Psychiatrievereinbarung unseres Partners IVPNetworks eine ganz besondere Versorgung an.

Bei diesem Konzept wird Betroffenen ein erfahrener, persönlicher Bezugstherapeut oder -therapeutin, in der Regel eine psychiatrische Fachkraft, zur Seite gestellt, die einen auf dem Weg begleitet. Quasi als Lotse innerhalb der Behandlungsteams ist er bzw. sie eng vernetzt mit allen Behandlern und hilft bei allen Fragen rund um die seelische Gesundheit. Darüber hinaus wird man vom Arzt bzw. der Ärztin seines Vertrauens über notwendige Behandlungsmöglichkeiten beraten und erhält bei Bedarf zeitnahe Termine in seiner Arztpraxis.

  • Sie können sich in Ihrem gewohnten heimischen Umfeld versorgen lassen. Bei Bedarf auch in Krisensituationen.
  • Zu jeder Tages- und Nachtzeit steht Ihnen und Ihren Angehörigen ein Krisendienst zur Verfügung.
  • Hilfe erfolgt sofort, professionell und flexibel.
  • Ihr Behandlungsteam und Ihr Bezugstherapeut arbeiten mit Ihnen Hand in Hand und besprechen regelmäßig die Behandlungsschritte.
  • Sie können unkompliziert teilnehmen, ohne Kosten.
  • Die Teilnahme ist freiwillig und kann jederzeit beendet werden.

An diesem Versorgungsvertrag können Versicherte mit den folgenden, durch einen Facharzt gestellten, gesicherten Diagnosen zur Vermeidung einer Krankenhausbehandlung teilnehmen:

  • Schizophrenie, wahnhafte Störungen, schizoaffektive Störungen (F2*)
  • Bipolare affektive Störungen, depressive Episoden, rezidivierende depressive Störungen (F3*)
  • Phobische Störungen, Angststörungen, Zwangsstörungen, Anpassungsstörungen (F4*)
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F60*)
  • Störungen aufgrund einer Krankheit des Gehirns (F06* / F07*)

Der Vertrag gilt in den Regionen Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordhessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Der maximale Teilnahmezeitraum beträgt zwei Jahre. Eine Verlängerung mit Einverständnis der R+V BKK ist möglich. Es ist keine Zuzahlung zu leisten. Wird das Widerrufsrecht nicht ausgeübt, ist der Versicherte an seine Teilnahmeerklärung mindestens 12 Monate gebunden.

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Psychische Gesundheit