FP

Reha-Sport und Funktionstraining

Wir unterstützen Ihren Genesungsprozess mit verschiedenen Maßnahmen zur Rehabilitation. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die ergänzend zur klassischen ärztlichen Behandlung und der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln ärztlich verordnet werden können.

Es handelt sich insbesondere um Rehabilitationssport (kurz Rehasport) und Funktionstraining. Auch Patientenschulungen für chronisch kranke Versicherte und ggf. deren Angehörige können von uns bezuschusst werden.

Rehasport und Funktionstraining kommen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht. Dies gilt für chronisch kranke Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene gleichermaßen.

Der Rehasport arbeitet mit den Mitteln des Sports sowie mit Sportspielen. Er soll die Ausdauer und Kraft der Patienten stärken sowie ihre Koordination und Flexibilität verbessern. Beim Funktionstraining dagegen werden besonders Mittel der Krankengymnastik und der Ergotherapie gezielt auf spezielle Körperstrukturen wie Muskeln oder Gelenke angewendet.

Rehasport und Funktionstraining werden in Gruppen durchgeführt. Ziel ist unter anderem, dass die Patienten nach dem Ende der Maßnahmen in der Lage sein sollen, selbstständig weiter zu trainieren.

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin verordnet Ihnen Rehasport oder Funktionstraining bei medizinischer Notwendigkeit. Damit Sie so schnell wie möglich mit Ihrem Training starten können, haben wir auf die Genehmigungspflicht verzichtet. Sie brauchen Ihre Verordnung somit nicht vorher von uns genehmigen lassen. Sie geben diese einfach direkt bei dem von Ihnen gewählten anerkannten Anbieter ab. Dieser rechnet die Kosten dann direkt mit uns ab.

Haben Sie vorher – innerhalb von drei Monaten – eine Rehabilitationsmaßnahme über den Rentenversicherungsträger durchgeführt, ist dieser für die Kostenübernahme des Rehasports und Funktionstrainings zuständig.

Eine Gesamtübersicht über alle Anbieter gibt es leider nicht. Eine Auswahl über anerkannte Anbieter haben wir Ihnen zusammengestellt. Fragen Sie auch gerne Ihren Arzt oder Ihre Ärztin nach Angeboten in Ihrer Nähe.

Anbieter Rehasport

Anbieter Funktionstraining

Bei Bedarf können chronisch Kranke eine Patientenschulung erhalten, wenn zuletzt die Krankenkasse Krankenbehandlung geleistet hat oder leistet. Angehörige und ständige Betreuungspersonen sind einzubeziehen, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Zu den Patientenschulungen zählen z. B. rehabilitative Rückenschule, Ernährungsberatung bei bestehenden Erkrankungen, Asthmaschulungen, Neurodermitis-Schulungen und Schmerzbewältigungskurse.

Zur Prüfung der Kostenübernahme benötigen wir eine ärztliche Verordnung und einen Antrag des Leistungsanbieters.