FP

Schuheinlagen

Schuheinlagen werden unter anderem bei Fehlstellungen des Fußes von einem Orthopäden verordnet und sollen den Fuß stützen sowie Fehlstellungen korrigieren.

Legen Sie die ärztliche Verordnung einem unserer Vertragspartner vor.  Der Vertragspartner tritt mit uns in Kontakt und händigt Ihnen individuell angefertigte Schuheinlagen aus, sobald wir die Genehmigung erteilt haben.

Über unsere Vertragspartnersuche finden Sie schnell und einfach alle Vertragspartner in unmittelbarer Nähe.

Bitte setzen Sie sich direkt mit dem Vertragspartner in Verbindung, von dem Sie die Schuheinlagen erhalten haben. Er steht Ihnen gerne mit fachlicher Kompetenz zur Verfügung.

Sie haben ausschließlich die gesetzlich verpflichtende Zuzahlung in Höhe von 10% des Abgabepreises, jedoch minimal 5 EUR und maximal 10 EUR, zu leisten. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit.

Wählen Sie einen Leistungserbringer, der nicht zu unseren Vertragspartnern zählt, können Mehrkosten anfallen.

Bei einer höherwertigen Versorgung können ebenfalls Mehrkosten entstehen, die wir Ihnen leider nicht erstatten dürfen. Jedoch sind unsere Vertragspartner dazu verpflichtet, Ihnen mindestens eine aufzahlungsfreie Versorgung anzubieten.

Sie brauchen die Schuheinlagen nicht zurückzugeben.

Grundsätzlich haben Sie einen halbjährlichen Anspruch auf eine Versorgung mit einem neuen Paar Schuheinlagen. Bei der Erstversorgung kann nach erfolgreicher Erprobung ausnahmsweise ein zweites Paar übernommen werden.

In einigen Fällen ist die Versorgung mit Sondereinlagen möglich. Dies muss jedoch durch uns immer geprüft werden.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne beraten Sie unsere Experten zu Ihrem Anliegen auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-978 zu unseren Servicezeiten .