FP

Schwerionen- und Protonentherapie bei Krebserkrankungen

Die Schwerionen- bzw. Protonentherapie ist eine hochpräzise Form der Strahlentherapie zur Behandlung von bestimmten Krebserkrankungen und gilt als besonders schonend und wirksam. Über spezielle Versorgungsverträge bieten wir sie unseren Versicherten in den Regionen Essen, Heidelberg und Marburg an.

Ziel jeder Strahlenbehandlung ist es, Tumorzellen zu deaktivieren. Ihre Teilungsfähigkeit soll gestoppt und die Erbsubstanz der Tumorzellen irreparabel geschädigt werden. Dies bewirken ionisierende Strahlen mit besonders hoher Präzision, so dass das umliegende Gewebe geschont wird.

Ionenstrahlen sind besonders präzise, so dass sie das umliegende gesunde Gewebe schonen. Das ist vor allem bei solchen Tumoren wichtig, die nah an empfindlichen Geweben liegen wie etwa der Schädelbasis, dem Sehnerv oder dem Darm.

Eine Ionenbestrahlung bietet im Vergleich zur herkömmlichen Bestrahlung mit Photonen eine höhere Wirksamkeit und bessere Heilungschancen. Auch Tumoren, die auf die Strahlentherapie mit Photonen nicht ansprechen, können so effektiv behandelt werden.

Ionenstrahlen erreichen auch tief im Körper liegende Tumoren. Die geladenen Teilchen werden auf über drei Viertel der Lichtgeschwindigkeit beschleunigt und zielgenau ins Tumorgewebe geschickt. Je nach Geschwindigkeit bzw. Energie können die Ionen bis zu 30 cm tief ins Gewebe eindringen. Photonen verlieren dagegen auf dem Weg zum Tumor einen zu großen Teil ihrer Energie an das umliegende Gewebe und sind in bis zu ca. drei Zentimeter Gewebetiefe am effektivsten.

Die biologische Wirkung ist bei Schwerionen besonders stark, so dass erstmals für Krebspatienten mit Tumoren wie z. B. Chordomen und Chondrosarkomen eine wirksame Behandlung zur Verfügung steht.

Besonders bei Kindern kommt die Protonentherapie bevorzugt zum Einsatz, da es hier im Vergleich zur herkömmlichen Bestrahlung zu weniger Nebenwirkungen kommt.

Die gesamte Bestrahlungstherapie, die in der Regel ambulant durchgeführt wird, besteht aus fünf bis 38 Sitzungen. Üblicherweise werden die Bestrahlungen an fünf bis sechs Tagen pro Woche mit je einer Bestrahlungseinheit (Fraktion) wiederholt. Beispiel: Wenn eine Bestrahlung mit 30 Fraktionen geplant ist, dauert die Therapiephase fünf bis sechs Wochen.

Sie erhalten in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen nachdem Sie Ihre Teilnahme erklärt haben einen ersten Termin für eine Vorbesprechung mit einer Ärztin oder einem Arzt. Falls erforderlich werden weitere Untersuchungen durchgeführt. Die Ärzte erstellen auf der Basis aktueller Bildgebung einen exakten Bestrahlungsplan (Dosisverteilung, Anzahl der Bestrahlungseinheiten, etc.).

Die Bestrahlung beginnt in der Regel ein bis zwei Wochen nach der Vorbesprechung. In manchen Fällen müssen vorher Lagerungshilfen angefertigt werden, damit die genaue Position bei den Bestrahlungen sichergestellt ist.

Beim ersten Bestrahlungstermin werden Sie eingehend über den Ablauf informiert. Nach der Lagerung auf der Behandlungsliege wird die Position des Tumors mittels Lasertechnik und digitaler Röntgentechnologie nochmals überprüft und mit dem Bestrahlungsplan abgeglichen. So wird sichergestellt, dass die Strahlen exakt treffen.

Die Bestrahlung, von der Sie nichts spüren, dauert je nach Tumorgröße wenige Minuten bis ca. eine Stunde, selten auch länger. Der korrekte Ablauf der Bestrahlung wird mit einer Kamera überwacht.

Die Behandlung endet mit einem Arztgespräch am letzten Tag der Bestrahlung. Sie erhalten einen Arztbrief und eine CD mit dem Bestrahlungsplan und den Bildern für Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. In aller Regel können Sie unmittelbar nach Abschluss der Behandlung nach Hause gehen.

Unsere Versorgungsverträge zur Schwerionen- und Protonentherapie bei bestimmten Krebserkrankungen richten sich an Erwachsene und Kinder, die bei der R+V BKK versichert sind. Die Teilnahme ist an bestimmte ärztlich diagnostizierte Indikationen gebunden. Unser Serviceteam informiert Sie unter der Rufnummer 0611 99909-0 gerne darüber, ob die bei Ihnen vorliegende Indikation Sie zur Teilnahme berechtigt.

Wenn Sie sich im Rahmen unserer Versorgungsverträge zur Schwerionen- und Protonentherapie behandeln lassen möchten, wenden Sie sich an eines der folgenden Vertragszentren:

Es ist keine Zuzahlung zu leisten.