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Sehhilfen

Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen gleichen eine eingeschränkte Sehkraft aus. Nur in wenigen Fällen können die Kosten für Sehhilfen von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Es müssen bestimmte Altersgrenzen und der Schweregrad der Beeinträchtigung beachtet werden.

Erst ab einem Wert von 6 Dioptrien, oder in Zusammenhang mit einer diagnostizierten Hornhautverkrümmung ab einem Wert von 4 Dioptrien, ist es uns gesetzlich erlaubt, eine Sehhilfe zu bezuschussen.

Eine weitere Bezuschussung von Brillengläsern für Versicherte ab dem 14. Lebensjahr ist nur dann möglich, wenn sich der Zustand der Augen seit der letzten Versorgung um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat.

Bitte lassen Sie von Ihrem Augenarzt prüfen, ob die Voraussetzungen zur Kostenübernahme bei Ihnen erfüllt sind.

Lassen Sie sich bitte Ihren Anspruch auf Kostenübernahme Ihrer Brillengläser oder Kontaktlinsen auf einer ärztlichen Verordnung von Ihrem Augenarzt bescheinigen.

Im Anschluss daran können Sie über unsere Vertragspartnersuche einen geeigneten Optiker in Ihrer Nähe finden, dem Sie dann die Verordnung vorlegen. Bitte wenden Sie sich nur an unsere Vertragsoptiker! Der Vertragsoptiker lässt die Kostenübernahme durch uns prüfen.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält der Optiker eine Kostenzusage für Ihre Sehhilfe und versorgt Sie mit Brillengläsern oder Kontaktlinsen.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Nutzung Ihrer Sehhilfe direkt an Ihren Optiker. Er steht Ihnen gerne mit fachlicher Kompetenz zur Verfügung.

Sie haben zu den Brillengläsern oder Kontaktlinsen ausschließlich die gesetzlich verpflichtende Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises, jedoch minimal 5 EUR und maximal 10 EUR, zu leisten. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit.

Bei einer höherwertigen Versorgung (z. B. Entspiegelung der Brillengläser) können Mehrkosten entstehen, die wir Ihnen leider nicht erstatten dürfen. Jedoch sind unsere Vertragspartner dazu verpflichtet, Ihnen mindestens eine aufzahlungsfreie Versorgung anzubieten.

Das Brillengestell gehört nicht zu den gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen und darf von uns leider nicht bezuschusst werden.

Sie brauchen Sie die Sehhilfe nicht zurückzugeben.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne beraten Sie unsere Experten zu Ihrem Anliegen auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-978 zu unseren Servicezeiten .