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Lasertherapie bei vaginalen Erkrankungen

Ganz ohne Operation oder hormonelle Behandlung

Vaginale Erkrankungen oder körperliche Veränderungen durch Lebensereignisse wie eine Geburt oder die Wechseljahre können die Lebensqualität und das Wohlbefinden von Frauen erheblich beeinträchtigen. Für viele Frauen sind Beschwerden im Intimbereich – von Trockenheit bis hin zur Inkontinenz – sehr unangenehm, teilweise sogar mit Scham und Angst vor der Behandlung behaftet. Die vaginale Lasertherapie kann hier schnell und einfach Linderung verschaffen.

Versicherte jeden Alters mit folgenden Diagnosen:

  • L90.0 Lichen sclerosus
  • N39.3 Belastungsinkontinenz (Stressinkontinenz)
  • N95.2 vulvovaginale Atrophie

Die Diagnostik, Aufklärung und Behandlungen werden von ausgewählten Fachärzten durchgeführt.

  • Die Lasertherapie findet in der Regel in drei Behandlungen im Abstand von 4-6 Wochen statt.
    • Hierbei wird ein sterilisierter Laser-Applikator in die Scheide eingeführt und um 360° gedreht. Mit dieser Bewegung erreichen die Laserimpulse in festgelegten Abständen die gesamte Gewebeoberfläche.
    • Dies regt die Durchblutung der Vaginalschleimhaut sowie die Neubildung von Elastin und Kollagen an, wodurch sich die vaginale Elastizität erhöht und Beschwerden wie Trockenheit oder Brennen verschwinden.
    • Durch die Straffung des Halteapparates der Harnröhre wird eine Inkontinenz deutlich verbessert.
    • Die typischen Wechseljahresbeschwerden Juckreiz, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr und andere häufige Beschwerden werden gelindert und die Lebensqualität nachhaltig verbessert – und das ganz ohne Operation oder hormonelle Behandlung.
  • Die Sitzungen dauern nur wenige Minuten und sind nahezu schmerzfrei.
  • Eine Linderung der Beschwerden erfolgt bereits nach der ersten Behandlung.
  • Sofern notwendig, finden jährliche Nachbehandlungen (touch up) nach jeweils ca. 12 Monaten statt.

Ende der Teilnahme

  • Durch wirksamen Widerruf der Teilnahme- und Datenfreigabeerklärung.
  • Mit der Beendigung des Vertrags.
  • Ende der Mitgliedschaft bei der R+V BKK.
  • Wechsel zu einer anderen Krankenkasse oder einem behandelnden Arzt, die/der nicht am Besonderen Versorgungsvertrag teilnimmt.
  • Mit dem Ende des nachgehenden Leistungsanspruchs nach § 19 SGB V.
  • Durch eine außerordentliche Kündigung, wenn besondere Gründe (z. B. Wohnortwechsel, Praxisschließung, gestörtes Arzt-Versichertenverhältnis) vorliegen.
  • Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (12 Monaten nach erfolgter Behandlung).

Widerrufsrecht

Die Teilnahme an der „Besonderen Versorgung“ kann von der Versicherten innerhalb von zwei Wochen schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der R+V BKK ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die R+V BKK. Die Widerrufsfrist beginnt mit Abgabe der Teilnahmeerklärung.

An diesem besonderen Versorgungsvertrag teilnehmende Ärztinnen und Ärzte finden Sie unter https://gesundheitsverbundnord.de.

GVN – GesundheitsVerbund Nord GmbH

Bredenbekhörn 13

22397 Hamburg

040 5004 89 23

040 5004 93 81

info@gnweb.de

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://gesundheitsverbundnord.de/lasertherapie-bei-vaginalen-erkrankungen.